Ich gehe in ein paar Monaten zu einem Austausch mit meiner Universität nach Holland und wurde darauf hingewiesen, dass ich bei der Ankunft einfach ein WHS-Visum (Working Holiday Scheme) beantragen kann, im Gegensatz zu der MVV- und Aufenthaltserlaubnis.
Wenn jemand, der sich mit diesen Angelegenheiten auskennt, dies bestätigen oder dementieren könnte, wäre ich sehr dankbar.
Du brauchst kein MVV, Punkt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich im Rahmen des Working-Holiday-Programms oder als Student bewerben. Staatsangehörige Australiens (und Kanadas, Japans, Monacos, Neuseelands, Südkoreas, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Vatikanstadt) benötigen in keinem Fall ein MVV. Siehe http://www.the-netherlands.org/shared/products-and-services/products-and-services/visa---long-stay-mvv :
Sie müssen kein MVV beantragen, wenn Sie Staatsangehöriger Australiens, Kanadas, Japans, Monacos, Neuseelands, Südkoreas, der USA oder der Vatikanstadt sind. Stattdessen kann Ihr Gastgeber in den Niederlanden Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor Sie in den Niederlanden ankommen. Sie können auch nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden selbst eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Königreich der Niederlande hat:
Das Working-Holiday-Programm zwischen den Niederlanden und Australien, Neuseeland und Kanada bietet jungen Menschen aus diesen Ländern die Möglichkeit, die Niederlande für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zu besuchen, um einen Urlaub mit Arbeitserfahrung zu verbinden und so ihre finanziellen Mittel aufzubessern Ressourcen während ihres Aufenthalts.
Bitte beachten Sie: Sie können dieses Schema nur einmal in Anspruch nehmen.
Berechtigung
Um sich für das Working-Holiday-Programm zu qualifizieren, müssen Bewerber die folgenden Bedingungen erfüllen
- ein australischer, kanadischer oder neuseeländischer Staatsbürger sein
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahren alt sein (Sie müssen in die Niederlande einreisen und sich bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde anmelden, bevor Sie 31 Jahre alt werden)
- einen noch mindestens fünfzehn Monate gültigen Nationalpass besitzen
- einen vollständigen Krankenversicherungsschutz für die Niederlande haben, der für mindestens zwölf Monate ab dem Datum der Einreise in die Niederlande gültig ist
- ein Rückflugticket oder ausreichende Mittel haben, um eines zu kaufen, und
- nicht von Kindern begleitet werden.
Sie können ohne mvv in die Niederlande reisen und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für die Aufenthaltserlaubnis ist eine Gebühr zu entrichten.
Die Voraussetzungen für die Working-Holiday-Regelung sind:
CHECKLISTE MVV ARBEITSURLAUB
- Gültiger Reisepass (Australier, Neuseeländer oder Kanadier, Antragsteller zwischen 18 und 30 Jahren einschließlich)
- Ausgefülltes und unterschriebenes MVV-Antragsformular (Unterschrift wie im Reisepass)
- Ein Foto (das alle Fotoanforderungen erfüllt)
- Kopie der originalen gültigen britischen Aufenthaltserlaubnis (falls zutreffend) oder Kopie des britischen Einreisestempels
- Kopie des Reisepasses des Antragstellers (Inhaberseite, Unterschriftsseite)
- Nachweis über die Mittel (ausreichend, um eine Fahrkarte nach Hause zu kaufen) oder eine Fahrkarte nach Hause
- Krankenversicherung oder Krankenversicherungserklärung
Um die umfassende Antwort von @pnuts zu ergänzen, erklärt Expatica, wie man das richtige Visum erhält (wie einfach es ist, dass die Schule einen Antrag stellt und dass es vor der Ankunft erledigt werden kann):
Niederländisches Studentenvisum
Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit benötigen Sie für die Einreise in die Niederlande zusätzlich zu einer niederländischen Aufenthaltserlaubnis für mehr als drei Monate eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV). Seit 2013 kann die Bildungseinrichtung (Ihr anerkannter Träger) im Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) beide Erlaubnisse in einem Antrag beantragen. Ob Sie für die Einreise in die Niederlande ein MVV benötigen, erfahren Sie im Expatica-Leitfaden für niederländische vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen (MVV) und befristete Aufenthaltsgenehmigungen .
Für Bürger aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR – EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz – sowie deren Familienangehörigen gelten abweichende Regelungen. Wenn dies auf Sie zutrifft, lesen Sie den Expatica- Leitfaden für EU-/EWR-/Schweizer-Bürger, die in die Niederlande ziehen.
Giacomo Catenazzi
Roddy von den gefrorenen Erbsen
Neuw