Ich ersetze eine Außenterrasse. Ich hatte mehrere Auftragnehmer, um Angebote zu machen, nahm einen Kostenvoranschlag von einem an und bin jetzt in der Lage, einen Vertrag für die Arbeit zu unterzeichnen (oder nicht). Es ist ein Pauschalvertrag (der Job ist klein, 1-2 Arbeitstage) und enthält die folgende Sprache in einem Abschnitt mit dem Titel Annahme und Belegung :
- Nach Fertigstellung wird das Projekt vom Eigentümer und vom Auftragnehmer inspiziert, und alle zur Einhaltung der Vertragsunterlagen erforderlichen Reparaturen werden vom Auftragnehmer durchgeführt.
- Der Eigentümer darf die Immobilie nicht bewohnen, bis die endgültige Zahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist und ein Belegungszertifikat erhalten wurde.
- Die Belegung des Projekts durch den Eigentümer unter Verstoß gegen (2) stellt eine vorbehaltlose Abnahme des Projekts und einen Verzicht auf etwaige Mängel oder unvollständige Arbeiten dar.
Ich habe einige Bedenken zu diesem Abschnitt:
Aufgrund einiger anderer Fehler im Vertrag (die ich markiert habe und vor der Unterzeichnung an den Auftragnehmer zurücksenden werde), vermute ich, dass diese Klausel ein Standardvertrag ist, den sie für größere Aufträge verwenden.
Ist diese Klausel typisch für kleine Außenkonstruktionen wie eine Terrasse/Treppe?
Muss ich mir Sorgen machen, wenn der Auftragnehmer sich weigert, es vor der Unterzeichnung zu ändern?
Für mich klingt das nach Vertragsklausel. Normalerweise, wenn Sie eine Baugenehmigung bekommen und es eine Endkontrolle gibt und es bestanden wird, erhalten Sie dann eine Nutzungsbescheinigung.
Ich kann nicht sagen, dass ich es jemals für ein Deck gesehen habe, aber je nach Ihrer Gemeinde oder der "zuständigen Behörde", die dies erfordert, benötigen Sie möglicherweise eine Bewohnbarkeitsbescheinigung, bevor Sie es verwenden können.
Fragen Sie Ihren Auftragnehmer danach und lassen Sie es sich erklären. Unterschreiben Sie nichts, womit Sie sich nicht wohlfühlen oder was Sie nicht verstehen.
Marek Oleszczuk
Tester101
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Marek Oleszczuk
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