Ich möchte ein Auto in Belgien mieten. Darf ich als Nichtansässiger das Auto für ein paar Stunden (~10) außerhalb der nicht kostenlosen Parkplätze stehen lassen und muss mir keine Sorgen machen, eine Strafe von der örtlichen Polizei zu erhalten? Ich meine, auf Ladenparkplätzen oder an Orten wie dem hier gezeigten kann es außerhalb der Stadtzentren liegen. Das Auto wird gemietet, also wird es wahrscheinlich mit belgischen Nummernschildern zugelassen sein. Bedeutet das, dass ich beim Fahren die gleichen Privilegien habe wie ein Einwohner Belgiens?
Kurze Antwort : kein Problem. Sie können wie jeder andere parken.
Lange Antwort : In Belgien ist die Höchstdauer in Artikel 27 des „Arrêté royal portant règlement général sur la police de la circuit routière et de l'usage de la voie publique“ geregelt .
27.1 und 27.2 befassen sich mit der Situation, wenn es einen Hinweis auf die maximale Dauer gibt (Zeichen und dergleichen). Wenn ja, müssen Sie dieser Angabe folgen. 27.3 befasst sich mit kostenpflichtigem Parken. Wer nicht oder nicht genug zahlt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. 27.4 behandelt das Parken für Behinderte. Ich gehe davon aus, dass dies nicht zutrifft. 27.6 besagt, dass einige der vorherigen Regeln nicht gelten, wenn Sie vor Ihrer eigenen Einfahrt parken.
Dann bleibt uns 27,5, was die erlaubte Parkdauer in einigen Fällen einschränkt:
Es sind keine weiteren Einschränkungen angegeben. Fazit: Für ein normales Auto gibt es keine Begrenzung, wenn Sie sich an die Schilder zur maximalen Dauer oder zum kostenpflichtigen Parken halten. Es gibt in dieser Angelegenheit keine Unterscheidung zwischen Einwohnern oder anderen Personen (es sei denn, eine solche Unterscheidung würde auf dem Schild gemacht).
Dies gilt für die öffentliche Straße. Wenn wir über private Parkplätze sprechen (z. B. in der Nähe eines großen Supermarkts), gilt, was der Eigentümer des Parkplatzes erlaubt.
Wetterfahne
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Neusser