Als Hongkonger Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit eine Reisegenehmigung für das chinesische Festland erhalten

Ich bin französischer Staatsbürger und auch Hongkonger Staatsbürger. Ich bin in HK geboren, habe aber mein ganzes Leben in Frankreich gelebt. Die HK-Aufenthaltskarte habe ich aufgrund meiner Geburt bekommen.

Ich möchte eine Reisegenehmigung für das chinesische Festland erhalten, um meine Reisen nach China einfacher und kostengünstiger zu gestalten.

Während sie mit einigen Freunden diskutierten, sagten sie, weil ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe und meinen französischen Pass zuvor in China benutzt habe, werde ich in China aufgrund neuer Gesetze, die kürzlich verabschiedet wurden, keine Reisegenehmigung mehr beantragen, die Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft ausschließt und die mit dem anderen Pass (französischer für mich) gereist sind, um einen Antrag zu stellen.

Wenn Sie auf Wikipedia nachsehen , werden keine derartigen Probleme erwähnt, aber ich liege vielleicht falsch.

So etwas wie einen „Bürger von Hongkong“ gibt es nicht. Meinen Sie damit, dass Sie ein chinesischer (VR China) Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Hongkong sind (z. B. weil Sie chinesischer Abstammung und in Hongkong geboren sind)?
@user102008 2

Antworten (1)

Das Ganze ist also nicht ganz klar und man sollte sich bewusst sein, dass es eine ganze Weile dauern wird (ein halbes Jahr ist keine schlechte Schätzung, einige Reisen nach HK vielleicht auch), bis man sein „Home Return Permit“ (HRP) bekommt. Auch hilft es nicht, dass sich die Regeln vor einigen Jahren geändert haben.

Das meiste, was ich schreibe, basiert auf Foreneinträgen hier und hier , also keine offiziellen Informationen und nicht aus meiner persönlichen Erfahrung.

Ihre Berechtigung zum Erhalt eines HRP ist wie folgt:

  1. Sie sollten in HK geboren sein.
  2. Sie sollten eine HK-Geburtsurkunde besitzen
  3. Sie sollten alle Zertifikate haben, die zeigen, dass Sie ein eingebürgerter chinesischer Bürger von Hongkong sind.
  4. Sie sollten eine HK PERMANENT IDENTITY CARD haben
  5. Sie sollten einen HK PASSPORT haben

Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft mit einem anderen Land haben, z. B. einen hk-Pass mit einem US-Pass, ist das in Ordnung, solange Sie die oben genannten Anforderungen noch erfüllen können.

Ich habe irgendwo gesehen (war es Wiki, das Sie zitieren), dass Sie sich bei jeder chinesischen Botschaft bewerben können, aber die Forumseinträge machen es wahrscheinlicher, dass Sie nach HK gehen müssen, und wahrscheinlich mehr als einmal. Es sind lange Geschichten, und lesen Sie sie selbst, und wenden Sie sich an Ihre örtliche chinesische Botschaft, ob Sie sich bei ihnen bewerben können.

Der entscheidende Punkt ist offenbar umgekehrt: Hat man einmal eine HRP, kommt man nicht mehr für ein chinesisches Visum infrage. Und noch ein Punkt, der für Sie entscheidend oder nicht so wichtig sein könnte: Wenn Sie sich für die HRP entscheiden, stehen Sie in Ihrem Fall in China nicht mehr unter dem konsularischen Schutz Frankreichs.

In Ihrem Fall würde ich gut überlegen, ob sich die Mühe, das HRP zu bekommen, im Vergleich zum regulären Visum auf Ihrem französischen Pass lohnt. Wenn Sie sich für den HRP entscheiden, sind Chinesischkenntnisse sicherlich hilfreich.

Hallo @mts, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe 2 zusätzliche Fragen. 1) Ist das Besitzen von Zertifikaten, die belegen, dass Sie ein eingebürgerter chinesischer Bürger von HK sind, nicht dasselbe wie das Besitzen eines Personalausweises für einen ständigen Wohnsitz in HK? 2) Bedeutet das, dass ich, wenn ich die Genehmigung habe, aufgrund meiner Geschäftsbeziehungen niemals ein chinesisches Visum beantragen kann (eines von vielen Beispielen)? Danke im Voraus
@AndyK Wenn Sie diese Antwort wirklich hilfreich fanden, können Sie dies als beste Antwort akzeptieren. Zweitens können Sie diese 2 Fragen als neue Frage stellen, damit Sie entsprechende Antworten erhalten.
Hallo @AliAwan, ich warte bis morgen. Es hat keinen Sinn, eine zusätzliche Frage zu stellen, wenn die Fragen, die ich gestellt habe, sich direkt aus meiner ersten Frage ergeben. Danke für dein Besorgnis.
Hallo @user102008, guter Mann, guter Mann
@ AndyK Ich fürchte, ich habe keine Ahnung. Ich nehme 2) als Einreise mit einem Geschäftsvisum? Für diese Art von Fragen würde ich in Betracht ziehen, Rechtsberatung einzuholen, da dies sehr langfristige Auswirkungen zu haben scheint. Wenn dieser Typ Ihnen nicht helfen kann, können Sie ihn nach einem guten Kollegen in Frankreich fragen oder über die Handelskammern einen finden. Ich fürchte, ich kann nicht mehr helfen.