Ich bin ein Überseebewohner indischer Herkunft und werde Indien bald besuchen, um meine Eltern zu sehen. Ich besitze eine gewisse Menge an entwerteter indischer Währung in Stückelungen von 500 und 1000, die während meiner Indienbesuche verwendet werden sollte. Bis zu welchem Betrag kann ich sie vor dem 30. nach Indien einführen, um sie meinem NRO-Konto gutzuschreiben, und sollte dies bei der Ankunft am Zollschalter deklariert werden?
Die von der IATA ausgedrückten Regeln sind:
Währungsregeln
Währung Einfuhrbestimmungen:
Fremdwährungen: unbegrenzt. Beträge über USD 5.000,- (oder Gegenwert) in bar oder USD 10.000,- (oder Gegenwert) in Reiseschecks müssen jedoch deklariert werden;
Landeswährung (Indische Rupie-INR): Die Einfuhr von INR ist verboten, außer für Einwohner Indiens, die bis zu INR 7.500,- einführen.
Fremdwährungen umfassen Geldscheine, Reiseschecks, Schecks, Wechsel usw. (Rück-)Umtausch nur über Banken und autorisierte Geldwechselstellen.
Ich habe keinen Grund anzunehmen, dass sie sich schon geändert haben. Wenn Sie kein Inder sind, dürfen Sie streng genommen keine Rupien einführen. Natürlich werden die aktuellen 500-INR- und 1000-INR-Scheine bald nicht mehr als Währung gelten, und der Import/Export für alle wird effektiv unbegrenzt sein.
Wenn Sie kein Einwohner Indiens sind, sollten Sie alle Rupien deklarieren und damit rechnen, dass sie beschlagnahmt werden.
Wenn Sie in Indien ansässig sind und vor dem 30. Dezember zurückkehren, dürfen Sie bis zu INR 7.500 einführen, ohne dies zu deklarieren.
Wenn Sie ein Einwohner Indiens sind, der vor dem 30. Dezember mit mehr als 7.500 INR zurückkehrt, sollten Sie alle Rupien deklarieren und damit rechnen, dass sie beschlagnahmt werden.
Russell McMahon
Nikhil
DavChana