Benötige ich ein Transitvisum für die Reise von Indien nach Spanien über Brüssel mit spanischer Wiedereinreiseerlaubnis?

Ich bin indischer Staatsbürger und arbeite in Barcelona. Meine Aufenthaltserlaubnis wird erneuert und ich reise in der Zwischenzeit nach Indien. Um nach Spanien einzureisen, besitze ich eine spanische Wiedereinreiseerlaubnis, mit der ich innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ausstellung nach Spanien einreisen darf. Ich habe jedoch einen Anschlussflug von Brüssel mit einem Aufenthalt von 5 Stunden am Flughafen Brüssel. Meine Frage ist, brauche ich ein Transitvisum, um in den Schengen-Raum einzureisen? Da die spanische Wiedereinreiseerlaubnis nicht als EU-Reisedokument gilt und nur für die Einreise nach Spanien und nicht in ein anderes Land oder als indischer Staatsbürger gültig ist, benötige ich kein Transitvisum und kann von Mumbai => Brüssel aus fliegen =>Barcelona ohne Probleme. Danke.

Haben Sie Ihre Tarjeta de Residencia dabei? An welchem ​​Datum läuft es ab?

Antworten (1)

Früher erlaubte ein Wiedereinreisevisum für einen der Schengen-Staaten seinem Inhaber, auf dem Weg in den ausstellenden Staat zu Transitzwecken in die anderen Schengen-Staaten einzureisen. Diese Bestimmung ist jedoch aus dem Schengener Grenzkodex verschwunden, als Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a durch die Verordnung 610/2013 mit Wirkung vom 19. Juli 2013 geändert wurde.

Vor dieser Änderung lautete der Absatz (Hervorhebung hinzugefügt)

Drittstaatsangehörige, die nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, aber Inhaber eines von einem der Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitels, eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines Visums für die Wiedereinreise oder gegebenenfalls eines Aufenthaltstitels sind, oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt und ein Visum für die Wiedereinreise, sind berechtigt, zu Transitzwecken in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen, um das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu erreichen, der den Aufenthaltstitel, das Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder die Wiedereinreise ausgestellt hat -Einreisevisum, es sei denn, ihre Namen stehen auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, dessen Außengrenzen sie zu überschreiten beabsichtigen, und die Ausschreibung wird von einer Weisung begleitet, die Einreise oder Durchreise zu verweigern

aber der aktuelle Text erwähnt keine Wiedereinreisevisa:

Drittstaatsangehörige, die nicht alle Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen, aber Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind, sind berechtigt, zu Transitzwecken in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen, damit sie das Hoheitsgebiet erreichen können des Mitgliedstaats, der den Aufenthaltstitel oder das Visum für den längerfristigen Aufenthalt ausgestellt hat, es sei denn, ihre Namen stehen auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, dessen Außengrenzen sie zu überschreiten beabsichtigen, und der Ausschreibung ist eine Einreise- oder Durchreiseverweigerung beigefügt

Da die einzige Änderung darin bestand, die Verweise auf Wiedereinreisevisa zu entfernen, muss man davon ausgehen, dass sie es ernst meinen und dass Wiedereinreisevisa jetzt nicht für die Durchreise durch andere Schengen-Staaten gültig sind.

Wenn Sie auf dem Weg nach Barcelona in Brüssel umsteigen, betreten Sie den Schengen-Raum in Brüssel (da der Flug Brüssel-Barcelona für Einwanderungszwecke als „Inland“ gilt und im Schengen-Bereich des Flughafens abfliegt). Sie müssen daher entweder ein Kurzaufenthalts-Schengen-Visum aus Belgien beantragen oder Ihre Reisepläne ändern – beispielsweise über Dubai, Doha oder Istanbul fliegen, die alle einen visumfreien Transit bieten.