Es gibt viele internationale Reisende und Touristen, die jeden Tag gerne Auto auf Deutschlands Autobahnen fahren, einige von ihnen wissen nicht, dass das Auslaufen des Benzins auf der Autobahn illegal ist.
Obwohl ich Deutschland zweimal besucht habe und dort immer mit Zügen und Bussen gefahren bin, habe ich erst nach dem Lesen einiger Artikel erfahren, dass das Parken eines Autos auf der Autobahn mit leerem Tank illegal ist.
Frage: Was passiert, wenn einem Touristen auf der Autobahn das Benzin ausgeht und er das deutsche Autobahnrecht nicht kennt? Wie mit dieser Situation umgehen?
Können Fahrer, die sich in dieser misslichen Lage befinden, mit Bußgeldern belegt werden? Ist die Strafe für alle gleich, unabhängig von der Nationalität?
Laut StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Tanken auf Autobahnen verboten. Das Bußgeld kann je nach Fall zwischen 30 € und 70 € betragen.
Der Grund, warum es illegal ist, ist, dass ein Stoppen auf der Autobahn aufgrund von zu wenig Benzin vermieden werden kann und ein menschliches Versagen ist und daher strafbar ist.
Normalerweise ist das Anhalten auf der Autobahn im Falle einer Panne kostenlos, aber weil dies vermieden werden kann und der Fahrer dafür sorgen muss, dass es nicht passiert, kostet es Geld.
Es ist erwähnenswert, dass, wenn Sie Mitglied des ADAC sind und sie anrufen (entspricht AA, Straßendienst) und Sie Glück haben und sie dort ankommen, bevor jemand wie die Polizei dort ankommt, sie Ihnen etwas Benzin verkaufen können und Sie bekommen ohne Bußgeld von der Polizei raus.
Es ist nach § 18 StVO (Autobahn und Kraftfahrstraße)
Deutsch
TBNR / FALL / STRAFE
118178 / Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße. / 30€
118704 / Sie parken auf der Autobahn/Kraftfahrstraße. / 70€
118705 / Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße und gefährdeten dadurch Andere. / 85€
118706 / Sie parken auf der Autobahn/Kraftfahrstraße. Es kam zum Unfall. / 105€
Englisch
TBNR / FALL / FEIN
118178 / Stopp (< 3 Minuten) auf der Autobahn / 30 €
118704 / Parken (> 3 Minuten) auf der Autobahn / 70 €
118705 / Parken (> 3 Minuten) auf der Autobahn und Gefährdung anderer / 85 €
118706 / Parken (> 3 Minuten) auf der Autobahn mit Folgeunfall / 105 €
Erwähnenswert ist, dass es in diesem Fall keinen Unterschied zwischen Touristen oder Einheimischen gibt, was bedeutet, dass beide bestraft werden.
Wie Klettseb bereits in seiner Antwort geschrieben hat, kann man in Deutschland tatsächlich ein Bußgeld wegen Tankmangels bekommen, aber seine Erläuterung der Rechtsgrundlage und die Liste der zu erwartenden Bußgelder sind falsch.
Um unterschiedliche Auslegungen der umgangssprachlichen Begriffe „halten“ und „parken“ zu vermeiden, verwendet das deutsche Straßenverkehrsrecht enge und präzise Definitionen:
Eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist. VwV-StVO § 12 (1)
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. StVO § 12 (2)
Übersetzt ins Englische:
Anhalten ist eine vorsätzliche Unterbrechung der Fahrt, die nicht durch Verkehrsumstände oder Anweisung verursacht wurde.
Wer sein Fahrzeug stehen lässt oder länger als 3 Minuten anhält, parkt.
Wie Sie sehen können, handelt es sich bei beiden Begriffen um absichtliche Handlungen. Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines unbeabsichtigten Umstands stehen bleibt, sind Sie nach der Definition des deutschen Straßenverkehrsgesetzes weder „Halten“ noch „Parken“.
Stattdessen wird das Auslaufen des Kraftstoffs als Verstoß gegen § 23 StVO geahndet. Vom Fahrzeughalter wird erwartet, dass er sich vergewissert, dass sich das von ihm betriebene Fahrzeug in einem für die beabsichtigte Fahrt geeigneten technischen Zustand befindet, und das Auslaufen des Kraftstoffs gilt als Verstoß dagegen Erfordernis. Das reguläre Bußgeld beträgt 25 € (TBNR 123112), kann aber auf 80 € (TBNR 123600) erhöht werden, wenn Sie die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen, oder auf 120 € (TBNR 123601), wenn Sie einen Unfall verursachen.
Die Fragen des OP lauten:
Was passiert, wenn einem Touristen auf der Autobahn das Benzin ausgeht und er das deutsche Autobahngesetz nicht kennt, wie soll er mit dieser Situation umgehen?
Fahrer, die sich in dieser misslichen Lage befinden, können mit Bußgeldern belegt werden?
Gleiche Strafe für alle, unabhängig von der Nationalität?
Der springende Punkt, um den es hier geht, ist natürlich der lateinische Ausdruck ignorantia legis non excusat – Nichtwissen über ein Gesetz entschuldigt nicht und verhindert Strafe nicht (im Deutschen wird oft der Ausdruck „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ zitiert, der ausdrücklich einschließt die Bestrafung). Dies ist auch für Verstöße relevant, und die meisten „illegalen“ Dinge, die für Fahrer und Fahren relevant sind, sind Verstöße. § 11 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG ) lautet:
§ 11 Irrtum
- Wer bei Begehung einer Handlung Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.
- Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Grob übersetzt bedeutet dies:
Wer zur Tatzeit einen zur Tat gehörigen Umstand nicht kennt, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit von Strafen wegen vernachlässigendem Verhalten bleibt bestehen.
Ist dem Täter zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht bewusst, dass er etwas Rechtswidriges tut, weil er von der Existenz oder Anwendbarkeit einer Vorschrift nichts wusste, kann er nicht bestraft werden, wenn er den Fehler nicht vermeiden konnte.
Welche Paragraphen gelten also tatsächlich? Zum einen gibt es § 18 Absatz 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO ), der das Halten auf Autobahnen verbietet. Dazu gehört auch das Parken. Es gibt auch § 18(9), der Fußgängern das Betreten der Autobahn verbietet. Für diese definiert der Bußgeldkatalog die Bußgelder von 30 € (Halten), 70 € (Parken) und 10 € (Einfahren als Fußgänger). Da diese Werte in Anlage 1 definiert sind, findet § 11 Abs. 1 OWiG keine Anwendung (fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten ).
§ 11 Abs. 2 gilt, wenn Sie nach vernünftigem Ermessen nicht von der Existenz eines solchen Gesetzes hätten erfahren können. Das trifft jedoch überhaupt nicht zu. Da mit der Anmietung/Reise nach Deutschland keine außergewöhnliche Eile verbunden war, hätten Sie sich unter vernünftigen Umständen über das Verbot informieren können, auf einer Autobahn anzuhalten und Ihr Auto stehen zu lassen. Es wird erwartet, dass Sie sich vor der Einreise in ein Land über die Reisebestimmungen informieren. Das ist so, als müsste man wissen, dass eine rote Ampel in Deutschland „Halt“ bedeutet und nicht „Halt, aber wenn Sie rechts abbiegen wollen, fahren Sie vorsichtig“. § 11 (2) wird Ihnen also nicht helfen, wie viele Internetquellen einschließlich dieser einen angeben. Theoretisch gilt das Bußgeld.
In der Praxis hat die Polizei oft Besseres zu tun, als ein Auto zu kontrollieren, das an der Seitenlinie steht. Sie haben allen Grund, nur von einem regelmäßigen Zusammenbruch auszugehen. Da Sie einer Panne im Falle einer Panne nicht ausweichen können, können Sie in diesem Fall auch nicht bußgeldpflichtig werden. Die Chancen stehen also gut, dass Sie damit durchkommen. Es sei denn natürlich, die Polizei sieht Sie beim Nachfüllen aus Ihrem Kanister – wenn sie Sie dabei erwischt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie ein Fehlverhalten begangen haben. Bereiten Sie sich auf Fragen und eine gute Entschuldigung vor.
Die beste (und sicherste) Strategie, wenn Sie in die Situation geraten, ist es, einen Servicewagen zu rufen, der Sie zur nächsten Tankstelle abschleppt (oder von der Autobahn; je nachdem, was schneller ist – beachten Sie, dass eine zusätzliche Geldstrafe für das Nichtabfahren der Autobahn an der erfolgt ist frühestmöglicher Zeitpunkt beim Abschleppen). Wenn einer in Sichtweite ist, können Sie versuchen, dorthin zu gehen, einen 5-Liter-Kanister zu kaufen und Ihr Auto damit zu füllen.
Die Hauptstrategie besteht natürlich darin, überhaupt nicht in die Situation zu geraten. Jede Tankstelle auf der Autobahn wird von einem Schild begleitet, das die Entfernung zur nächsten angibt, sodass Sie genügend Zeit haben, zu entscheiden, ob Sie es riskieren möchten. Und natürlich ist es am wenigsten mühsam, einfach nicht in die Situation zu geraten.
Der obige Text sollte die erste und zweite Frage beantwortet haben. Zum dritten wären unterschiedliche Bußgelder für verschiedene Nationalitäten ein Verstoß gegen das europäische Antidiskriminierungsgesetz, wenn europäische Nationalitäten betroffen sind – das ist der entscheidende Punkt, warum die derzeit diskutierte Straßenmaut in ihrer jetzigen Form nicht durchgesetzt werden kann. Unabhängig von der europäischen Gesetzgebung wäre jede Differenzierung nach Staatsangehörigkeit (außer wenn etwas nur für Ausländer per se gilt) als diskriminierend anzusehen und dürfte das Verfassungsgericht nicht passieren. Also ja, theoretisch sind alle anwendbaren Bußgelder für alle gleich, unabhängig von der Nationalität.
In der vorherigen Antwort wurde darauf hingewiesen, dass Autofahrer ihr Fahrzeug angemessen pflegen müssen, um Gefahren zu vermeiden, wozu auch das Beobachten der Tankanzeige gehört.
Allerdings darf die Polizei priorisieren , wie sie mit geringfügigen Verstößen umgeht, wenn es zu viele sind, und alle deutschen Polizeikräfte haben Probleme mit aufgelaufenen Überstunden. Sie können sich also entscheiden, den Verstoß zu ignorieren. Oder sie können nicht.
Die Grundannahme der Frage scheint zu sein, dass das deutsche (oder jedes andere) Recht zwischen Touristen und anderen Subjekten unterscheidet.
Mir ist kein Land mit einer solchen Unterscheidung bekannt.
Natürlich kann die tatsächliche Durchsetzung eines bestimmten Gesetzes für einen Touristen anders sein, aber dies geschieht nicht auf der Ebene des Gesetzes.
ignorance of a law may be an alleviating circumstance
Niemals, sonst würde jeder behaupten Unkenntnis des Gesetzes (sogar deutsche Leute "Vielleicht wusste ich das vor 20 Jahren, als ich meine Führerscheinprüfung vorbereitete, aber ich muss es vergessen haben, weil ich mich jetzt an überhaupt nichts mehr erinnere dieses Gesetz, Euer Ehren.")Die Strafe ist für alle gleich, unabhängig von ihrer Nationalität.
Aber in der Praxis liegt die Entscheidung über die Vollstreckung der Strafe beim Polizeibeamten vor Ort. Bei einem geringfügigen Verstoß wie diesem hängt es wirklich genauso von ihrer Stimmung ab wie von allem anderen. Einige Polizisten würden Ausländern gegenüber tendenziell nachsichtiger sein; Einige sind möglicherweise weniger nachsichtig. Wie immer ist es am besten, höflich und entschuldigend zu sein.
Wie auch immer, welche Entschuldigung könntest du geben? "Mir wäre der Treibstoff nicht ausgegangen, wenn ich gewusst hätte, dass es illegal ist"? Das ist überhaupt nicht überzeugend!
Ich möchte die Möglichkeit ansprechen, dass auf deutschen Autobahnen das Benzin ausgeht, da dies anscheinend niemand in seine Antworten einbezieht und die meisten Kommentare gelöscht wurden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen auf deutschen Straßen das Benzin ausgeht, ist sehr gering. Beim Fahren einfach aufpassen und früh Gas geben. Jede Tankstelle entlang der Autobahnen hat ein Schild, das angibt, wie lange es dauern wird, bis Sie auf eine andere Tankstelle treffen. So können Sie bestimmen, ob Sie jetzt oder später auf der Reise anhalten müssen oder nicht.
Also meiner Meinung nach ist eine gute zweite Frage; „Wie wahrscheinlich ist es, dass mir auf deutschen Autobahnen das Benzin ausgeht?“ und meine Antwort darauf ist: Sehr unwahrscheinlich, wenn man aufpasst und nicht bis zum allerletzten Moment mit dem Tanken wartet.
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