Ich bin britischer Staatsbürger und lebe mit meiner Frau und meinem Kind im Ausland, die ausländische Pässe besitzen. Mein Kind besitzt auch einen britischen Pass, da die Vorschriften zur doppelten Staatsangehörigkeit für Kinder in seinem Geburtsland etwas vage sind – die derzeitige Praxis legt nahe, dass er bis zum Alter von 21 Jahren sowohl einen ausländischen als auch einen britischen Pass besitzen darf, danach muss er sich entscheiden eine einzige Staatsangehörigkeit als Geburtsland erkennt die doppelte Staatsangehörigkeit nach diesem Alter nicht mehr an.
Als wir kürzlich nach Großbritannien einreisten (mit Frau und Kind mit ausländischen Pässen), sagte der Grenzbeamte, dass sie aufgrund einer Regeländerung Anfang dieses Jahres den ausländischen Pass meines Kindes nicht mehr stempeln könne, da er auch einen britischen Pass besitze. Sie bat nicht einmal darum, den physischen britischen Pass zu sehen, da es den Anschein hatte, als wäre er auf ihrem Computer sichtbar. Bei früheren Besuchen war dies nicht der Fall.
Dies ist zwar kein Problem für den Aufenthalt im Vereinigten Königreich, es besteht jedoch die Sorge, dass der ausländische Grenzbeamte bei der Rückkehr in sein Geburtsland fragen könnte, wie er ohne Stempel in seinem ausländischen Pass in das Vereinigte Königreich eingereist ist und möglicherweise seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit verliert und Trennung des Kindes von der Mutter aufgrund der Unsicherheit über die doppelte Staatsangehörigkeit.
Kennt jemand einen bestimmten Online-Link zu der „Regeländerung“, auf die sich der Grenzbeamte bezieht?
Ich kenne den Vorschlag in Fall 3 des folgenden Links Ich habe zwei Pässe/Staatsangehörigkeiten. Wie benutze ich sie, wenn ich reise? Irgendwelche anderen Vorschläge für zukünftige Reisen?
Steigen Sie in beiden Richtungen in einem Schengen-Land (oder Kroatien, Rumänien, Bulgarien oder Zypern) um, das keine britischen Pässe stempelt, da britische Bürger dort nicht länger bleiben können.
Auf der Hinreise sollte Ihr Kind die Einreise in das Schengen-Land bewusst mit dem malaysischen Pass absolvieren (um einen Einreisestempel zu erhalten) und dann mit dem britischen Pass „wieder ausreisen“.
Betreten Sie dann auf der Rückreise das Schengen-Land (kann ein anderes sein) mit dem britischen Pass und "re-exit" Sie dann mit dem malaysischen (Ihr Kind hat einen Einreisestempel und hat daher keine Probleme).
Dies geschieht, damit Malaysia den Eindruck erweckt, dass sich Ihr Kind seit seiner Abreise aus Malaysia im Schengen-Raum aufgehalten hat (wenn Sie dem geposteten Vorschlag folgen, wird es eine Lücke bei den Daten geben).
MJeffryes
Verrückter
jkaron
Banjo
Verrückter