Ich bin ein US-Student, der in Österreich im Ausland studieren und im August abreisen wird. Ich habe mein Visum beantragt und es wurde per Post verschickt, aber FedEx hat das Paket nie zugestellt und behauptet, es habe keine Ahnung, wo es ist.
Ich werde einen neuen Pass beantragen, der rechtzeitig kommen sollte, wenn ich es beschleunige. Ich befürchte jedoch, dass ich keine Zeit haben werde, ein österreichisches Ersatzvisum zu bekommen.
Wird mir einfach ein neues Visum zugeschickt, auch wenn ich einen neuen Reisepass mit einer anderen Nummer habe als bei der ersten Beantragung?
Muss ich mich erneut persönlich beim österreichischen Konsulat bewerben? Ich komme aus Chicago und möchte wirklich nicht nach New York fliegen müssen, um persönlich aufzutreten.
Der nächste offene Termin für das österreichische Konsulat ist nach meiner Abreise. Ich habe gehört, dass das österreichische Konsulat in NYC unverschämt streng ist, was die Terminvereinbarung angeht. Wenn ich sie anrufe und für meinen Fall plädiere, lassen sie mich dann zu einem früheren Zeitpunkt kommen?
Könnte ich das einfach aufschieben, mit meinem neuen US-Pass in Österreich auftauchen und ein Ersatzvisum beantragen, bevor meine 90 Tage abgelaufen sind?
Offensichtlich zu spät für dieses Poster, aber hier sind einige Details:
Pass bekommen
Angenommen, Sie sind Amerikaner, vereinbaren Sie einen Termin mit der örtlichen Passbehörde und machen Sie Ihre Reisepläne klar - erklären Sie, dass Sie Ihren Pass so schnell wie möglich benötigen, damit Sie das Visum rechtzeitig erledigen können. Ihre Website wird deutlich machen, welche unterstützenden Dokumente Sie benötigen.
Ein Visum bekommen
Normalerweise würde Ihnen Ihr Austauschprogramm dabei helfen, dieses Problem zu lösen.
Österreich unterscheidet zwischen Personen, die beabsichtigen, weniger als sechs Monate zu bleiben, und solchen, die länger bleiben. Für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten ist, wie in diesem Fall, ein Visum erforderlich, das außerhalb Österreichs erfolgen muss, es sei denn, es handelt sich um einen definierten Ausnahmefall .
Da Sie die Botschaft nicht erreichen können, würde ich versuchen, die Hotline unter +43 1 531 26 3557 von 8 bis 12 Uhr MEZ anzurufen, um weitere Informationen darüber zu erhalten, ob Sie als Ausnahme anerkannt werden können oder wie das beste Verfahren wäre.
Alternativ, wenn Sie länger bleiben
Wenn Sie tatsächlich länger als sechs Monate bleiben wollen, benötigen Amerikaner für die Einreise nach Österreich im Normalfall kein Visum, für einen längeren Aufenthalt aber eine rechtliche Grundlage: eine Aufenthaltserlaubnis. Ich bin Amerikaner und war direkt in Österreich an einer Universität eingeschrieben. Sie können nach dem üblichen visumfreien Verfahren, das jeder Tourist machen würde, erscheinen und dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor die visumfreie Touristenzeit abgelaufen ist. Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer visumfreien Zeit beantragen, aber die Bearbeitung bis zum Ablauf der 90 Tage noch nicht abgeschlossen ist, können Sie in Österreich bleiben, aber Sie dürfen nicht in andere Schengen-Staaten reisen bis Sie Ihre Aufenthaltskarte erhalten. (Obwohl es keine Grenzen gibt, so dass die Durchsetzung minimal ist, würde ich es nicht riskieren, dies voranzutreiben.) Hier 'Seite der Regierung :
Folgende weitere Personengruppen können ihren Erstantrag im Inland stellen, wobei auch hier die Antragstellung nicht zur Überschreitung der Dauer des erlaubten visumfreien Aufenthalts berechtigt ist:
Darüber hinaus können die folgenden Personengruppen ihren Erstantrag im Inland stellen, ohne dass Sie die Dauer des zulässigen visumfreien Aufenthalts überschreiten dürfen:
Drittstaatsangehörige, die gemäß § 1 Abs 2 lit i oder j AuslBG oder § 1 Z 5, 7 oder 9 AuslBVO vom Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommen sind oder sterben unter § 1 Z 4 Personengruppenverordnung 2014 – PersGV 2014, BGBl. II-Nr. 340/2013, gefallen [...] oder eine Aufenthaltsbewilligung "Studierende" beantragen, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts
Drittstaatsangehörige, die durch § 1 Abs 2 lit i oder j AuslBG oder § 1 Z 5, 7 oder 9 AuslBVO vom Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommen sind oder die unter § 1 Z 4 Personengruppenverordnung 2014 – PersGV 2014, BGBl. II-Nr. 340/2013, und die nach rechtmäßiger Einreise und rechtmäßigem Aufenthalt [...] eine Aufenthaltserlaubnis "Student" beantragen.
Viel Spaß im Bürokratenparadies. 🛃🌴🇦🇹
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Dan Ruswick
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