Ist ein leeres „Kupferschiff“ im Gepäck auf indischen Inlandsflügen erlaubt?

Wir (vier Mitglieder) haben eine Reise nach Varanasi (Coimbatore – Hyderabad – Varanasi) mit SpiceJet geplant, um das Ganga-Wasser zu einer spirituellen Veranstaltung in meiner Heimatstadt zu bringen.

Wir müssen die leeren "Kupfergefäße" tragen, um das Ganga-Wasser während der Reise zu bekommen. Die Details des Gefäßes sind Länge: 5 Zoll, Breite: 5 Zoll, Höhe: 6 Zoll und das Gewicht beträgt 500 Gramm. Beispiel Kupfergefäß:

Probengefäß aus Kupfer

Werden sie auf Inlandsflügen die "Kupferschiffe" im Gepäck zulassen?

Scheint in Ordnung für das Einchecken. Nicht so sicher für die Kabine.
Außerdem ist der größere Punkt, um den ich mir Sorgen mache, wie Sie den gefüllten Topf mit Wasser zurückbekommen.
@curious_cat: Die Rückreise per Bahn gebucht.

Antworten (2)

Wir haben die Kundenbetreuung von Spice Jet angerufen und sie haben bestätigt, dass sie die Kupfertöpfe der Kategorie Küchengeschirr nur im Gepäck und nicht im Handgepäck mitnehmen dürfen .

Mich wundert diese Einschränkung. Haben sie einen Grund angegeben, warum die Töpfe nicht im Handgepäck erlaubt waren? Ist es nur eine Frage der Größe, oder gibt es etwas Besonderes an Kupfertöpfen?
Nun, auf dem Rückweg würden sie voller Wasser sein...
@JourneymanGeek: Die Rückreise mit dem Zug.

Zusätzlich zu den internationalen Standards für verbotene Gegenstände können Fluggesellschaften weitere Gegenstände hinzufügen, deren Mitnahme sie (offiziell) nicht zulassen. Daher kann jede Fluggesellschaft unterschiedliche Regeln haben, obwohl sie alle fast identisch sind und die Hauptunterschiede darin liegen, was sie extra berechnen oder in den Gegenständen, für die sie sich im Schadensfall weigern, eine Entschädigung zu zahlen.

Ein Kupfertopf ist nach internationalen Standards nicht ausgeschlossen, die Schusswaffen, andere Waffen oder Gegenstände, die als Waffe verwendet werden könnten, brennbare Materialien und dergleichen abdecken, und keine Fluggesellschaft wird im geringsten etwas dagegen haben, sei es als aufgegebenes Gepäck oder angesichts dessen klein, als Handgepäck.

Sie scheinen sich bewusst zu sein, dass Flüssigkeiten in nennenswerten Mengen wahrscheinlich nicht an Bord erlaubt sind, daher nehme ich an, dass Sie separate (nicht luftgestützte) Vorkehrungen für eine Rückreise mit gefüllten Behältern getroffen haben oder treffen werden.

Beschränkungen für Flüssigkeiten beziehen sich nicht auf die Flüssigkeiten selbst, sondern auf ihre Behälter. Ein leerer Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml ist im Handgepäck nicht erlaubt (obwohl dies in Wirklichkeit sehr schwer durchzusetzen ist).