Ich bin derzeit Tier-4-Student in Großbritannien und studiere an einer Hochschule. Ich habe mich letztes Jahr für ein Praktikumsjahr entschieden, daher muss ich eine Verlängerung beantragen, um mein letztes Jahr abzuschließen.
Ich hatte im Mai 2005 eine Ablehnung des Besuchervisums. Ich habe dies in meinem vorherigen Tier-4-Antrag, der im August 2015 gestellt wurde, nicht erwähnt, weil sie in den letzten 10 Jahren nur um Ablehnungen gebeten haben.
Aber jetzt wird im neuen Visumantragsformular gefragt, ob ich jemals Ablehnungen aus Großbritannien erhalten habe. Ich bin verwirrt, ob ich meine Ablehnung von 2005 erwähnen soll oder nicht.
Würden sie den Antrag wegen einer 13-jährigen Ablehnung ablehnen oder wirkt sich das überhaupt auf meinen Verlängerungsantrag aus?
Auch zum Zeitpunkt der Ablehnung war ich erst 8 Jahre alt. Ich kenne nicht einmal den Grund für die Ablehnung und meine Eltern haben keine Unterlagen dafür. Das einzige, was ich habe, ist ein Ablehnungsstempel auf meinem alten Pass mit Datum und Ort der Ablehnung.
Ja, erwähnen Sie diese Ablehnung .
Auf Ihre letzte Bewerbung haben Sie ehrlich geantwortet. Jetzt hat sich die Frage geändert und Sie sollten auf die neue Frage wieder ehrlich antworten. Sie werden den Unterschied zwischen ihren Fragen kennen und es gibt keinen Grund für sie zu glauben, dass Sie das letzte Mal deswegen getäuscht haben. Sie würden wissen, was sie damals gefragt haben.
Diese alte Ablehnung war, als Sie ein 8-jähriges Kind waren, und jetzt besitzen Sie bereits ein Tier-4-Visum und sind im Vereinigten Königreich und suchen nach einem weiteren Tier-4-Visum, um Ihr Studium abzuschließen. Diese alte Ablehnung wird keinen großen Einfluss auf Ihre späteren Bewerbungen haben.
om
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