Können zentrale Alarmrauchmelder anstelle von 120-V-Rauchmeldern in einer neuen Wohnung verwendet werden?

Der Code verlangt, dass neue Wohngebäude einen Rauchmelder in jedem Schlafzimmer und außerhalb jedes Schlafzimmers haben und dass die Rauchmelder miteinander verbunden sind. (Sie gehen alle auf einmal ab).

Wenn Sie vorhaben, ein zentrales Alarmsystem zu installieren (der Typ, der Einbruch- und Feueralarm mit einem zentralen Bedienfeld kombiniert, das fernüberwacht wird) und Sie in jedem Raum eine Sirene anbringen, würde dies die Anforderungen des Codes erfüllen?

Oder müssen Niederspannungsmelder immer zusätzlich (nicht an Stelle) der verschalteten 120V-Melder installiert werden?

IRC 2012/NEC 2014

Dies könnte zu Nische sein. Ich konnte leicht sehen, dass verschiedene Gerichtsbarkeiten unterschiedliche Regeln haben
Nick, wo steckst du?
Ich würde wahrscheinlich sowieso für ein normales Niederspannungssystem verkabeln, da zentrale Alarmkomponenten in 10 Jahren möglicherweise schwieriger zu ersetzen sind.
Georgia, Vereinigte Staaten.

Antworten (2)

In einem Einfamilienhaus ist es am besten, normale Rauchmelder zu verwenden. Wählen Sie eine Marke, die auch ein Verbindungsrelais verkauft , und Sie können es verwenden, um es mit Ihrem Sicherheitssystem zu verbinden.

Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, Sie sollten in der Lage sein, Niederspannungsrauchmelder zu verwenden, solange das zentrale Bedienfeld über eine Batteriepufferung verfügt und das Gesamtsystem ähnlich wie ein normales System funktioniert. Wenn die Rauchmelder kein eingebautes akustisches Benachrichtigungsgerät haben, müssen Sie auch eines davon an jeder erforderlichen Stelle installieren.

Ein wichtiger Schritt ist die Erstellung eines Bauplans, um dem Fire Marshal Ihre vorgeschlagenen Brandschutz- und Lebenssicherheitspläne zu zeigen. Wenn Sie diesen Plan genehmigen lassen, können Sie sicherstellen, dass Sie nicht eine Reihe von Geräten kaufen und installieren, die ihre Interpretation des Codes nicht bestehen.

Normalerweise würde man so viel Mehrarbeit nur machen, wenn man adressierbare Rauchmelder wollte, aber in einem Einfamilienhaus ist das ein Mehraufwand, der meiner Meinung nach nicht nötig ist. Diese Systemebene wird normalerweise nur in einer kommerziellen oder Mehrfamilienumgebung benötigt.

In einem gewerblichen oder Mehrfamilienhaus möchten Sie normalerweise Blitze und Hupen in öffentlichen Bereichen, Hupen in jeder Einheit, Zugstationen in den Fluren und die zentrale Überwachungsstation, um den Ersthelfern genau mitteilen zu können, in welcher Zone oder an welchem ​​Ort löste den Alarm aus. In einem Einfamilienhaus sollten Sie ohne diese Merkmale leicht erkennen können, welcher Bereich Ihrer Aufmerksamkeit bedarf. Normale Rauchmelder haben normalerweise selbsthaltende Alarmanzeigen, sodass Sie Probleme diagnostizieren können, indem Sie wissen, welches Gerät den Alarm ausgelöst hat.

R314.2 Rauchmeldesysteme.

Gemäß NFPA 72 installierte Brandmeldesysteme für Haushalte, die Rauchmelder oder eine Kombination aus Rauchmelder und akustischem Meldegerät enthalten, die wie in diesem Abschnitt für Rauchmelder vorgeschrieben installiert sind, sind zulässig. Das Haushalts-Feuermeldesystem muss das gleiche Maß an Raucherkennung und -alarm bieten, wie es in diesem Abschnitt für Rauchmelder erforderlich ist. Wenn ein Haushaltsfeuerwarnsystem mit einer Kombination aus Rauchmelder und akustischem Meldegerät(en) installiert wird, wird es zu einem festen Bestandteil der Belegung und gehört dem Hauseigentümer. Das System muss von einer zugelassenen Überwachungsstation überwacht und gemäß NFPA 72 gewartet werden.

R314.4 Stromquelle.

Rauchmelder erhalten ihre primäre Stromversorgung aus der Gebäudeverkabelung, wenn diese Verkabelung von einer kommerziellen Quelle versorgt wird, und wenn die primäre Stromversorgung unterbrochen wird, müssen sie von einer Batterie mit Strom versorgt werden. Die Verdrahtung muss dauerhaft und ohne Trennschalter erfolgen, außer denen, die für den Überstromschutz erforderlich sind.

Wenn der Kodex sagt "ist zulässig", entschuldigt dies nicht unbedingt das Fehlen von autonomen "Rauchmeldern", wo dies an anderer Stelle im Kodex erforderlich ist. Es bedeutet nur, dass Sie beides haben dürfen. R314.3 besagt eindeutig, dass an bestimmten Orten „Rauchmelder installiert werden müssen“. Es heißt nicht, "außer wenn ein Rauchmeldesystem unter 314.2 vorgesehen ist". Ich habe viele Häuser gesehen, die beides haben, dh in jedem Schlafbereich.
@Upnorth – FWIW: R314 wurde irgendwann in den letzten beiden Code-Zyklen (2015/2018) von der ICC umstrukturiert. Der anwendbare Text befindet sich jetzt in R314.7, der teilweise lautet, dass "Brandmeldesysteme dürfen anstelle von Rauchmeldern verwendet werden".
@ThreePhaseEel Ja? Vielen Dank! Ich erzwinge keine Bauvorschriften, aber selbst wenn ich es versuchen sollte, arbeitet mein Staat (hier im Jahr 2017) immer noch am IRC von 2009 (was keinen guten Grund bedeutet, sich spätere Ausgaben anzusehen). Theoretisch könnte ein Bauaufsichtsamt hier diese Anforderung noch durchsetzen (beide Typen bei Neubauten mit „Brandmeldeanlage“).

Die beiden Anforderungen sind unterschiedlich. Einige Codes können unter bestimmten Umständen Überschneidungen oder Substitutionen zulassen. Andere nicht so sehr.

Aus reiner Zuverlässigkeitssicht ist ein "System" von Natur aus weniger zuverlässig als zahlreiche autonome Rauchmelder, da ein "System" auf vielen einzelnen Fehlerpunkten (Hauptplatine, Stromversorgung, Alarmrelais usw.) beruht. Es ist viel unwahrscheinlicher, dass eine verteilte Rauchmelderanforderung an mehreren verschiedenen Punkten im selben Moment vollständig ausfällt, wenn es am wichtigsten ist. Beides zu haben wäre gut.

Wenn die Code-Anforderung in jedem Schlafzimmer „Rauchmelder“ lautet, müssen Sie diesen installieren, es sei denn, Sie können auf eine bestimmte Ausnahme im geltenden Code verweisen. Ob möglicherweise auch ein im Code zugelassenes "Feuermeldesystem" enthalten ist, hebt nicht unbedingt die Anforderungen an Rauchmelder mit einer Station oder Rauchmelder mit mehreren Stationen auf. Mit anderen Worten, sie können sich gegenseitig ergänzen, aber die spezifische Anforderung, die in IRC 314 zitiert wird, bezieht sich auf „Rauchmelder“ und nicht nur auf ein „Feuermeldesystem“.

Zum Vergleich heißt es in NFPA 1 (2009) National Fire Code ausdrücklich

13.7.1.4.9.1.4 System-Rauchmelder gemäß NFPA 72, die so angeordnet sind, dass sie auf die gleiche Weise wie Rauchmelder mit einer oder mehreren Stationen funktionieren, sind anstelle von Rauchmeldern zulässig.

... unter Berufung auf NFPA 101: 9.6.2.10.1.4

Der identische Wortlaut findet sich in NFPA 1(2015) 13.7.1.8.6 für die Gerichtsbarkeiten, die die spätere Version übernommen haben, wobei NFPA 101(2015): 9.6.2.10.6 zitiert wird.

Wo wir gerade dabei sind, NFPA 101(2015) verbietet eindeutig den Ersatz von Rauchmeldern, die „in die andere Richtung“ gehen:

9.6.2.10.2 Wenn eine automatische Raucherkennung gemäß den Kapiteln 11 bis 43 vorgeschrieben ist, dürfen Rauchmelder nicht als Ersatz verwendet werden.

Wenn die Brandschutzordnung (oder Lebenssicherheitsordnung) mit Anforderungen kollidiert, die strenger sind als ähnliche Bestimmungen in der Bauordnung, müssen Sie im Allgemeinen die strengeren Bestimmungen befolgen, sofern keine offizielle Abweichung vorliegt.

Erwähnenswert ist auch, dass die Anforderungen an die Notstromversorgung von Batterien für „Feuermeldesysteme“ ganz anders sein können als für „Rauchmelder“.

Unter dem Strich sollen Bauordnung, Brandordnung, Lebenssicherheitsordnung, Alarmordnung und die einschlägigen erlassenen Gesetze die Mindestanforderungen für angemessene Sicherheit darstellen. Nichts hindert Sie daran, weitere Ebenen für mehr Sicherheit hinzuzufügen, wenn das Budget und der Zeitplan dies zulassen.