Mietvertragsende in Deutschland - Nebenkosten

Ich habe meinen Mietvertrag in Deutschland beendet, und zwar Ende letzten Monats - Oktober 2016.

Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, Vertragsende ist daher Januar 2017.

So weit, ist es gut.

Daraufhin bekam ich vom Vermieter ein Schreiben zurück, in dem mir folgendes mitgeteilt wurde:

Wir bestätigen den Eingang des oben genannten Schreibens sowie das Mietvertragsende zum 31.01.2017.

Bitte vereinbaren Sie vor Vertragsende einen Übergabetermin mit unserem Büro. Wir empfehlen eine anfängliche Übergabe, damit eventuelle Mängel noch behoben werden können, ohne dass Nutzungsausfall anfällt.

Wir weisen darauf hin, dass die Nebenkostenabrechnungen stets gegen Ende des Jahres, welches auf das Abrechnungsjahr folgt, erstellt werden, da normalerweise erst zu diesem Zeitpunkt die Heizkostenabrechnung vorliegt. Wir bitten insoweit auch um etwas Geduld.

Abschließend benotigen wir für die Kautionsabrechnung sowie für die folgende Nebenkostenabrechnung Ihre neue Anschrift sowie (falls sich diese) Ihre Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, auch um ggf. Termine mit Nachmietinteressenten zu vereinbaren. Eine Kundennummer Ihres Energieversorgers zur Stromummeldung wäre hilfreich.

Wir zeigen uns bereits jetzt für das angenehme Mietverhaltnis.

Ich habe zwei Fragen:

Was ist der letzte Monat, in dem ich die Miete bezahlen muss? Januar oder Dezember?

Und was bedeutet das?

Wir weisen darauf hin, dass die Nebenkostenabrechnungen stets gegen Ende des Jahres, welches auf das Abrechnungsjahr folgt, erstellt werden, da normalerweise erst zu diesem Zeitpunkt die Heizkostenabrechnung vorliegt. Wir bitten insoweit auch um etwas Geduld.

Bedeutet das, dass ich das ganze Jahr 2017 für die Heizkosten bezahlen muss? Ist das legal?

Der letzte Satz bedeutet nicht, dass Sie die Kosten für das Folgejahr bezahlen müssen. Das bedeutet, dass die genauen Kosten erst am Ende des Jahres nach Ihrem Austritt bekannt sind.
Wenn Sie Ende Oktober 3 Monate gekündigt haben, müssen Sie für November, Dezember und Januar weiterhin Miete zahlen. Das eigentliche Mietverhältnis endet am 31. Januar.

Antworten (1)

Der erste Satz des Briefes, den Sie erhalten haben, lautet:

Wir [hiermit] bestätigen […], dass der Mietvertrag zum 31. Januar 2017 endet.

Da Ihr Vertrag Ende Januar endet und die Mieten in Deutschland in der Regel im Voraus bezahlt werden, müssen Sie Ihre Miete auch für Januar bezahlen. Abhängig von den genauen Modalitäten wird dies typischerweise einige kurz nach Neujahr sein.

Ihr zweites Zitat ist etwas umfangreicher. Hier eine ungefähre Übersetzung:

Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass die Berechnung der Nebenkosten immer gegen Ende des auf das Berechnungsjahr folgenden Jahres erfolgt. Dies liegt an der Zeitspanne, nach der wir die Heizrechnungen erhalten. Daher bitten wir Sie um Geduld.

Es bedeutet nicht , dass Sie für das gesamte Jahr 2017 Nebenkosten zahlen müssen. Das wäre in der Tat illegal. Sie sind jedoch Mieter der Wohnung für den Monat Januar 2017 und das tun Siediese Abgaben (Heizung, Wasser, evtl. Kabelfernsehen etc. etc.) für den Monat Januar bezahlen müssen. Wie immer kassieren sie das Geld (oder verlangen, dass Sie es überweisen), das einer Monatsmiete entspricht, zuzüglich einer pauschalen Vorschussgebühr auf die Nebenkosten. Wie in jedem Jahr erhalten Sie eine vollständige Aufschlüsselung der zusätzlichen Gebühren, wie viel Sie zahlen müssen, wie viel die Pauschalgebühr umfasst und wie viel fehlt oder zu viel ist. Da Heizkosten in diese Gebühren einfließen und sie die Heizungsaufschlüsselung von 2017 erst weit ins Jahr 2018 hinein erhalten, können sie Ihnen bis Ende 2018 keine Aufschlüsselung liefern. Sie bitten um Geduld.