Es gibt viele Visumantragsteller, die als nicht registrierte Freiberufler arbeiten (Fotograf, Bauunternehmer, Modedesigner, Journalist usw.). Einige dieser Freiberufler erzielen ein wirklich stattliches monatliches Einkommen und müssen nicht wirklich als Vollzeitangestellter arbeiten. Die meisten von ihnen erhalten Zahlungen in variabler Höhe (Bargeld, Schecks, Wechsel usw.). Beim Ausfüllen eines Visumantragsformulars (USA, Großbritannien, Schengen usw.) gibt es immer einen Beschäftigungsabschnitt in allen Visaformularen, z. B. für Schengen-Visa Beschäftigungsform:
Dies ist ein sehr wichtiger Faktor, um eine Bewerbung wirklich stark zu machen.
Fragen:
1 Nicht registrierte Freiberufler können einfach ihren Beruf schreiben? welche unterlagen sind dem antrag beizulegen?
2 Kontoauszüge mit variablen Zahlungsmethoden könnten den Visa-Beauftragten davon überzeugen, dass dies alles legitime Zahlungen sind?
Aktueller Beruf, so würden Sie den Großteil Ihrer Arbeit einordnen...
...wenn Sie irgendeine Art von Akkreditierung haben, schreiben Sie diese neben den Beruf (z. B. "Freiberuflicher Musiker, ASCAP-registriert").
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben, tragen Sie den Namen und die Adresse des Arbeitgebers ein. Andernfalls geben Sie Ihre eigenen Daten ein.
Gegen die Zulassung einer freiberuflichen Tätigkeit ist nichts Besonderes einzuwenden.
Sie würden die entsprechenden Dokumente einreichen, die in der Anleitung angegeben sind (USA, Großbritannien und Schengen haben alle Anleitungen).
Die zusätzliche Sache, die ein Freiberufler berücksichtigen sollte, sind Steuererklärungen, weil sie sich Sorgen machen könnten, dass Ihr Einkommen nicht rechtmäßig erzielt wurde (dh Sie haben keine Steuern gezahlt), und Steuererklärungen helfen, ihre Sorgen zu lindern. Ihre Zurückhaltung bei der Abgabe von Steuererklärungen wirkt sich entsprechend auf ihre Bereitschaft aus, Sie für transparent zu halten. Siehe Herkunft der Mittel ...
Im Vereinigten Königreich zum Beispiel ist es legal, weiterhin als Freiberufler zu arbeiten, solange Sie Anhang 3 von Anhang V einhalten und die entsprechende Anmeldung bei der HMRC einreichen. Ihr Kilometerstand kann bei anderen Systemen variieren.
Zusätzliche Anmerkung zu HMRC ...
Hier ist ein Screenshot von der HMRC-Website . Beachten Sie, dass es ihnen egal ist, ob Sie ein Ausländer, Tourist oder was auch immer sind, solange Sie etwas in Großbritannien getan haben. Natürlich besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende eine Befreiung erhalten oder anderweitig nichts schulden (aber es hält Ihre Nase mit UKVI sauber und die Fähigkeit, eine zu produzieren, wird sie unermesslich beeindrucken ).
JonathanReez
Phoog
Woodrow Barlow
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