Krankenversicherung - arbeiten in Japan, Angehörige leben in Deutschland

Ich bin Doppelbürger; USA & Holländisch.

Ich habe in den letzten 5 Jahren in Luxemburg gearbeitet. Ich war Grenzgänger und lebte mit meiner Familie in Deutschland (Ehefrau + 3 Kinder).

Ich habe kürzlich einen Job in Japan angenommen. Unsere derzeitige Regelung sieht vor, dass ich in Tokio lebe, während meine Familie in Deutschland bleibt. Diese Situation ist vorübergehend und dauert zwischen 6 und 9 Monaten.

Aus steuerlichen Gründen ist es am besten, meine Familie in Japan als unterhaltsberechtigt anzumelden ( eine Beispielrechnung finden Sie auf dieser Seite ). Wenn ich sie als Angehörige registriere, würden sie auch von der japanischen staatlichen Krankenversicherung abgedeckt.

Die Sache ist, wenn sie in Japan versichert sind, müssten sie alle medizinischen Kosten im Voraus bezahlen und alle Quittungen an unseren japanischen Versicherer senden, um sie zurückzufordern (möglicherweise nachdem sie ins Japanische übersetzt wurden, was im Allgemeinen teuer ist). Mir wurde gesagt, dass dies im Allgemeinen über 4 Monate dauert , wenn es überhaupt passiert. Auch die Kommunikation mit dem Versicherer ist sehr schwierig, da das Englischniveau in Japan im Allgemeinen miserabel ist.

Dies ist nicht ideal.

Daher suchen wir nach einer besseren Lösung. Meine Frau ist "arbeitslos" (das heißt, sie macht den schwersten Job von allen). Wenn wir uns jetzt bei einem deutschen Versicherer krankenversichern würden, fallen wir offenbar in eine nicht wirklich genau definierte Kategorie. In der Praxis bedeutet dies, dass ich den Betrag bezahle, den ich normalerweise bezahlen würde, wenn ich für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten würde, ohne jeglichen Rabatt. Dieser beträgt etwa 650 €.

Aber in Japan zahle ich schon um die 800 € für die Krankenversicherung. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um meine Angehörigen handelt oder nicht – dies ist ein fester Betrag (siehe Link oben).

Wir haben den deutschen Versicherer gefragt, ob er als Bevollmächtigter auftreten kann; dass der deutsche Versicherer als Kommunikationskanal zwischen uns und dem japanischen Versicherer fungiert. Laut unserer früheren deutschen Versicherung (TK) ist dies nicht möglich.

Eine dubiose Lösung, die wir uns ausgedacht haben, ist, dass meine Frau einen "Job" für einen Freund von uns annimmt, der ein eigenes Geschäft hat. Meine Frau würde mindestens 450,01 €/Monat erhalten (die auf unser Bankkonto gehen und direkt an unseren Freund zurückgehen). Damit wäre meine Frau offiziell „beschäftigt“ und unsere Versicherungslast auf etwas über 100 Euro reduziert.

Dies ist nicht ideal.

Was ist also in meiner Situation der billigste Weg, um alle versichert zu haben, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?

UPDATE : Wir haben also mit einem deutschen Versicherungsagenten gesprochen. Er sagte, dass sie nach deutschem Recht versichert sein müsse, wenn sie also einen japanischen Versicherer hätte, müsste sie persönlich (4 Stunden Fahrt mit 3 Kindern) mit einem Haufen Formulare nach Frankfurt kommen, um nachzuweisen, dass die japanische Krankenversicherung besteht deckt die gleichen Dinge ab wie ein deutscher Versicherer. Es gibt keine Versicherer, die wie ein Stellvertreter agieren (es ist also nicht auf die TK beschränkt), und darüber hinaus haben einzelne Krankenhäuser und Ärzte das Recht, die japanische Versicherung abzulehnen.

Die übliche japanische Inlandsversicherung funktioniert nicht außerhalb Japans.
@Rambalac hmmmm ... du sagst, es ist nicht möglich, meine Familie bei der japanischen Krankenversicherung anzumelden? Mein Arbeitgeber sagte, dass dies möglich sei. Vielleicht ist bei der Übersetzung etwas verloren gegangen; Ich werde es noch einmal überprüfen
@Rambalac hier ist die Referenz, die sie gegeben haben. Beachten Sie, dass der Wohnort des Unterhaltsberechtigten in der Liste der Bedingungen nicht erwähnt wird ...
Es gab eine verwandte Frage zu Reisen, inwieweit die japanische Krankenversicherung die im Ausland anfallenden Kosten abdeckt: travel.stackexchange.com/questions/109403/…
Bezüglich der Lösung, dass Ihre Frau angestellt ist und mindestens 450,01 € pro Monat verdient: Das würde funktionieren, aber sie muss tatsächlich arbeiten, oder sowohl Ihre Frau als auch der Arbeitgeberfreund werden in Schwierigkeiten geraten (falls es herausgefunden wird, aber es gibt Spot Schecks).
Ich denke nicht "Weiß jemand einen besseren Weg?" ist eine beantwortbare Frage. SE-Sites sind keine Beratungsforen.
@chirlu ... wie beweist du das überhaupt? :)
@Rody Oldenhuis: Viele Möglichkeiten … Fragen Sie sie zB, wann sie gearbeitet hat, und prüfen Sie, ob es mit den Unterlagen des Arbeitgebers übereinstimmt; Kunden oder andere Mitarbeiter fragen, ob sie sie tatsächlich im Büro gesehen haben; Dokumente überprüfen, die sie angeblich in ihrer Arbeit erstellt hat; usw. Sie brauchen auch eine gute Geschichte für die reguläre Rücküberweisung (oder, wenn es sich um Bargeld handelt, muss der Arbeitgeber irgendwie mit diesem Schwarzgeld umgehen, was auch schwierig sein kann).
@fkraiem "SE-Sites sind" → "Expats Beta ist", denn tatsächlich wird diese Art von Frage ziemlich oft bei Stack Overflow, Super User usw. gestellt, im Allgemeinen mit positivem Empfang. Außerdem halte ich einen Verbesserungsvorschlag für viel konstruktiver, als nur zu sagen, dass die Frage nicht zu dieser Seite passt. Was haltet ihr von meiner letzten Änderung?

Antworten (2)

Wenn Sie nach Japan gehen, können Sie sich einfach von Deutschland und auch von der deutschen Versicherung (TK) abmelden? Dann können Sie nur eine Japan-Versicherung haben.

Ihre Frau kann sich dann selbstständig bei der TK freiwillig versichern . Leider sieht es so aus, als ob dein Einkommen rechtlich trotzdem berücksichtigt wird und sie dann wohl den Höchstbetrag zahlen wird. Das werden aber laut diesem Link NICHT 800+ Euro sein , sondern "nur" 329,66 + 56,42 = 386 Euro im Monat . Alle Kinder werden über sie kostenlos registriert.

Es ist unwahrscheinlich, dass in diesem Fall der Mindestbetrag greift, da auch das Einkommen des Ehemanns berücksichtigt wird.
Du hast Recht. Ich habe gerade diese Informationen hier gefunden: tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/… Ich werde meine Antwort jetzt bearbeiten.

Der günstigste Weg ist der von dir genannte. Ihre Frau wird berufstätig und die Kinder werden bei ihr ohne zusätzliche Kosten versichert und Sie sind völlig aus dem Bild.

Wenn nicht, wird Ihr Einkommen veranschlagt und bei der Prämienberechnung für den sogenannten Hausfrauentarif zur Hälfte berücksichtigt. Das wird aber teuer, da ich davon ausgehe, dass Sie über der deutschen Schwelle von ca. 60.000 € pro Jahr.

Würde mich interessieren, ob Sie eine Stelle bei Ihrem aktuellen Unternehmen in Japan angenommen haben, was bedeutet, dass Sie sich für eine Entsendung bewerben könnten, die neue Optionen mit sich bringt, oder wenn Sie sagen, dass es vorübergehend ist, plant Ihre Familie, zu Ihnen nach Japan zu kommen, oder werden Sie dorthin zurückkehren? Deutschland nach der Temp. Zeitraum??