Cumarinhaltige Spirituosen in die USA einführen

Ich bin derzeit für eine Konferenz in Polen und hatte die Idee, etwas żubrówka (Bison-Gras-Wodka) als einzigartiges Souvenir mit nach Hause in die Vereinigten Staaten zu bringen. Die oben verlinkte Wikipedia-Seite besagt jedoch, dass die Einfuhr dieser Spirituose in die USA aufgrund ihres Cumarin- Gehalts nicht erlaubt ist.

Gelten diese Vorschriften nur für den kommerziellen Import zum Weiterverkauf oder ist es Touristen verboten, den Schnaps auch für den persönlichen Gebrauch mit nach Hause zu bringen? Wenn ich bei der Rückkehr in die USA eine Flasche żubrówka in meinem Gepäck habe, riskiere ich dann, dass sie beschlagnahmt wird? Bußgeld bekommen? Haft? (OK, ich glaube nicht wirklich, dass die letzte Option wirklich auf dem Tisch liegt.)

Wenn Sie die Spirituosen in die USA bringen und erklären, dass Sie möglicherweise durchgelassen werden, werden Ihnen möglicherweise Zollgebühren berechnet und Sie dürfen durchgelassen werden, oder Sie können den Artikel beschlagnahmen und dann durchlassen lassen. Sie werden nicht bestraft. Wenn Sie den Alkohol nicht deklarieren, kommen Sie vielleicht damit durch, aber wenn er gefunden wird und gegen die Vorschriften verstößt, riskieren Sie eine Geldstrafe und/oder Beschlagnahme.
Auf der zweiten Wikipedia-Seite, die Sie verlinkt haben, heißt es: „Einige natürliche Zusatzstoffe, die Cumarin enthalten, wie der Aromastoff süßer Waldmeister, sind „nur in alkoholischen Getränken“ unter 21 CFR 172.510 erlaubt.“[47] In Europa sind beliebte Beispiele für solche Getränke Maiwein, Weißwein mit Waldmeister und Żubrówka , mit Bisongras aromatisierter Wodka."
Ich habe die Antwort von jpatokal akzeptiert, aber angesichts des Kommentars von @ Blorgbeard wäre ich immer noch daran interessiert zu wissen, ob das Zeug tatsächlich illegal für den Import ist.

Antworten (1)

Erklären Sie es, aber geben Sie nicht freiwillig mehr Informationen als nötig . Die wahrscheinlichste Folge:

  • "Was erklärst du?"
  • "Diese Flasche polnischen Wodka."
  • „Das ist in Ordnung, einen schönen Tag noch.

Im schlimmsten Fall weiß ein scharfsichtiger Beamter, dass Zubrowka nicht erlaubt ist, und beschlagnahmt es, aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass darüber hinaus Strafen verhängt werden. In beiden Fällen wird Ihnen für eine einzelne Flasche kein Zoll berechnet, da sie innerhalb der zollfreien Grenzen (1 l) liegt.