Ich habe ein bulgarisches Kurzaufenthaltsvisum (Typ C), das vom 27. Juli 2015 bis zum 17. August 2015 gültig ist. Die Aufenthaltsdauer des Visums beträgt 6 Tage. Ist eine Anreise am 27.07.2015 und eine Abreise am 02.08.2015 legal, dh zählt dies als Aufenthalt von sechs oder sieben Tagen?
Wie @GayotFow bereits kommentierte, sind das sieben Tage, nicht sechs. Sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Abreise zählen zusammen. Die Vollstreckung erfolgt primär nach Datum/Stempeln, nicht nach minutengenauer Zählung der aufgewendeten Zeit.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Dauer zu berechnen, können Sie den unter Wie funktioniert die Schengen-90/180-Regel erwähnten Rechner verwenden? . Obwohl Bulgarien bis Juni 2015 noch nicht dem Schengen-Raum beigetreten ist und keine Schengen-Visa ausstellen kann, gelten genau die gleichen Regeln.
Gayot Fow