Kann J-2-abhängiger Angehöriger in den USA bleiben, während J-1-Direktor reist? [abgeschlossen]

Meine Frau und ich sind beide französische Staatsbürger. Ich mache derzeit einen Postdoc in den USA mit einem J-1-Visum, und sie bleibt mit einem J-2-Visum bei mir.

Im nächsten Frühjahr/Sommer möchte ich für Bewerbungsgespräche und Urlaub einige Monate in meinem Heimatland verbringen (während ich meinen legalen J-1-Status behalte). Meine Frau möchte bleiben, um einige Universitätskurse zu besuchen. (Sie hat keinen offiziellen Status als Studentin, besucht sie aber als freie Auditorin.) Sie würde zwischen einer Woche und einem Monat ohne mich in den USA verbringen.

Wir haben die genaue Logistik noch nicht herausgefunden; Hier sind einige mögliche Szenarien:

  • Ich gehe für ein paar Wochen alleine nach Frankreich, fahre zurück, und dann fahren wir zusammen für drei Monate nach Frankreich.
  • Ich gehe allein nach Frankreich; meine Frau kommt einen Monat später zu mir; drei Monate später kehren wir zusammen zurück.
  • Ich gehe allein nach Frankreich; Meine Frau kommt einen Monat später zu mir. Dort erfahre ich, dass ich einen Job bekomme. Ich kündige meine Position in den USA, storniere mein Visum und keiner von uns kehrt im Herbst in die USA zurück.

Würde eines dieser Szenarien irgendwelche Probleme mit den US-Grenzbehörden aufwerfen? (Ich habe widersprüchliche Informationen zur Höchstdauer eines unbegleiteten J-2-Aufenthalts gefunden – von „ein paar Tagen“ bis zu „5 Monaten“.)

Falls dies nicht erlaubt ist, kann meine Frau am Tag vor meiner Abreise einen Sprung nach Kanada machen und mit einem VWP wieder einreisen? oder würde es als Betrug angesehen werden?

@pnuts, aber der Schulleiter hat außerhalb der USA tatsächlich keinen Einwanderungsstatus. Ich nehme an, es gibt eine administrative Rechtfertigung dafür, dem Angehörigen zu erlauben, in den USA zu bleiben, aber ich weiß nicht, was das ist. Es liegt auf der Hand, dass es lächerlich wäre, den Angehörigen zum Verlassen zu zwingen.
@pnuts danke; erledigt und gelöschte Kommentare für eine aufgeräumte SE

Antworten (2)

Die kurze Antwort: Es hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts (der J-1) ab. Wenn das nicht länger als 30 Tage dauert, sollten Sie kein Problem damit haben, dass die J-2 im Land bleibt (siehe Antwort von @Dorothy).

Wenn Ihr Aufenthalt (beabsichtigt) länger als 30 Tage ist, kann der J-2 nicht bleiben (siehe @Dorothys Antwort), aber eine Frage ist, ob der J-2 zumindest die ersten 30 Tage Ihres längeren Aufenthaltes bleiben kann -30 Tage Abwesenheit. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie normalerweise für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen eine Abwesenheitsnotiz , einen Auslandsantrag oder ähnliches ausfüllen müssen, verstehe ich aus dem Wortlaut des Auslandsantrags an der University of Washington, dass die J-2 gehen muss gleichzeitig mit der J-1:

Wir bescheinigen:

  • [...]
  • Angehörige der J-2 verlassen die USA mit dem J-1 Exchange Visitor

Zu Ihren konkreten Möglichkeiten:

Ich gehe für ein paar Wochen alleine nach Frankreich, fahre zurück, und dann fahren wir zusammen für drei Monate nach Frankreich.

Dies sollte in Ordnung sein, solange ein paar Wochen nicht länger als 30 Tage sind.

Ich gehe allein nach Frankreich; meine Frau kommt einen Monat später zu mir; drei Monate später kehren wir zusammen zurück.

Dies wird ein Problem, wenn Ihr dreimonatiger Aufenthalt von Anfang an so lang sein soll. Der J-2 muss mit Ihnen gehen, wenn meine obige Argumentation richtig ist.

Ich gehe allein nach Frankreich; Meine Frau kommt einen Monat später zu mir. Dort erfahre ich, dass ich einen Job bekomme. Ich kündige meine Position in den USA, storniere mein Visum und keiner von uns kehrt im Herbst in die USA zurück.

Aus Einwanderungssicht unterscheidet sich dies nicht von der vorherigen Option. Die J-2 muss mit dir gehen, und niemand wird sich darum kümmern, ob du jemals zurückkommst oder nicht. Ich sehe kein Problem darin, von Ihrer Position zurückzutreten; Ich frage mich jedoch im Allgemeinen, ob ein nicht abgeschlossenes J-1-Programm zukünftige J-1-Anträge gefährden könnte. Möglicherweise müssen Sie das mit Ihrem Sponsor klären, aber es sollte keinen Unterschied machen, ob Sie dies tun, während Sie sich in den USA aufhalten oder nicht.

Die einzige offene Frage ist, was passiert, wenn Sie für einen geplanten Zeitraum von höchstens 30 Tagen abreisen und nicht wie geplant zurückkehren. Es wäre für mich nicht glaubwürdig zu spekulieren, was genau passiert, aber ich denke, es besteht kein Zweifel, dass Sie Ihren Sponsor informieren müssen (vergleichen Sie die Abwesenheitsmitteilung : "Ich werde ISSS und meine Abteilung informieren, wenn sich mein Zeitplan ändert.") , und dass die J-2 abreisen muss, sobald Ihr Sponsor feststellt, dass Ihr Aufenthalt 30 Tage überschreitet. Ich weiß nicht, ob das als Überschreitung ihrerseits gilt; noch ob sich dies auf Ihre Fähigkeit auswirkt, in das Programm zurückzukehren, wenn Sie in Frankreich keine Stelle finden.

Beachten Sie, dass Sie planen, „ein paar Monate in [Ihrem] Heimatland für Vorstellungsgespräche und Urlaub zu verbringen (und dabei [Ihren] legalen J-1-Status behalten)“. Dazu müssten Sie Ihren Sponsor davon überzeugen, dass Ihre Abwesenheit programmbedingt ist (vergleichen Sie noch einmal diese Abwesenheitsmitteilung ). Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Möglichkeit, dass sie Ihr J-1-Programm beenden , was bedeutet, dass Sie und die J-2 gehen müssen, vielleicht sofort, aber sicherlich ohne eine 30-tägige Nachfrist (die Sie nur bekommen nach Abschluss des Programms).

Haftungsausschlüsse

  • Das ist natürlich keine Rechtsberatung.

  • Ergänzend zu @Dorothys Antwort habe ich dies auf der Webseite der University of Minnesota gefunden :

Bitte beachten Sie : Es ist unklar, wie sich der Status eines abhängigen Visuminhabers auswirkt, wenn der abhängige Inhaber in den USA bleibt, wenn der Hauptvisuminhaber vorübergehend von den USA abwesend ist. Es wird empfohlen, dass die J-2 nicht in den USA bleiben, wenn die J-1 wird länger als 30 Tage abwesend sein.

Selbst Personen mit fundierter Meinung (wie die im jeweiligen International Office) kennen möglicherweise nicht die genaue Antwort.

Vielen Dank. Ich frage mich jedoch, gibt es offizielle Informationsquellen, die zutreffen? Alle Quellen, die ich bisher gesehen habe, stammen von "International Offices" verschiedener Universitäten und widersprechen sich alle. Mit anderen Worten: Angenommen, die Einwanderungsbeamten haben entschieden, dass ich (oder meine Frau) etwas falsch gemacht haben und irgendeine Art von Sanktionen verdienen. Basierend auf welchem ​​Text würden sie eine solche Entscheidung treffen?
Wenn es etwas Spezifisches für das J-Visa-Programm gibt, würde ich erwarten, es in CFR Title 22 → Chapter I → Subchapter G → Part 62 zu finden . Wenn man dort nach „30 Tage“ sucht, findet man allerdings nicht so viel hilfreiches Zeug.

Mir ist klar, dass dies nicht Ihr Programm ist, aber es ist eine US-Bundesbehörde, die die J-1-Visumbestimmungen anwendet, und die Erklärungen gehen auf Ihre Bedenken ein:

Reisen außerhalb der Vereinigten Staaten

Inhaber eines J-1-Visums und ihre J-2-Angehörigen können unabhängig voneinander reisen. Ein Inhaber eines J-1-Visums kann jedoch J-2-Angehörige nicht länger als 30 Tage allein in den USA lassen. Dies führt dazu, dass sowohl der J-1-Principal als auch die J-2-Abhängigen „out of status“ sind und das Programm möglicherweise beendet wird. Austauschbesucher sollten sich an einen IVP-Programmspezialisten im International Programs Office wenden, wenn sie eine Reisevalidierung auf ihren DS-2019-Formularen beantragen, um sicherzustellen, dass Reisen außerhalb der USA ohne ihre Angehörigen ihren Programmstatus nicht gefährden.

Wenn der Inhaber eines J-1/J-2-Visums für einen Urlaub nach Hause fährt, wenden Sie sich an die US-Botschaft/das US-Konsulat, um Informationen zum Verfahren zum Erwerb eines neuen Stempels/Visums im neuen Reisepass anzufordern.

Angehörige (J-2-Status)

Die J-2-Angehörigen müssen nicht mit dem J-1-Principal in die USA reisen und einreisen, können aber zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Unterhaltsberechtigte von J-2 müssen die gleichen Bestimmungen bezüglich Abreisedaten und Nachfristen einhalten wie der Hauptverantwortliche von J-1. Sollte sich der J-1-Direktor während des Programmverlaufs für mehr als 30 Tage am Stück außerhalb der USA aufhalten, können die J-2-Unterhaltsberechtigten nicht ohne den J-1-Direktor in den USA bleiben.

Obwohl Familienmitglieder normalerweise als J-2-Angehörige einreisen, müssen sie dies nicht tun. Sie können als Touristen (B-2) oder mit einem anderen Visumtyp einreisen, wenn sie sich qualifizieren.

Schöner Fund. Dies beantwortet nicht wirklich, ob die zweite Option des OP möglich ist, wenn bekannt ist, dass sein Aufenthalt vor seiner Abreise länger als 30 Tage dauern wird. Es hört sich so an, als wäre es nicht möglich (das heißt, der J-2 muss mit dem J-1 abreisen, wenn der J-1 für eine bekannte Abwesenheit von mehr als 30 Tagen abreist).
Mir scheint klar, dass die erste Option des OP funktioniert, wenn ein paar Wochen nicht länger als 30 Tage sind. Jetzt funktioniert die zweite Option nicht, wenn er seinem Sponsor mitteilt, dass er für vier Monate gehen wird - der J-2 muss mit ihm gehen. Ich habe mich gefragt, was passieren wird, wenn der OP plant, nicht länger als 30 Tage zu gehen (wie in Option 1 – der J-2 kann bleiben), aber sein Aufenthalt stellt sich als länger als 30 Tage heraus (wie in Option 2 – die J-2 hätte in der Vergangenheit gehen müssen, während er weg ist.
Wahrscheinlich muss der J-2 gehen, sobald der J-1 dem Sponsor seine Rückkehrabsicht erst nach mehr als 30 Tagen mitteilt. Es könnte immer noch ein Weg sein, Option 2 zum Laufen zu bringen. Die Frage ist, ob dadurch die Rückkehr von J-1 und/oder J-2 in das Programm gefährdet wird.
@bers In jedem Fall ist es der J-2-Status seiner Frau, der ihn betrifft, und in jedem Szenario wird sie nicht länger als 30 Tage in den USA bleiben. Sie würde auch als Besucher wieder eintreten können. Der OP müsste seinen J-1-Status verwalten und aufrechterhalten, aber das ist nicht die Frage, die OP gestellt hat, und ein Post-Doc-J-1 ist normalerweise mit Statusanforderungen vertraut.
@pnuts Nachdem ich selbst mit der Möglichkeit einer Abwesenheit von mehr als 30 Tagen konfrontiert war, habe ich erfahren, dass Sie bei Ihrem Sponsor eine "Abwesenheitsmeldung" einreichen müssen. Hier ist ein solches Formular: global.upenn.edu/uploads/media_items/… Wenn ich diese Anforderung mit meiner Interpretation von „sollte der J-1-Direktor länger als 30 Tage am Stück außerhalb der USA sein (…) [was der J-1 ist meiner Meinung nach vom ersten Tag seiner Abwesenheit an], die J-2-Angehörigen können nicht in den USA bleiben (...)", kam ich zu dem Schluss, dass der J-2 mit dem J-1 gehen muss.
@pnuts An der University of Washington enthält das Antragsformular für Auslandsaufenthalte für Abwesenheiten von mehr als 30 Tagen (verfügbar unter ap.washington.edu/cms/wp-content/uploads/… ) eine Bestätigung, dass „* J-2-Angehörige abreisen werden den USA mit dem J-1 Exchange Visitor. “ Die Bedingung zum Ausfüllen dieses Formulars ist, dass „der Exchange Visitor erwartet , sich länger als 30 Tage außerhalb der USA aufzuhalten“. Ich denke, das schließt die zweite Option des OP aus, es sei denn, er rechnet nicht damit , so lange außer Landes zu sein.