Ich bin indischer Staatsbürger und plane, meine polnische Freundin zu heiraten. Nach der Heirat erwägen wir die Möglichkeit, nach Polen zu ziehen. Ich wollte wissen, ob ich gleich nach der Hochzeit nach Polen ziehen kann und wie lange es dauert, bis ich in Polen arbeiten kann.
Benötige ich trotzdem eine Arbeitserlaubnis, um in Polen zu arbeiten, wenn ich mit einem polnischen Staatsangehörigen verheiratet bin, oder kann ich sofort anfangen zu arbeiten? Außerdem, wenn ich eine Arbeitserlaubnis benötige, wie lange dauert das?
Die Antwort hängt davon ab, ob Sie vor dem Versuch, sich in Polen niederzulassen, zusammen in einem anderen EU-Land gelebt haben oder nicht. Wenn dies der Fall ist, gelten EU-Gesetze , die Ihnen den gleichen Schutz bieten wie jedem anderen EU-Mitglied, einschließlich Beschäftigung. EU-Gesetze gelten auch, wenn Sie beide planen, in ein anderes EU-Land zu ziehen, um dort zu leben und zu arbeiten.
Wenn nicht, gelten für Sie polnische nationale Gesetze (bis Sie zusammen in ein anderes EU-Land gezogen sind). Glücklicherweise sind die polnischen Gesetze auch recht milde , da Sie keine Arbeitserlaubnis benötigen, wenn „Sie der Ehepartner oder ein ehemaliger Ehepartner eines polnischen Staatsbürgers sind, vorausgesetzt, sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für polnisches Hoheitsgebiet“.
Beachten Sie, dass Ihre Ehe von der polnischen Einwanderungsbehörde anerkannt werden muss und sie möglicherweise auch einige Überprüfungen (Gesetz 55, Abschnitt 1) durchführt, um festzustellen, ob Ihre Ehe „nicht zum Zweck des Missbrauchs durch einen Ausländer geschlossen wurde die Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum im Hoheitsgebiet der Republik Polen".
Schwarzer Stern