Muss ich nachweisen, dass mein Ehepartner von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, um ein Schengen-Visum für Familienmitglieder zu erhalten?

Ich plane, Europa irgendwann im nächsten Jahr zu besuchen (hoffentlich vor einem harten Brexit) und möchte prüfen, was ich als Ehepartner eines britischen Staatsbürgers für ein Schengen-Visum erfüllen muss. Mein Ehepartner und ich leben/arbeiten beide in Pakistan und reisen möglicherweise in die Niederlande und nach Frankreich. Ich habe mich über das Recht der Familienangehörigen von EU-Bürgern auf Freizügigkeit informiert, und es scheint, dass ich nur einen Nachweis unserer Ehe beifügen muss. Der niederländische Visadienst (VFS global) listet hier die folgenden Anforderungen auf:

Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Direkter Link: http://www.netherlandsvisa-pakistan.com/pdf/Family-Members-of-EU-EEA-Nationals-Checklist.pdf

Ich habe alles, aber ich verstehe Punkt Nr. nicht. 6 „Nachweis, dass dieses Familienmitglied von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht oder kürzlich Gebrauch gemacht hat“. Deckt die Tatsache, dass meine Ehefrau mit mir reisen und somit ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben würde, diesen Punkt ab? Oder muss sie in einem EU-Land ansässig oder in einem anderen Land als dem Vereinigten Königreich registriert sein?

Vielen Dank im Voraus.

Dies sieht nach einer falschen Auslegung der Richtlinie durch die niederländische Regierung aus. Sie könnten erwägen, es mit SOLVIT zu erheben.
Eine ähnliche Frage wurde bei Expatriates gestellt , nämlich Nicht-EU-Verheiratete mit einem EU-Bürger für die Niederlande .

Antworten (3)

Die andere Antwort wurde abgelehnt, weil es eine lange Diskussion darüber gab, ob ein britischer Staatsbürger, der die Niederlande für einen Urlaub besucht, „ihr EU-Recht auf Freizügigkeit ausübt“ oder nicht, und es gibt absolut keine Einigung. Diese andere Antwort kann also völlig richtig oder völlig falsch sein, aber die Leute können sich nicht einigen.

Tatsache ist, dass Sie das gesetzliche Recht haben, dauerhaft mit Ihrem Partner in die Niederlande zu ziehen (also bis zum 31. Oktober, wenn sich nichts ändert), ein Haus zu mieten oder zu kaufen, einen Job zu bekommen und so weiter. Der Hauptgrund, warum Länder dazu neigen, Besuchervisa abzulehnen, ist, dass sie befürchten, dass die Person, die legal für einen Urlaub einreist, dann länger illegal bleibt. Sie sollten das in Ihrem Fall nicht befürchten, denn wenn Sie beabsichtigten, länger zu bleiben, könnten Sie dies vollkommen legal tun und müssten es nicht illegal tun.

Sie könnten also in Betracht ziehen, ein Besuchervisum zu beantragen und eine Notiz hinzuzufügen, die darauf hinweist, als Beweis dafür, dass Sie nach Hause zurückkehren werden.

Da es keine gepostete Antwort gibt, die die Ansicht vertritt, dass „ein britischer Staatsbürger, der die Niederlande für einen Urlaub besucht, ,ihr EU-Recht auf Freizügigkeit ausübt‘“, werde ich eine posten.

Offensichtlich gilt dies nur, solange das Vereinigte Königreich weiterhin am Freizügigkeitssystem der EU teilnimmt, was derzeit so aussieht, als würde es bis Ende dieses Jahres dauern. Dennoch wird die Frage für Personen mit der Staatsangehörigkeit anderer EU- und Schengen-Staaten weiterhin relevant sein.

In dieser Antwort wird die Sprache erörtert, die die Frage ursprünglich aufgeworfen hat, sowie die Sprache auf der Seite von VFS Global für Anträge auf EU/EWR/Schweizer Familienmitglieder in Pakistan .

Erstens zitiert die Frage eine Checkliste, die teilweise sagt

  1. Nachweis, dass dieses Familienmitglied von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht oder kürzlich Gebrauch gemacht hat.
    Zum Beispiel: eine Meldebescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis Ihres Familienangehörigen (als EU-/EWR- oder Schweizer Bürger) in den Niederlanden.
    Wenn Sie zur Visumerteilung in einen anderen Schengen-Mitgliedstaat reisen, der von den Niederlanden vertreten wird, Nachweis über die Registrierung / Aufenthaltserlaubnis Ihres Familienangehörigen im Schengen-Bestimmungsland.

Beachten Sie, dass die Anmeldung/Aufenthaltserlaubnis als Beispiel angeboten wird. Dies schließt die Möglichkeit nicht aus, dass ein akzeptabler Nachweis eine Flugreservierung oder ein anderer Nachweis sein könnte, aus dem hervorgeht, dass das EU/EWR/Schweizer Familienmitglied entweder mit dem Antragsteller in den Niederlanden ankommt oder sich bei der Ankunft des Antragstellers in den Niederlanden aufhält.

Zweitens listet die oben verlinkte Seite die Eignungskriterien auf. Diese Kriterien sind etwas zu stark vereinfacht, aber sie zeigen dennoch, dass Sie berechtigt sein sollten:

Berechtigung

Sie sind förderfähig, wenn Sie objektiv nachweisen können, dass alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie sind Familienangehöriger eines EU-/EWR-/Schweizer-Bürgers.
    (dazu gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren oder abhängige Familienmitglieder); Und
  2. Sie begleiten den/die EU/EWR/Schweizer/in oder planen, ihm/ihr nachzuziehen; Und
  3. dieser EU-/EWR-/Schweizer-Staatsangehörige reist in einen anderen Mitgliedstaat als den, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, oder hält sich dort auf.

Die ersten beiden Punkte werden nicht bestritten. Beachten Sie, dass der dritte Punkt „Reisen nach oder Wohnen in“ (Hervorhebung hinzugefügt) lautet, sodass der Ehepartner eines nicht-niederländischen EU-Bürgers, der in die Niederlande reist, für diese Art von Visum unabhängig vom Wohnort und unabhängig davon qualifiziert ist der Grund der Reise. Wir können daher den Schluss ziehen, dass „[ein EU-]Bürger, der die Niederlande für einen Urlaub besucht, ‚sein EU-Recht auf Freizügigkeit ausübt‘“.

(Dasselbe gilt für alle anspruchsberechtigten Familienangehörigen von Staatsangehörigen der Schweiz oder eines anderen EU- oder EWR-Landes als den Niederlanden. Darüber hinaus wird dies wegen der zu starken Vereinfachung nicht erwähnt, aber es gibt Umstände, unter denen es auch für Bürger von gelten kann den Niederlanden und ihren Familienangehörigen, nämlich wenn der niederländische Staatsbürger in einem anderen EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz wohnt.)

Jeder, der in diesem Punkt auf Widerstand stößt, kann das Problem bei SOLVIT ( unter anderem auf Englisch oder Niederländisch ) zur Sprache bringen .

Leider übt Ihr in Pakistan ansässiger Ehepartner sein Recht auf Freizügigkeit nicht aus, sodass Sie nicht mit ihm reisen können (ohne ein reguläres Visum zu beantragen). Ihr Ehepartner müsste in einem anderen EU-/EWR-Land als dem Vereinigten Königreich leben, um seine Rechte auszuüben und somit mit seinen Familienmitgliedern frei reisen zu können.

Der entscheidende Text steht oben auf dem Bild, das Sie gepostet haben: "indem er/sie in einem anderen EU-/EWR-Land lebt/arbeitet ... als er/sie die Staatsangehörigkeit besitzt."

Einige erläuternde Texte mit freundlicher Genehmigung der Europäischen Kommission finden sich auf Seite 6 und sind unten kopiert - siehe die allerletzte Zeile:

Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Auf Anregung von @phoog habe ich andere Sprachen überprüft:Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Kommentare sind nicht für längere Diskussionen gedacht; Diese Konversation wurde in den Chat verschoben . Bitte nehmen Sie dort auch weitere Kommentare entgegen.
Sie wurden gebeten, weitere Kommentare im Chatroom zu posten. Alle Kommentare hier werden gelöscht.
Als Antwort auf eine Nachricht von Ihnen im (jetzt inaktiven) Chatraum stelle ich fest, dass ich jetzt eine Antwort gepostet habe. (Ich wurde an diese Frage erinnert, weil eine ähnliche in Expatriates gepostet wurde .)