90 Tage Schengen-Regelung bei Einreise mit außereuropäischem Reisepass, aber Besitz eines Schengen-Passes

Wenn ich mit einem außereuropäischen Pass in den Schengen-Raum eingereist bin. Aber ich besitze auch einen Schengen-Pass. Wird ein Aufenthalt über 90 Tage Probleme verursachen?

Ich habe mit der Migrationsabteilung des Flughafens gesprochen und sie haben mir gesagt, dass es in Ordnung ist und dass ich das Recht habe, über 90 Tage zu bleiben, ohne auszureisen, da ich Schengen-Bürger bin. Aber dieses Mal müsste ich den europäischen Pass zur Ausreise nach den 90 Tagen verwenden.

Die Frage ist: Wird mir mein anderer Pass, der nur einen Einreisestempel, aber keinen Ausreisestempel hat, später Probleme bereiten, wenn ich ohne meinen europäischen Pass reise?

Beide kommen nach Europa, besuchen aber speziell außereuropäische Länder: Werden außereuropäische Länder darauf achten, dass dieser Pass nur einen Einreisestempel nach Europa, aber keinen Ausreisestempel hat? Wenn sie es bemerken, reicht es aus, es zu erklären, oder muss ich immer beide Pässe mitführen, um nachzuweisen, dass ich Schengen ohne Stempel verlassen durfte.

Ich könnte immer noch am selben Tag nach Großbritannien reisen, um den Ausreisestempel zu erhalten, wenn dies bedeutet, später keine Probleme mit meinem anderen Reisepass zu haben. Aber ich würde es lieber vermeiden, Geld und Zeit zu verschwenden, wenn es nicht wirklich notwendig ist

Sie stellen hier zwei lose verwandte Fragen. Es ist besser, sie zu trennen.
Es ist kein Duplikat. Dieses OP fragt, ob er Probleme haben wird, weil die Ein-/Ausreisestempel in seinem Nicht-EU-Pass nicht ausgeglichen werden. Die kanonische Frage ist, welcher Pass dem Einwanderungsbeamten vorgelegt werden soll.
@HenningMakholm Dies ist eine großartige Antwort, ich schlage vor, sie zu einer zu machen.

Antworten (2)

Im Allgemeinen haben Grenzschutzbeamte in Drittstaaten nichts damit zu tun, anhand Ihres Reisepasses festzustellen, ob Sie sich bei früheren Besuchen an die Schengen-Regeln gehalten haben. Reisepässe enthalten nicht durchgängig genügend Informationen, um dies zu tun – zum Beispiel haben Nicht-EWR-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung in einem Schengen-Land routinemäßig weit voneinander getrennte Schengen-Einreise- und Ausreisestempel in ihrem Pass, und ich habe noch nichts davon gehört alle, die ihre längst abgelaufenen Aufenthaltstitel mit sich herumtragen müssen, nur um die Neugier von Grenzschutzbeamten aus Drittstaaten zu befriedigen.

Im Allgemeinen müssen Sie sich also wahrscheinlich keine Gedanken über die Einreise in Nicht-EWR-Länder machen.

Wenn Sie andererseits den Schengen-Raum verlassen, ohne Ihren EWR-Pass mitzubringen, müssen Sie wahrscheinlich mit Ärger an der Grenze rechnen, wenn Sie nach Ihrer Reise zurückkommen , da es dann so aussieht, als würden Sie kurz nach einem langen Aufenthalt im Inneren zurückkehren Schengen, was den Verdacht wecken wird, dass Sie beabsichtigen, wieder so lange drinnen zu bleiben (ganz zu schweigen davon, dass Sie kein Guthaben auf Ihrer 90/180-Tage-Uhr haben werden). Ohne Unterlagen, die belegen, dass Sie dazu berechtigt sind, wird die Zulassung problematisch.

Höchstwahrscheinlich können diese Probleme irgendwann gelöst werden – wenn Sie behaupten, ein EWR-Bürger zu sein, sollten Sie nicht gegen Ihren Willen zurückgeschickt werden, sondern werden stattdessen inhaftiert, während die Behörden versuchen, Ihre Geschichte zu überprüfen. Aber es besteht immer noch eine große Chance, dass Ihr Tag auf dem Weg komplett ruiniert wird, und ist es nicht viel einfacher, den EWR-Pass einfach von Anfang an mitzunehmen?

(In der Praxis wird ein fehlender Ausreisestempel wahrscheinlich mehr Augenbrauen hochziehen als ein verspäteter, da ein verspäteter Stempel impliziert, dass jemand bereits geprüft hat, ob Ihr Aufenthalt legal war oder nicht - also würde ich in Ihrer Situation den verwenden Spur "Nicht-EWR-Pässe" beim nächsten Verlassen von Schengen, zeigen Sie dem Grenzschutz beide Pässe und bitten Sie höflich darum, einen Ausreisestempel im Nicht-EWR-Pass zu haben, damit er mit dem bereits vorhandenen Einreisestempel übereinstimmt).

Warum sollte man die Nicht-EWR-Spur benutzen? Es ist auch möglich, beide Pässe an der EWR-Spur vorzuzeigen und den Grenzschutz zu bitten, den Nicht-EWR-Pass zu stempeln. Die Reaktion des Grenzschutzbeamten sollte auf der einen oder der anderen Spur nicht unterschiedlich sein.
@phoog: Vor allem, weil ich nicht sicher bin, ob die Wache in der EWR-Spur überhaupt einen Ausreisestempel bereithalten würde - da EWR-Pässe überhaupt nicht abgestempelt werden sollen.
Es gibt Umstände, unter denen Nicht-EWR-Passinhaber die EWR-Fahrspuren benutzen können (z. B. Familienmitglieder). Diese Personen können Passstempel verlangen (z. B. Familienangehörige ohne Aufenthaltstitel 2004/38/EG). Ich kann bei solchen Beispielen aus Erfahrung sprechen, dass die Inspektoren in den EWR-Fahrspuren Stempel haben.

Wenn Sie ohne Ihren Schengen-Pass reisen, laufen Sie Gefahr, als jemand behandelt zu werden, der kein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (und Nicht-EU-Schengen-Ländern) besitzt.

Niemand kann vorhersagen, welche Probleme auftreten könnten. Sie könnten aus dem Schengen-Raum „gesperrt“ werden, wenn Sie Ihre Schengen-Staatsangehörigkeit nicht nachweisen können, obwohl das Verbot bedeutungslos wäre, sobald Sie Dokumente vorlegen, die belegen, dass Sie tatsächlich Bürger eines Schengen-Landes sind.

Um Ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Behörden davon überzeugen können, dass Sie die Staatsangehörigkeit Ihres Schengen-Landes besitzen. Das geht nur mit einem Reisepass oder Personalausweis aus diesem Land.

Mit anderen Worten, es ist keine gute Idee, ohne Ihren europäischen Pass durch Europa zu reisen. Ob eine einfache unbegründete "Erklärung" ausreicht, ist nicht bekannt; es hängt von dem Beamten ab, mit dem Sie sprechen, und vielleicht von der Art des Tages, den der Beamte hatte. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass ein solcher Beamter nicht erfreut sein wird, Ihren Anspruch auf die europäische Staatsbürgerschaft ohne ordnungsgemäße Dokumentation überprüfen zu müssen.

Der Originalposter scheint besorgt über die Reaktion von Drittländern auf die „unvollständige Papierspur“ auf seinem Nicht-EU-Pass zu sein, zB wenn er ihn für einen Visumantrag einreicht. Wenn ein Land nach früheren Reiseerfahrungen sucht, suchen sie möglicherweise danach Einreise- und Bestandsstempel.