Darf man als Tourist Elektronik im Ausland wegwerfen? [abgeschlossen]

Angenommen, jemand reist als Tourist in ein Land ein und bringt persönliche elektronische Geräte mit. Angenommen, die Elektronik bricht innerhalb des Landes zusammen, sodass sie unbrauchbar wird.

Kann dieser Tourist dann die Elektronik im Land wegwerfen, um Platz im Gepäck zu schaffen, wenn er das Land schließlich verlässt, oder soll er alles, was er ins Land gebracht hat, zurückbringen, selbst wenn es durch Beschädigung unbrauchbar geworden ist? Kümmert sich die Zoll-/Grenzkontrolle an Flughäfen im Allgemeinen um solche Dinge, wenn eine Person ein Land verlässt?

Fragen, die "in einem fremden Land" sagen, insbesondere juristische, sollten automatisch als zu allgemein geschlossen werden. Welches Land?
@fkraiem: Nicht, wenn die Antwort für alle Länder gleich ist ...
@Mehrdad Ich bin der Meinung, dass eine Frage eine gültige oder ungültige Frage ist, die auf den Vorzügen der Frage selbst und nicht auf ihren möglichen Antworten basiert.
@fkraiem Es gibt bestimmte Normen, denen praktisch jedes Land folgt. Die meisten Gesetze werden nur dann erlassen, wenn ein Problem auftritt. Sobald dieses Problem in einem Gesetz kodifiziert wird, sagen andere Länder: "Hey, wenn Whatthecrapistan es tut, um ihr Land zu verbessern, warum tun wir es nicht?!" und innerhalb weniger Jahre / Jahrzehnte machen viele Länder, was auch immer das ist. Also nein, ich denke nicht, dass die Frage nach Verallgemeinerungen zwischen Ländern eine Frage zu weit gefasst macht. Ich denke, es ist besser als die Alternative, die 194 einzelne Fragen zum Thema sind, die jeweils ein eigenes Land betreffen.
@corsiKa: Äh, die Beschreibung von "Zu breit" lautet wörtlich "Bitte bearbeiten Sie die Frage, um sie auf ein bestimmtes Problem mit genügend Details zu beschränken, um eine angemessene Antwort zu finden ." Es hängt buchstäblich ganz davon ab, ob eine adäquate Antwort identifiziert werden kann, und wenn es nur eine gültige Antwort gibt, kann eine mit Sicherheit identifiziert werden. Wenn es 194 davon gibt, erscheint es unwahrscheinlich. Verwenden Sie Ihren gesunden Menschenverstand.
Auch wenn die genauen Details von Land zu Land unterschiedlich sind, sind die Normen hier in genügend Ländern ähnlich, um die Frage pauschal beantworten zu können. Ich bin hier offensichtlich voreingenommen, aber ich denke, dass ich und die anderen Antwortenden einen angemessenen Job gemacht haben. Das OP hat eine allgemeine Frage gestellt und eine allgemeine Antwort erhalten. Wenn sie Rechtsberatung für ein bestimmtes Land benötigen, ist das ein anderes Problem.
@Mehrdad Du missverstehst meinen Punkt. Die Frage muss beantwortbar sein, ja, aber was diese Antwort ist, ist irrelevant. Die Frage ist vollkommen berechtigt, ob es für alle gleich ist oder ob die Antwort lautet, dass es zu sehr variiert, um ein Muster zu identifizieren. Oder ist es nicht. Aber was die Antwort tatsächlich ist, spielt keine Rolle. Eine Antwort muss nicht einmal existieren (d. h. es könnte ein offenes Problem sein).
@corsiKa: Nein, diese Annahmen sind keine Fakten, es sind nur unsinnige Behauptungen, die Sie machen. Ich habe nie gesagt "die Frage muss beantwortbar sein". Der ganze Punkt von „zu breit“ – sowohl die Absicht als auch der Buchstabe der Beschreibung, die Sie sehen – ist, dass die Antwort von Faktoren abhängt, die in der Frage nicht angegeben sind (dh die Frage muss „eingeengt“) werden. Dies kann natürlich nicht der Fall sein, wenn die Antwort nicht durch zusätzliche Informationen beeinflusst wird. Ich bin sicher, Sie können dies und die obige Logik sehr gut verstehen, also hören Sie bitte auf zu streiten; Es verschwendet die Zeit aller.
Berücksichtigen Sie auch den Ersatzartikel, den Sie im Ausland kaufen, und seine Auswirkungen auf den Zoll, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren. Wenn Sie die USA mit einem Galaxy S8 verlassen haben und mit einem Galaxy S8 zurückkehren, kümmert es sie? Oder hast du gerade ein reparierbares S8 exportiert und ein neues importiert?

Antworten (4)

Im Allgemeinen ist dies kein Problem. Das Land hat möglicherweise Umweltgesetze für das Recycling und die Entsorgung von Elektronik, die ein Tourist einhalten müsste, aber vorausgesetzt, sie werden ordnungsgemäß entsorgt, gibt es kein Problem, da die meisten Länder keine Aufzeichnungen über die typischen mitgeführten elektronischen Geräte führen von Touristen. Wenn Sie die Waren auf dem Weg nach Hause nicht beim Zoll angemeldet haben, können sie nicht wissen oder sich darum kümmern, ob Sie sie herausnehmen.

Gelegentlich werden einige Länder Bedenken haben, ob Sie wirklich vorhaben, elektronische Geräte wieder mit nach draußen zu nehmen, da Sie bei der Einfuhr der Waren Zoll zahlen müssten. Wenn dies auf Sie zutrifft, werden Sie es normalerweise wissen, und es gilt im Allgemeinen für wertvolle technische Artikel oder übermäßige Mengen an Elektronik (denken Sie normalerweise an professionelle Rundfunkausrüstung oder eine ungewöhnliche Anzahl von Laptops, nicht nur an den typischen Laptop / Smartphone / Kamera, die mitgeführt werden). von einem Touristen). Solche Waren könnten unter das Carnet-ATA -Schema fallen, das Sie dazu verpflichtet, die Waren innerhalb eines Jahres wieder auszuführen oder den geltenden Zoll zu zahlen. Ohne Carnet könnte das Land eine Kaution erhebenoder Einfuhrzoll erheben, und Sie müssten alle in diesem Land bestehenden Mechanismen nutzen, um eine Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie die Waren exportieren.

Wenn irgendetwas davon auf Sie zutrifft, und wiederum würde es als typischer Tourist an den meisten Orten nicht der Fall sein (wenn Sie beispielsweise nach Nordkorea reisen, wird es möglicherweise genauer untersucht), würde das Wegwerfen der Waren bedeuten, dass Sie es tun würden Ihr Pfand nicht zurückbekommen, weil Sie dazu verpflichtet sind, die Ware auszuführen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie wahrscheinlich an der kaputten Elektronik festhalten.

Kurz gesagt, es sei denn, die Waren wurden beim Import einer besonderen Registrierung unterzogen, niemand wird wissen oder sich darum kümmern, ob Sie sie exportieren oder wegwerfen.

Niemand kümmert sich um die Sachen, die Sie in ein anderes Land bringen, solange diese Sachen legal sind. Wenn Sie ein elektronisches Gerät legal in ein anderes Land bringen, kümmert sich niemand darum, ob Sie es zurücknehmen oder nicht, und niemand verfolgt es.

Das einzige, was Sie als Weltbürger bedenken sollten, ist, dass es sehr geschätzt wird, wenn Sie Ihr elektronisches Gerät ordnungsgemäß recyceln, anstatt es in den nächsten Mülleimer zu werfen, oder noch schlimmer (Gott bewahre), es auf die Straße zu werfen.

"Wenn Sie ein elektronisches Gerät legal in ein anderes Land bringen, kümmert es niemanden, ob Sie es zurücknehmen oder nicht" Der Zoll kümmert sich sicherlich darum, ob Sie beabsichtigen, die Gegenstände, die Sie in das Land bringen, zurückzunehmen oder nicht. Sie wollen nicht, dass Sie sie verkaufen und die entsprechenden Einfuhrbeschränkungen und/oder Zölle umgehen. Natürlich wird es ihnen in dem vom OP beschriebenen speziellen Fall egal sein, da es ziemlich eindeutig nicht darum geht, Einfuhrregeln oder Zölle zu umgehen.
Können Sie auf eine Beispielquelle verweisen, in der der Zoll ausdrücklich erwähnt, dass elektronische Geräte zurückgebracht werden sollten? Wenn ja, wäre das per se eine interessante Antwort.
Wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen, würde es unter die "Handelsware" fallen, die ich glaube, jedes Zollformular, das ich jemals für jedes Land ausgefüllt habe, nach dem gefragt wurde. Frage 1 auf dem US-CBP-Formular lautet zum Beispiel: „Haben ich (wir) Handelswaren oder transportieren ich (wir) Währungen oder Geldinstrumente im Wert von mindestens 10.000 US-Dollar oder ausländischem Gegenwert in irgendeiner Form?“
Danke für das Beispiel, aber das war definitiv nicht das, was OP interessierte, und deshalb habe ich solche Eckfälle in meinem Beispiel mit Wörtern wie legal und legal übersprungen .

Wenn Sie in ein Land einreisen, müssen Sie alles, was Sie mitbringen, deklarieren, insbesondere Geschenke. Damit entsprechende Steuern erhoben werden können. Am Zoll können sie Sie sogar anhalten und fragen, ob Sie etwas Wertvolles mitbringen. Beispielsweise könnten Sie einen neuen Computer einführen, für den Sie aufgefordert werden, Einfuhrsteuern zu zahlen. Wenn Sie jedoch nachweisen können, dass es Ihnen gehört, und Sie es wieder mitnehmen, müssen Sie nichts bezahlen. In diesen seltenen Fällen kann der Zollbeamte ein Formular ausfüllen, damit Sie den Gegenstand wieder mitnehmen müssen. Dies ist der einzige Fall, in dem Sie möglicherweise die Zahlung von Einfuhrsteuern befürchten müssen, wenn das Objekt später kaputt geht und Sie es wegwerfen (es sei denn, Sie können es beweisen). Nun, das passiert selten, aber so sollte es theoretisch funktionieren.

Natürlich sollten Sie, wie andere bereits betont haben, auch dafür sorgen, dass die Elektronik ordnungsgemäß entsorgt wird, egal wo Sie sich befinden.

Woher sollen sie das wissen, es sei denn, sie haben bei Ihrer Ankunft eine Bestandsaufnahme Ihres Gepäcks gemacht?

Dazu gibt es einige Vorbehalte:

  • Wenn es sich um ein Gerät handelt, für das eine Sondersteuer oder ein Einfuhrzoll erhoben wird, denken sie möglicherweise, dass Sie es im Land verkauft haben, wenn Sie es bei der Abreise nicht mehr bei sich haben. Sie könnten bei der Abreise mit einer großen Steuerrechnung gestochen werden, wenn sie glauben, Sie hätten gelogen, dass es für den persönlichen Gebrauch war, als Sie es eingebracht haben.
  • Wenn der Artikel im Land in irgendeiner Weise illegal ist oder etwas Illegales enthält (einige Länder haben zum Beispiel Regeln für Dinge wie religiöse Texte).
  • Sie könnten des Abfalls, der Gefährdung von Wildtieren oder Ähnlichem beschuldigt werden, wenn Sie es nicht ordnungsgemäß entsorgen.