Kurzfristiges Studienvisum Großbritannien

Ich komme aus Brasilien und plane einen kurzen Forschungsaufenthalt in Großbritannien für genau sechs Monate (01. Mai – 31. Oktober 2018).

Laut der Webseite „Check if you need a UK visa“ benötige ich kein Visum, um nach Großbritannien zu reisen, sondern muss nur einige Dokumente an der Grenze vorzeigen, um ein kurzfristiges Studienvisum zu erhalten.

Laut der Webseite „Entry Clearance visas by length“ entsprechen sechs Monate jedoch 180 Tagen, und meine Aufenthaltsdauer würde sechs Kalendermonate (184 Tage) betragen. Meine Frage ist: Welche ist richtig, sechs Kalendermonate (in meinem Fall 184 Tage) oder 180 Tage? Und in diesem Fall müsste ich meine Aufenthaltsdauer ändern oder ein Visum für das Vereinigte Königreich beantragen. Vielen Dank.

Antworten (1)

Basierend auf dem, was Sie beschrieben haben, würden Sie einen Antrag gemäß Paragraph A57C der Einwanderungsbestimmungen stellen . statt Anhang V.

Voraussetzungen für die Einreise- bzw. Einreiseerlaubnis – Kurzzeitstudierende

A57C. Alle Antragsteller auf Einreiseerlaubnis oder Erlaubnis zur Einreise in das Vereinigte Königreich als Kurzzeitstudent müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
(a) Der Antragsteller wird nicht unter die allgemeinen Ablehnungsgründe verweigert; und
(b) erfüllt alle der folgenden Anforderungen. Der Student:

(i) 18 Jahre oder älter ist.
(ii) nicht beabsichtigt, an einer staatlich unterhaltenen Schule oder Einrichtung zu studieren.
(iii) nicht beabsichtigt, für längere Zeiträume durch häufige oder aufeinanderfolgende Zeiträume als Kurzzeitstudent im Vereinigten Königreich zu studieren.
(iv) beabsichtigt nicht, eine Beschäftigung anzunehmen, einschließlich bezahlter oder unbezahlter Arbeit, eines Praktikums oder einer Arbeitserfahrung im Vereinigten Königreich.
(v) nicht beabsichtigt, im Vereinigten Königreich eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder Geschäftstätigkeiten oder sonstige berufliche Tätigkeiten auszuüben.
(vi) über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten für seine Rück- oder Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich zu tragen.
(vii) aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln angemessen unterhalten und untergebracht werden.
(viii) keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen wird
(ix) sich ernsthaft um einen Studienplatz als Kurzzeitstudent bemüht.

Du stellst eine berechtigte Frage:

[W] welcher ist richtig, sechs Kalendermonate (in meinem Fall 184 Tage) oder 180 Tage?

Tatsächlich wurden zahlreiche Versuche unternommen, die Methoden der Tageszählung zu normalisieren und zu definieren, was 6 Monate in Tagen sind. All dies ist gescheitert. Das Problem der Tageszählung ist absichtlich mehrdeutig, und es könnte unklug sein, an der Grenze zu erscheinen und diese Debatte mit einem Einwanderungsbeamten zu führen. Die Anzahl der Tage ist nicht relevant. Wenn ein Einwanderungsbeamter einen Antrag anhand der Kursbeschreibung prüft, weiß er, was als nächstes zu tun ist.

Während visumfreie Staatsangehörige an der Grenze A57C beantragen können, sollten Sie sich vorher beim Anweisungsbefugten Ihrer Schule erkundigen.