Fringe Benefits (Unterkunft) für Einzelmitglied S-Corp

Ich besitze eine Single-Member-S-Corp. Würde es einen Vorteil bieten, wenn die S-Corp meine persönliche Miete als Nebenleistung zahlt, wenn die Steuerzeit kommt?

Antworten (2)

Wenn Sie „einen Raum oder einen anderen separat identifizierbaren Raum“ innerhalb Ihrer Wohnung ausschließlich für Ihr Geschäft nutzen , können Sie dafür möglicherweise einen Bruchteil Ihrer Miete zurückerhalten. Überprüfen Sie die Regeln für Home Office beim IRS und verfolgen Sie einen konsistenten und gut dokumentierten Ansatz. (Ich würde Ihre volle Miete von Ihrem persönlichen Konto bezahlen und dann eine „Spesenabrechnung“ für den Teil erstellen, der rechtmäßig geschäftsbezogen ist, aber das ist kein einzigartiger Ansatz.)

Abgesehen davon stimme ich der Antwort von litteadv zu - Sie können Ihre Steuer nicht um den vollen Betrag Ihrer Miete senken, indem Sie die S Corp zahlen lassen, und der Versuch, dies zu tun, ist wahrscheinlich ein Spiel mit dem Feuer. Im Allgemeinen sollten Sie geschäftliche und persönliche Ausgaben nicht so vermischen.

Aber das hätte nichts damit zu tun, dass der S-Corp dafür bezahlt, oder? Das ist schließlich (möglicherweise) auch von der regulären persönlichen Einkommenssteuer absetzbar. Oder ändert die S-Corp das und macht es so, dass Sie es nicht auf die normale Weise abziehen können?
@Joe - Details sind wichtig, aber dies ist ein Szenario: Sobald Sie zu S-Corp anstelle eines Einzelunternehmers gehen, können Sie das Home Office nicht auf Sec C (Selbständigkeit) abziehen, Sie müssen auf Sch A abziehen (einzelne Abzüge). b/c für Steuern Sie sind jetzt Angestellter eines Unternehmens, nicht selbstständig. Auf Sch A unterliegt es der 2%-Regel und die meisten Leute werden den Abzug nicht bekommen. Wenn Sie es legal in die Unternehmensausgaben verschieben können, dann sind sie auf dem Formular 1120S Sch K wieder zu 100% als Geschäftsausgaben absetzbar. Meine Antwort lautet, ob und wie viel Sie legal in die Unternehmensbücher verschieben können. Auch hier kommt es auf Details an.
Nicht „ein Teil“, sondern „ein Raum“. Ihren ausschließlich zum Arbeiten genutzten Schreibtisch können Sie nicht abziehen, wenn der Rest des Zimmers gelegentlich anderweitig genutzt wird.
@littleadv Es gibt eine vernünftige Mindesteinheit, aber die Regel besagt ausdrücklich, dass es kein Raum sein muss: „Um sich für den exklusiven Nutzungstest zu qualifizieren, müssen Sie einen bestimmten Bereich Ihres Hauses nur für Ihren Handel oder Ihr Geschäft nutzen . Die geschäftlich genutzte Fläche kann ein Zimmer oder ein anderer gesondert identifizierbarer Raum sein. Der Raum muss nicht durch eine dauerhafte Trennwand abgegrenzt werden. “ (Hervorhebung hinzugefügt). Quelle: IRS Pub 587 (2014) unter „Exclusive Use“ auf irs.gov/publications/p587/…
Ja, es kann eine Garage (kein Raum) oder eine Höhle (nicht unterteilt) sein, aber nicht irgendein "Teil".
@littleadv OK - ich stimme dir zu, dass es nicht "irgendein Teil" ist. Ich hätte nicht gedacht, dass jemand "Teil" so atomar interpretieren würde, aber ich habe die Sprache aktualisiert, um sie genauer an die IRS-Kneipe anzupassen. Hoffentlich liest jeder, der diesen Weg einschlägt, die IRS-Veröffentlichung und erhält bei Bedarf professionelle Hilfe.

Gar nichts, nein. Darüber hinaus würde der Versuch, so etwas zu versuchen, sehr wahrscheinlich eine vollständige Prüfung auslösen.