Leeres Ablehnungsschreiben für das britische Visum ohne Grund für die Ablehnung

Ich habe heute mein Ablehnungsschreiben für meinen Standard-Besuchervisumantrag für das Vereinigte Königreich erhalten. Der Grund für die Ablehnung wird jedoch nirgendwo auf dem Schreiben erwähnt und es scheint eher eine unausgefüllte Vorlage zu sein. Wie kann ich danach vorgehen? Kann ich sie kontaktieren und wie mache ich das? oder soll ich mich einfach neu bewerben? Ich lebe derzeit in Ägypten.

Bitte überprüfen Sie das beigefügte Schreiben.

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Antworten (1)

Ich würde versuchen, mich mit dem Konsulat in Verbindung zu setzen, um den Ablehnungsbescheid zu erklären

  • nicht den Grund für die Ablehnung angibt,
  • den Einreisebeamten nicht identifiziert, und
  • scheint eine "ungefüllte Vorlage" zu sein, wie Sie bemerken.

Vermutlich werden sie, nachdem Sie dies erklärt haben, Vorkehrungen treffen, um Ihnen eine ordnungsgemäße Ablehnungsbenachrichtigung zukommen zu lassen.

Die britische Botschaft in Kairo hat eine Konsularabteilung, und in Alexandria gibt es ein Generalkonsulat. Kontaktinformationen für beide finden Sie unter https://www.gov.uk/government/world/egypt .

Um die Unzulänglichkeiten Ihres Ablehnungsbescheids zu erläutern, können Sie sich auf die Immigration (Notices) Regulation 2003 beziehen . Dies wurde ein paar Mal geändert , aber ich habe keine konsolidierte Version gefunden. Insbesondere genügt der Bescheid diesen Anforderungen zumindest nicht:

  • 5(1)(a) [Eine Mitteilung nach Vorschrift 4(1) muss eine Begründung der Entscheidung, auf die sie sich bezieht, enthalten oder ihr beigefügt sein.]

  • 5(3) [die Mitteilung ... muss auch eine Erklärung enthalten oder ihr beigefügt sein, die die Person über (a) ihr Widerspruchsrecht und die gesetzliche Bestimmung, auf der ihr Widerspruchsrecht beruht; (b) ob ein solcher Rechtsbehelf im Vereinigten Königreich eingelegt werden kann oder nicht; (c) die Gründe, aus denen ein solcher Rechtsbehelf eingelegt werden kann; und (d) die Einrichtungen, die für Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit einem solchen Einspruch zur Verfügung stehen.]

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Im Ablehnungsbescheid sagt das ECO, dass ein Gespräch nicht notwendig gewesen sei. Dann sagt er, er habe das Gespräch mit dem Bewerber berücksichtigt. Es scheint, dass diese "unregelmäßigen" Ablehnungen üblich geworden sind. Ich nehme an, dass dies zu erwarten ist, wenn dem gesamten Prozess die Transparenz fehlt und es keine Möglichkeit gibt, Berufung einzulegen.
@greatone Das scheint nur ein weiterer Aspekt der "ungefüllten Vorlage" (wie oben erwähnt) zu sein. Einer dieser Sätze würde in einem korrekt ausgefüllten Dokument gelöscht werden.
Hätte eine Beschwerde eine Chance? Wenn man sich diese traurige Entschuldigung für ein offizielles Dokument ansieht, gibt es eindeutig keinen Grund an, warum die Anmeldung abgelehnt wird, es macht ziemlich deutlich, dass der Prüfer nur geträumt hat, dass er den Bewerber interviewt hat, also denke ich, dass die Bewerbung angenommen werden sollte. Mit anderen Worten, ich sehe hier nichts Falsches, außer dass der Antrag hätte angenommen werden müssen, da es keine Gründe gibt, ihn abzulehnen.
@gnasher729 Einsprüche sind generell nur bei Rechtsverletzungen zulässig, daher hätte der Einspruch wahrscheinlich keine Chance, eine erneute Bewerbung aber schon, je nach Gründen für die erneute Ablehnung.
@phoog ist das Versäumnis, die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung für die Verweigerung des Visums bereitzustellen, nicht eine Rechtsverletzung?
@RobertColumbia Ich bezweifle es, aber ich weiß es nicht. Ich nehme an, selbst wenn dies der Fall ist, dass der Verstoß behoben werden könnte, indem der ordnungsgemäße Ablehnungsbescheid (falls vorhanden) übermittelt oder der Antrag kostenlos erneut geprüft wird, wenn die Gründe für die Ablehnung tatsächlich nie dokumentiert wurden.