Einreiseverweigerung nach Großbritannien mit dem Eurostar von Paris: Wie lange kann ich in Paris bleiben?

Meinem Partner wurde die Einreise von Paris nach London über Eurostar verweigert. Nachdem wir verhört und abgelehnt wurden, wurden wir zurück zur französischen Einwanderungspolizei gebracht.

Wir haben gefragt, wie lange sie noch hat, bis sie Paris verlassen muss, der Polizist sagte, sie hat 3 Monate Zeit.

Wir waren verwirrt, da sie fast 3 Monate in Paris war, aber ich denke, es macht irgendwie Sinn, als sie Frankreich verließ und ausgestempelt wurde, vom britischen Teil abgelehnt wurde und dann wieder eintrat.

Sie hat einen neuen Stempel mit dem Datum, aber es hat das Kreuz/2 Linien auf dem Stempel.

Sie hatte vor, noch 2 Monate zu bleiben und dann nach Hause zu gehen, aber jetzt sind wir unsicher und wollen nicht illegal hier bleiben.

Der Beamte sagte 3 Monate, aber vielleicht wusste er nicht, dass sie vor fast 3 Monaten hier war? Oder weil sie wieder eingetreten ist und gestempelt wurde, hat sie jetzt neue 3 Monate, obwohl sie das Kreuz hat?

Welche Staatsbürgerschaft hat Ihr Partner?
@HankyPanky Ich denke, es ist wahrscheinlicher, dass der Beamte den vorherigen Besuch nicht gezählt hat. Warum sollte der gescheiterte Versuch, nach Großbritannien zu gehen, die 90/180-Regel ändern? Sinnvoller wäre eine Uhrumstellung in umgekehrter Richtung (Einreise nach Frankreich in London verweigert), da die UK-Regel pro Zulassung und nicht kumulativ gilt.
Ohne die Staatsbürgerschaft Ihrer Partnerin zu kennen und welche Art von Visum sie hat, kann diese Frage meiner Meinung nach nicht beantwortet werden. Ich stimme dafür, vorerst zu schließen, aber das ist nicht dauerhaft. Wenn Sie die erforderlichen Informationen bearbeiten, wird die Frage erneut geöffnet (oder der Schließvorgang abgebrochen, wenn er noch nicht so weit ist).
Ich denke, es ist sicher, Pläne zu machen, Frankreich zu verlassen, bevor die 90 Tage des ersten Besuchs abgelaufen sind, wenn Sie die zusätzlichen Tage bekommen, können Sie immer noch früher abreisen. Aber wenn Sie über diesen Zeitraum von 90 Tagen bleiben und sich herausstellt, dass der Beamte Ihren früheren Aufenthalt verpasst hat, werden Sie mit einer Überschreitung des Aufenthalts belegt, und diese können viele Pläne für zukünftige Reisen ruinieren.
Es spielt wahrscheinlich keine Rolle, aber was ist Ihre Staatsbürgerschaft? Sie leben mit Ihrem Partner in einer langjährigen Lebensgemeinschaft?

Antworten (1)

Unabhängig davon, welche Art von Schengen-Visum (oder Visumfreiheit) Ihr Partner hat, wird bei einer Reise nach London kein Zähler zurückgesetzt, sondern nur für die Zeit unterbrochen, die Sie außerhalb des Schengen-Raums verbringen. Da Sie den Schengen-Raum verlassen haben und am selben Tag wieder aufgenommen wurden, muss Ihr Partner die gleichen Fristen einhalten, als ob Sie den Schengen-Raum überhaupt nicht verlassen hätten.

Da Sie mehrmals drei Monate erwähnen (obwohl Sie wahrscheinlich 90 Tage meinen) und „eingestempelt“ wurden, gehe ich davon aus, dass Ihr Partner aus einem visafreien Nicht-EWR-Land stammt oder ein Typ-C-Visum mit Standardbeschränkungen hat. In beiden Fällen kann sich Ihr Partner 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten und nicht 90 Tage nach jeder Einreise. Wenn sich Ihr Partner vor der letzten Einreise mindestens 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums aufgehalten hat, muss er/sie den Schengen-Raum vor Ablauf von 90 Tagen nach der letzten Einreise verlassen (die Einreise „vor fast drei Monaten“).

Ich möchte hinzufügen, dass Frankreich außer in seltenen Fällen keine Verlängerungen von Schengen-Visa zulässt. Dies gilt nicht für alle Länder des Schengen-Raums.
@gstorto Mit sehr wenigen Ausnahmen besteht die einzige Möglichkeit für einen Nicht-EWR-Bürger, sich länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufzuhalten, darin, ein nationales Typ-D-Visum zu erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, ein Typ-C-Visum zu verlängern, damit es für Besuche länger als 90 Tage gültig ist. Ob die Beantragung eines Typ-D-Visums bereits vor Ort möglich ist oder ob die Beantragung in Ihrem Heimatland erfolgen muss, richtet sich nach nationalem Recht. Es ist sowieso nichts, worüber ein Einwanderungsbeamter an der Grenze entscheiden kann.