Ist es legal, mit einem B1/B2-Visum (Business Visitor) in den USA nach Arbeit zu suchen?

Ich habe ein 10-Jahres-US-Visum für die mehrfache Einreise in meinem indischen Pass. Ich habe es bekommen, um an einer technischen Konferenz teilzunehmen.

  1. Ich war neugierig zu wissen, ob ich während dieses Besuchs ein Vorstellungsgespräch gebe?
  2. Ich habe vielleicht keine Zeit für diesen Besuch, aber was ist, wenn ich nach ein paar Monaten mit 3000 Dollar meiner Ersparnisse für einen Monat gehe und nach einem Job suche? Ist das legal?

Ich weiß, dass ich ein H1-B-Visum brauche, um dort zu arbeiten, aber ich denke, es ist einfacher, einen Job zu bekommen (auch wenn ein Sponsoring erforderlich ist), um mit potenziellen Arbeitgebern von Angesicht zu Angesicht zu sein. Ist es also legal, mit B1/B2 nach einem Job zu suchen? Kann ich das dem Einwanderungsbeamten mitteilen?

PS: Ja, ich bin Softwareentwickler :P

Hallo und willkommen bei Travel SE. Leider sind Fragen zur Einwanderung hier nicht zum Thema. Vielleicht möchten Sie den Expat-Vorschlag auf Area51 übernehmen
Ich stimme @Gagravarr nicht zu. Er fragt, ob es für ihn legal sei, sich auf einer Geschäftsreise zu einer Konferenz einen Job zu suchen. Wenn er jetzt einen Job hat und dann dorthin ziehen möchte, hat er vielleicht einige Einwanderungs- und/oder Expat-Fragen, aber das ist eine Reisefrage. Tatsächlich denke ich, dass es ein Betrüger sein könnte.
Die andere Frage bezieht sich speziell auf B-2-Visa, während sich diese Frage auf ein B-1/B-2-Visum bezieht. Ich bin kein Experte für US-Visa, aber wenn ersteres ein Touristenvisum und letzteres ein Geschäftsvisum ist, könnten die Antworten ganz anders ausfallen und separate Fragen könnten gerechtfertigt sein. Zumal wir dort drüben eher eine Kontroverse als eine endgültige Antwort haben.
Irgendwelche Abnehmer?

Antworten (2)

Wenn man sich nur die Zusammenfassung des B-1-Visums vom Außenministerium und USCIS - Artikel Nr. 4 ansieht, heißt es, dass einer der möglichen Gründe für das B-1-Visum ist:

  • einen Vertrag verhandeln

Auf dieser Grundlage können Sie also ein Bewerbungsgespräch führen, das eine Form der Vertragsverhandlung für sich selbst darstellt. Was Sie nicht tun können, ist, mit einem B-1-Visum ohne Beschäftigungserlaubnis in den Vereinigten Staaten beschäftigt zu werden und Zahlungen für Dienstleistungen zu erhalten.

Für alle anderen Informationen würde ich vorschlagen, sich an einen Anwalt für Einwanderungsfragen zu wenden, da ich keiner bin und Gesetze und Präzedenzfälle sich tendenziell ändern.

"Kann ich das dem Einwanderungsbeamten mitteilen?" Es wäre Wahnsinn, das zu tun. Jeder, der das obige Q liest, tut das nicht!
Hallo @karlson. Ich würde die Idee verwerfen, dass "einen Vertrag aushandeln" die Suche nach Arbeit oder ein Vorstellungsgespräch für einen Job beinhaltet . Wenn Sie sich für einen Job bewerben, „verhandeln“ Sie ganz einfach keinen Vertrag. Sie werden nur von einem Chef interviewt, damit der Chef sieht, dass er Sie mag. Noch wichtiger ist , dass „Arbeitssuche“ weder mit einem Treffen noch mit einem Vertrag zu tun hat
Beachten Sie auch, dass diese Anekdote, sofern sie wahr ist, ein umwerfendes Beispiel ist: travel.stackexchange.com/a/45270/19233

Während Sie sich in den USA auf B1/B2 aufhalten, können Sie keine Arbeit suchen. Wenn Sie ein Stellenangebot erhalten, muss der US-Arbeitgeber zuerst eine Petition für Sie einreichen. Nur mit genehmigtem Antrag können Sie ein Visum für Zeitarbeiter bei der US-Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen.

Sie können jedoch beim Unternehmen eine Statusänderung beantragen und H1B werden. Das ist ungefähr der einzige Arbeitsstatus, in den Sie von einem B1/B2 wechseln können. Vielleicht ein H2A/B. Aber auch hier ist es der Arbeitgeber, der einreicht und zahlt, nicht Sie.

Wie in der anderen Frage besprochen, bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie falsch liegen – obwohl es Ihnen untersagt ist, mit einem B * -Visum tatsächlich zu arbeiten , hindert Sie nichts daran, an Vorstellungsgesprächen usw. teilzunehmen.
@jpatokal Nein, denn ein Vorstellungsgespräch würde bedeuten, dass Sie Arbeit suchen und die B1/B2-Visa nur für Besucher gelten. Sie können zu Besprechungen gehen, weil es Teil Ihres aktuellen Jobs an anderer Stelle ist, aber die Vorstellungsgespräche sind eine ganz andere Sache. Wenn Sie dem CBP-Beamten am Einreisehafen mitteilen, dass Sie in die USA kommen, um einen Job zu suchen, wird er/sie Sie umdrehen und Sie in den ersten Flug zurück zu Ihrem Herkunftsort bringen.
INA Act 212 Sec 5a besagt, dass die Einreise von Ausländern in die USA zum Zweck der Verrichtung von Arbeit verboten ist. Was ist Ihre Referenz? uscis.gov/ilink/docView/SLB/HTML/SLB/0-0-0-1/0-0-0-29/…
@jpatokal Warum sagst du dem Einwanderungsbeamten nicht einfach die Wahrheit, was dein Zweck der Reise ist? Es ist kein Thema, diese Frage hier zu stellen, da das Ergebnis darin besteht, mit einem Touristenvisum einen Job zu suchen.
Ein B1/B2 ist ein Tourismus- und Geschäftsvisum. Wenn Sie dem Beamten sagen: "Ich habe ein Vorstellungsgespräch bei Google, dann gehe ich zum Grand Canyon, und hier geht mein Flug nach Hause zu meiner Familie in einer Woche", wird Ihnen mit ziemlicher Sicherheit Einlass gewährt, und die andere Frage hat einen Poster, der genau das mehrmals getan hat.