Kann ich mich mit einem Touristenvisum in der Türkei medizinisch behandeln lassen?

Ich bin indischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Auch meine Frau wohnt hier. Wir fahren nächsten Monat zu einem Touristenbesuch in die Türkei. Zu diesem Zweck haben wir E-Visa erhalten.

Nachdem ich die Visa erhalten hatte, erfuhr ich von einigen plastischen Operationen in der Türkei, die in Deutschland ziemlich teuer sind und meine Frau möchte sie in Istanbul zu einem viel günstigeren Preis haben. Ich habe mich über das türkische Online-Visumantragssystem erkundigt und es stellte sich heraus, dass man für medizinische Zwecke beim Konsulat einen Antrag stellen muss und ein E-Visum nur für touristische und geschäftliche Zwecke gültig ist.

Als Tourist würde ich gerne wissen, ob meine Frau sich einer Operation unterziehen möchte, ist dies nach türkischem Recht illegal ?

Wird das Krankenhaus vor der Behandlung nach ihrem Visum suchen?

Das Problem ist, dass ich jetzt nicht viel Zeit habe, wenn ich mich über ein Konsulat bewerben muss.

Update: Um Verwirrung zu beseitigen, mein Besuchszweck ist der Tourismus. Wenn die medizinische Behandlung nicht legal ist, werde ich das nicht tun, aber das wird mich nicht davon abhalten, die Türkei zu besuchen. Also, was ich sage, der einzige Zweck meines Besuchs ist nicht der medizinische, sondern der Tourismus. Aber wenn es legal ist, eine Behandlung zu haben (nicht Notfall), dann werde ich mich dafür entscheiden.

Sie geben an, dass ich die Angelegenheit im türkischen Online-Visumantragssystem angefragt habe, und es stellte sich heraus, dass aus medizinischen Gründen ein Antrag beim Konsulat gestellt werden muss und das E-Visum nur für touristische und geschäftliche Zwecke gültig ist . Beantwortet das Ihre Frage nicht ganz eindeutig? Ihre Frage sollte geschlossen werden.
Ihnen wurde von der türkischen Regierung mitgeteilt, dass Sie ein anderes Visum benötigen würden. „Erfordern“ bedeutet, dass das Gesetz dies vorschreibt. Etwas, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist illegal. Ich verstehe nicht, warum Sie, nachdem Sie eine offizielle Quelle gefragt und etwas gesagt bekommen haben, zu glauben scheinen, dass zufällige Leute im Internet die Autorität haben, das Gegenteil zu sagen.

Antworten (2)

Die Antwort des Konsulats ist richtig . Für die ärztliche Behandlung gibt es ein spezielles Visum:

5- ANDERE VISA

...

d) Medizinische Behandlungszwecke

Somit wäre es nach türkischem Recht tatsächlich illegal.

Da Sie nicht viel Zeit haben, könnten Sie erwägen, mehr Zeit für eine Krankenhausrecherche aufzuwenden. Schönheitsoperationen können böse enden, und Sie haben normalerweise überhaupt keinen Rückgriff. Auch die medizinische Ausbildung und die Bedingungen der Krankenhäuser sind sehr unterschiedlich, sodass es neben dem reinen Preis auch auf andere Dinge zu achten gilt. Und gute Ärzte haben wahrscheinlich eine Warteliste. Daher könnten Sie erwägen, einige Zeit auf dieser Reise zu verbringen, einige Krankenhäuser zu besuchen und sich nach einer Behandlung zu erkundigen, einen Termin zu vereinbaren, dann zurückzufliegen und ein richtiges Visum zu beantragen.

Dass es ein spezielles Visum für medizinische Behandlungen gibt, bedeutet nicht, dass Sie bei einem Besuch in der Türkei mit einem E-Visum oder einem regulären Touristenvisum keine medizinische Behandlung erhalten dürfen. Es könnte einfach sein, dass das medizinische Visum für Personen einfacher zu erhalten ist ansonsten nicht für ein Touristenvisum berechtigt, wenn sie in der Türkei Geld für eine medizinische Behandlung ausgeben möchten, und selbst wenn Sie als Tourist zu Besuch sind, dürfen Sie selbstverständlich z. B. eine medizinische Notfallbehandlung erhalten.
Es gibt einen offensichtlichen Unterschied zwischen einem Besuch zum Zweck der medizinischen Behandlung und einem Besuch zum Zwecke der Besichtigung und der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung als Notfall.
Ich sehe diesen offensichtlichen Unterschied nicht und ich sehe auch keine Relevanz, selbst wenn es eine gäbe. Der OP plant, als Tourist zu reisen und dort ein Angebot für billige medizinische Behandlung zu nutzen und nicht nur zum Zwecke der medizinischen Behandlung in die Türkei zu reisen. Ich sehe auch keinen offensichtlichen Unterschied zwischen einem Touristen, der zB zu einem Friseur geht und für eine Reparatur bezahlt (was in den Bereich eines Touristenvisums fallen sollte) und einem Touristen, der zu einem medizinischen Zentrum geht und dort bezahlt plastische Aufarbeitung.
Sie haben irgendwie die Tatsache ignoriert, dass das türkische Außenministerium (und das türkische Konsulat) diesen Unterschied deutlich sehen - sie haben genau für diesen Zweck ein spezielles Visum geschaffen. Was Sie damit sagen wollen, dass man damit durchkommen könnte, obwohl dies gegen das Gesetz verstößt. Dies ist jedoch nicht das, was OP gefragt hat.
Woher haben Sie es, dass das Außenministerium oder irgendein türkisches Konsulat solche Unterschiede sieht? Die Seite, auf die Sie vom türkischen Außenministerium verlinken, besagt nicht , dass Sie bei einem Besuch mit einem Touristenvisum keine medizinische Behandlung erhalten dürfen, und nichts in der Frage deutet darauf hin, dass die Anweisungen, die das OP erhalten hat, von einem türkischen Konsulat stammten .
Ich verstehe den Unterschied zwischen „Einreise in ein Land zum Zweck des Tourismus und Durchführung einer medizinischen Behandlung wegen eines Notfalls“ und „Einreise in ein Land zum Zweck einer medizinischen Behandlung“. Wenn Sie den Unterschied nicht verstehen oder sehen, sehe ich keinen Grund, ihn weiter zu diskutieren - Sie können gerne Ihre eigene Antwort posten.

Hier gibt es zwei sehr unterschiedliche Punkte.

Wenn Ihr Reisezweck ausschließlich medizinische Behandlungen sind (auch Medizintourismus genannt), benötigen Sie einen speziellen Visumstyp; und zusätzliche Unterlagen - in der Regel vom Gastkrankenhaus, dass Sie für diese oder jene Behandlung anreisen und voraussichtlich X Tage/Woche bleiben werden und wer die Kosten trägt.

Wenn Sie, Gott bewahre, als Tourist im Land sind und einem medizinischen Notfall gegenüberstehen oder ein Eingriff durchgeführt werden muss, wird Ihnen die medizinische Versorgung nicht verweigert.

Mit anderen Worten, es ist nicht illegal, sich als Tourist im Land medizinisch behandeln zu lassen. Tatsächlich ist für einige Länder eine Krankenversicherung eine Voraussetzung für die Beantragung des Besuchsvisums.

Nun, wenn Ihr Reisezweck nur darin besteht, das kosmetische Verfahren durchführen zu lassen, dann schlage ich vor, dass Sie diesen Besuch nutzen, um die Krankenhäuser zu recherchieren (genau wie alles andere, das eine große Gewinnspanne hat – der Medizintourismus ist auch voller Betrügereien und unregulierter Betreiber). und lassen Sie sich vom Krankenhaus sagen, wie das nächste Verfahren aussehen sollte , um die Behandlung zu erhalten.

Seriöse Institutionen können für Sie einen Antrag auf ein medizinisches Besuchsvisum arrangieren, den Sie dann erneut beantragen können.

Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise Anspruch auf besondere Bestimmungen im Rahmen des Medizintourismusvisums im Vergleich zu einem Touristenvisum haben.

Könnte OP nicht auch seinen touristischen Besuch verlängern und die medizinische Behandlung „zufällig“ machen?
@JonathanReez AFAIK, Touristenvisa sind in der Türkei nicht erweiterbar.
Nein, da er die gleiche Visumsdauer behält, aber 16 Tage als Tourist und 14 Tage im Krankenhaus verbringt. Daher wäre der Tourismus der Hauptzweck.
@JonathanReez, das klingt für mich nach Visabetrug.