Ich bin indischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Auch meine Frau wohnt hier. Wir fahren nächsten Monat zu einem Touristenbesuch in die Türkei. Zu diesem Zweck haben wir E-Visa erhalten.
Nachdem ich die Visa erhalten hatte, erfuhr ich von einigen plastischen Operationen in der Türkei, die in Deutschland ziemlich teuer sind und meine Frau möchte sie in Istanbul zu einem viel günstigeren Preis haben. Ich habe mich über das türkische Online-Visumantragssystem erkundigt und es stellte sich heraus, dass man für medizinische Zwecke beim Konsulat einen Antrag stellen muss und ein E-Visum nur für touristische und geschäftliche Zwecke gültig ist.
Als Tourist würde ich gerne wissen, ob meine Frau sich einer Operation unterziehen möchte, ist dies nach türkischem Recht illegal ?
Wird das Krankenhaus vor der Behandlung nach ihrem Visum suchen?
Das Problem ist, dass ich jetzt nicht viel Zeit habe, wenn ich mich über ein Konsulat bewerben muss.
Update: Um Verwirrung zu beseitigen, mein Besuchszweck ist der Tourismus. Wenn die medizinische Behandlung nicht legal ist, werde ich das nicht tun, aber das wird mich nicht davon abhalten, die Türkei zu besuchen. Also, was ich sage, der einzige Zweck meines Besuchs ist nicht der medizinische, sondern der Tourismus. Aber wenn es legal ist, eine Behandlung zu haben (nicht Notfall), dann werde ich mich dafür entscheiden.
Die Antwort des Konsulats ist richtig . Für die ärztliche Behandlung gibt es ein spezielles Visum:
5- ANDERE VISA
...
d) Medizinische Behandlungszwecke
Somit wäre es nach türkischem Recht tatsächlich illegal.
Da Sie nicht viel Zeit haben, könnten Sie erwägen, mehr Zeit für eine Krankenhausrecherche aufzuwenden. Schönheitsoperationen können böse enden, und Sie haben normalerweise überhaupt keinen Rückgriff. Auch die medizinische Ausbildung und die Bedingungen der Krankenhäuser sind sehr unterschiedlich, sodass es neben dem reinen Preis auch auf andere Dinge zu achten gilt. Und gute Ärzte haben wahrscheinlich eine Warteliste. Daher könnten Sie erwägen, einige Zeit auf dieser Reise zu verbringen, einige Krankenhäuser zu besuchen und sich nach einer Behandlung zu erkundigen, einen Termin zu vereinbaren, dann zurückzufliegen und ein richtiges Visum zu beantragen.
Hier gibt es zwei sehr unterschiedliche Punkte.
Wenn Ihr Reisezweck ausschließlich medizinische Behandlungen sind (auch Medizintourismus genannt), benötigen Sie einen speziellen Visumstyp; und zusätzliche Unterlagen - in der Regel vom Gastkrankenhaus, dass Sie für diese oder jene Behandlung anreisen und voraussichtlich X Tage/Woche bleiben werden und wer die Kosten trägt.
Wenn Sie, Gott bewahre, als Tourist im Land sind und einem medizinischen Notfall gegenüberstehen oder ein Eingriff durchgeführt werden muss, wird Ihnen die medizinische Versorgung nicht verweigert.
Mit anderen Worten, es ist nicht illegal, sich als Tourist im Land medizinisch behandeln zu lassen. Tatsächlich ist für einige Länder eine Krankenversicherung eine Voraussetzung für die Beantragung des Besuchsvisums.
Nun, wenn Ihr Reisezweck nur darin besteht, das kosmetische Verfahren durchführen zu lassen, dann schlage ich vor, dass Sie diesen Besuch nutzen, um die Krankenhäuser zu recherchieren (genau wie alles andere, das eine große Gewinnspanne hat – der Medizintourismus ist auch voller Betrügereien und unregulierter Betreiber). und lassen Sie sich vom Krankenhaus sagen, wie das nächste Verfahren aussehen sollte , um die Behandlung zu erhalten.
Seriöse Institutionen können für Sie einen Antrag auf ein medizinisches Besuchsvisum arrangieren, den Sie dann erneut beantragen können.
Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise Anspruch auf besondere Bestimmungen im Rahmen des Medizintourismusvisums im Vergleich zu einem Touristenvisum haben.
Augustinus von Hippo
David Richerby