Kontoauszüge, Einkommensteuererklärung, Schengen-Visum

Ich bin indischer Staatsbürger, ich habe eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in Deutschland erhalten, daher würde ich ein Schengen-Visum benötigen und bewerbe mich in der Touristenkategorie.

Das Unternehmen, das mich zum Vorstellungsgespräch einlädt, übernimmt die Reise- und Aufenthaltskosten. Ich habe ein paar Fragen zu den erforderlichen Unterlagen :

  1. Nachweis der Finanzlage: Muss ich trotzdem Kontoauszüge und Einkommensteuererklärung vorlegen? Kann ich notfalls Kontoauszüge einer Bank in einem anderen Land vorlegen, in dem ich zuvor gearbeitet habe?

  2. Personenstand: Müssen alle Dokumente in englischer Sprache vorliegen? Meine Heiratsurkunde ist in Hindi, muss diese auch eingereicht werden, obwohl meine Frau nicht mit mir reist.

Ich denke, dass ein Vorstellungsgespräch ein ungültiger Zweck für ein Touristenvisum ist. Das Unternehmen, das Sie interviewt, sollte Ihnen eine Einladung schicken und Sie sollten ein Geschäftsvisum erhalten. Dies würde nicht nur die Chance erhöhen, dass das Visum erteilt wird, sondern es wäre auch einfacher und möglicherweise schneller (abhängig von der Botschaft/dem Konsulat in Ihrer Nähe natürlich).
Es gibt kein "Geschäftsvisum" oder "Touristenvisum" in Schengen, obwohl Sie natürlich Ihre wirkliche Absicht angeben und alle Kästchen entsprechend ankreuzen sollten.
Ja, das habe ich, diese beiden Arten von Dokumenten werden sowohl in Touristen- als auch in Geschäftsvisa erwähnt

Antworten (1)

Sie müssen über Ihre örtliche deutsche Botschaft oder Ihr Konsulat ein Geschäftsvisum mit Einladung des potenziellen Arbeitgebers oder ein Visum zur Arbeitssuche (falls verfügbar) beantragen. In beiden Fällen erhalten Sie einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Dokumente müssen in der Regel ins Deutsche übersetzt und von einer Behörde unterschrieben werden.