Kann ich mit einem Visum für die einmalige Einreise Ghana besuchen und nach Indien zurückkehren?

Ich bin ein Student in Indien mit einem Studentenvisum für die einmalige Einreise, einer Aufenthaltserlaubnis, die für ein Jahr gültig ist. Ich komme aus Ghana. Ich möchte für zwei Wochen in mein Land zurückkehren und nach Indien zurückkehren. Kann ich mit dem Visum für die einmalige Einreise und der Aufenthaltserlaubnis, die ich besitze, ausreisen und zurückkehren?

Antworten (1)

Nein, Sie können Indien nicht verlassen und mit Ihrem aktuellen Visum wieder in das Land einreisen. Mit Ihrem Visum für die einmalige Einreise können Sie nur einmal nach Indien einreisen, und da Sie bereits dort sind, können Sie nicht ausreisen und zurückkehren.

Dies ist nach Angaben des Innenministeriums die übliche Praxis .

Wie können ausländische Studierende „Einreisen“ erhalten?

Normalerweise ein Eintrag. Aus triftigen Gründen kann ein ausländischer Student jedoch zusätzliche Eintragungen beantragen bei:

Visumerleichterungszentrum
Ausländerabteilung
Innenministerium
Jaisalmer House
26, Mansingh Road, New Delhi – 110003

Und der Einfachheit halber die Weisungen der Ausländerbehörde:

  1. Ausländische Staatsangehörige in Indien benötigen möglicherweise verschiedene Dienstleistungen wie Registrierung, Visumverlängerung/-umwandlung usw. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Befugnisse an die FRROs/FROs delegiert, die unter dem Weblink verfügbar sind .

  2. Ausländern wird empfohlen, die betreffende zuständige FRRO/FRO für solche Visa-bezogenen Dienstleistungen aufzusuchen.

  3. Wenn eine Dienstleistung von einem ausländischen Staatsangehörigen benötigt wird, die nicht unter die oben genannten delegierten Befugnisse fällt, sollte der ausländische Staatsangehörige selbst dann die betreffende zuständige FRRO/FRO aufsuchen und einen formellen Antrag für die Dienstleistung stellen. Der betroffene FRRO/FRO wird den Antrag vollständig prüfen und, wenn er/sie dem Antrag des Ausländers prima facie zustimmt, den Antrag an das Innenministerium zur entsprechenden Entscheidung weiterleiten. Wenn der betroffene FRRO/FRO der Meinung ist, dass dem Antrag des Ausländers nicht entsprochen werden kann, wird er den Ausländer unverzüglich entsprechend informieren.

  4. Bei Fragen können Ausländer das Visa Support Center per E-Mail unter visasupport@nic.in oder unter den Telefonnummern 011-22560198, 011-22560199 kontaktieren

Wenn ich diese Regeln sehe und die indische Bürokratie kenne, vermute ich, dass die Bearbeitungszeit für eine zusätzliche Einreise in Ihr Einjahresvisum ungefähr 2 Jahre betragen wird ...