Hilfe bei der Beantragung eines Schengen-Visums

In der Schengen-Anwendung gibt es eine Frage, die lautet:

Einreiseerlaubnis für das letzte Aufenthaltsland ggf. ausgestellt von .... gültig von ... bis ...

Ich bewerbe mich aus Ägypten. Ich plane, Großbritannien und dann Deutschland zu besuchen. Ich habe bereits ein britisches Visum und beantrage jetzt ein Schengen-Visum, um von Großbritannien nach Deutschland reisen zu können.

Zu obiger Frage soll ich schreiben:

Ausgestellt von der britischen Botschaft in Kairo, gültig vom Ausstellungsdatum bis zum Ablaufdatum?

Planen Sie, nach Deutschland nach Großbritannien oder nach Ägypten zurückzukehren? Welchen Aufenthaltsstatus haben Sie dort und welche Staatsangehörigkeit?
Ich bin Ägypter und werde mit einem Touristenvisum in Großbritannien sein. Ich werde für 20 Tage nach Großbritannien reisen und ich werde in diesem Zeitraum für 7 Tage nach Deutschland gehen
Das Vereinigte Königreich ist also nicht Ihr „endgültiges Wohnsitzland“, oder? Anscheinend fragen sie nach einem Nachweis Ihrer Erlaubnis, in dem Land zu bleiben, in dem Sie Ihre Reise beenden werden. Wenn dieses Land Ägypten ist und Sie mit einem ägyptischen Pass reisen, trifft die Frage nicht auf Sie zu.

Antworten (1)

  1. Einreisegenehmigung für Ihr endgültiges Bestimmungsland, falls zutreffend

Schreiben Sie die Nummer und die Gültigkeitsdaten Ihres Visums an Ihrem endgültigen Bestimmungsort auf, wenn dieses Land außerhalb des Schengen-Raums liegt.

Wenn zutreffend bedeutet, dass Sie diese Frage nur beantworten müssen, wenn sie Sie betrifft; also nichts schreiben, einfach leer lassen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Reise umkehren, zuerst von Ägypten nach Deutschland reisen und dann nach Großbritannien weiterreisen, würden Sie Ihre Visainformationen für Großbritannien angeben. Für Ihre Reiseroute Ägypten-Großbritannien-Deutschland-Ägypten ist Ihr Endziel Ihr Heimatland (und Sie benötigen dafür kein Visum).