Krankenversicherung und beabsichtigter Aufenthaltsort für wissenschaftliche Mitarbeiter (PhD) in Deutschland

Mein Freund, ein indischer Staatsbürger, hat kürzlich einen Masterstudiengang in Frankreich abgeschlossen und wurde von einem deutschen Institut für ein PhD-Programm zugelassen. Sein Vertrag ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, der ein Gehalt erhält und staatliche Beiträge leistet. Er beantragt ein Typ-D-Visum mit diesem Formular und dieser Dokumenten-Checkliste und reicht seinen Antrag beim Deutschen Konsulat in Paris ein.

  1. Ist es richtig, bei Frage 9 des Formulars „Beruf“ auszuwählen, obwohl es sich um ein Promotionsstudium handelt?
  2. Das Formular fragt bei Frage 6 „Vorgesehener Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland/Intended place of stay in Germany“. Da er noch keine Unterkunft in Deutschland in Anspruch genommen hat, reicht es aus, den Namen und die Postleitzahl des Instituts zu nennen?
  3. Der letzte Punkt in der Dokumenten-Checkliste fragt nach einer Versicherung, aber Fußnote 2 gibt an, dass sie für Antragsteller, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, nicht erforderlich ist. Ist die Schlussfolgerung richtig, dass er keine Krankenversicherung benötigt, oder muss er eine private Krankenversicherung abschließen?
  4. Frage 12 des Formulars fragt nach der beabsichtigten Aufenthaltsdauer in Deutschland. Ist es richtig, das Anfangs- und Enddatum des Vertrags einzugeben, wenn man bedenkt, dass die Promotion länger dauern kann als ursprünglich erwartet? Wäre es akzeptabel, als Startdatum ein paar Tage vor dem Startdatum des Vertrags anzugeben?

Antworten (1)

  • 1) ja, wissenschaftlicher Mitarbeiter ist eine unselbstständige Tätigkeit
  • 2) ja, Ort und Postleitzahl der Einrichtung ist in Ordnung (sie wollen wissen, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist, welche Auskunft sie liefert)
  • 3) ja, aber sie müssen zwischen dem Eintritt bis zum ersten Tag der Beschäftigung versichert sein, aber die Versicherung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bestehen.
  • 4a) Es sollte ein realistischer Ankunftstag angegeben werden, wobei davon ausgegangen wird, dass Sie Zeit brauchen, um sich zu orientieren und eine Unterkunft zu finden (Sie dürfen nicht vor dem angegebenen Startdatum einreisen).
  • 4b) Vertragsende soll gegeben sein, das dann bei Bedarf verlängert werden kann

Die Person sollte sich bis zum ersten Tag der Beschäftigung über die Möglichkeiten der Krankenversicherung informieren

  • Würde ihre derzeitige französische Versicherung das in Deutschland abdecken?

Dies kann bei jedem Vorstellungsgespräch gefragt werden. Nach Erteilung des Visums kann ein Nachweis verlangt werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort! Nur zur Verdeutlichung, die Antwort auf 3 bedeutet, dass er von Beginn seines Vertrags an gesetzlich krankenversichert ist, aber eine Krankenversicherung für alle Zeiträume benötigt, die er vor Vertragsbeginn in Deutschland verbringen kann, richtig?
@SgrA ja. Ich halte eine einfache Reiseversicherung für geeignet.
@SgrA lopok auch bei diesen Informationen zur Auswahl einer Auslandskrankenversicherung.stackexchange.com/a/19246/17166