Reisen Sie von Belgien nach Rumänien mit dem französischen "Récépissé de renouvellement de Titre de Séjour"

Ich bin kein EU-Bürger und wohne in Frankreich. Mein Visum ist abgelaufen, aber ich habe das „Récépissé de renouvellement de Titre de Séjour“ (dh eine Quittung zur Verlängerung des Visums). Mein Visum ist ein Studentenvisum Typ D mit mehreren Einreisen.

Frage: Kann ich von Brüssel nach Bukarest und wieder zurück reisen?

Ist Ihr Visum abgelaufen? Haben Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder wird dies Ihre Erstaufenthaltserlaubnis?
Ja, mein Visum ist derzeit abgelaufen. Dies ist mein 2. Jahr in Frankreich, daher bin ich mir nicht sicher, ob es als Aufenthaltserlaubnis gelten würde (sorry, aber das französische System ist immer noch etwas verwirrend für mich). Mir wurde nur gesagt, dass, da ich das Récépissé de renouvellement de Titre de Séjour habe, es so gut sein sollte wie ein normales Visum, das zur Freizügigkeit im Schengen-Raum berechtigt.
Die Aufenthaltserlaubnis ist der Titre de Séjour. Soweit ich weiß, hätten Sie Ihre erste erhalten müssen, sobald Sie in Frankreich angekommen sind.
Ich hatte den Eindruck, dass ein französisches Visum vom Typ D einer Aufenthaltserlaubnis entspricht (mit Aufenthaltserlaubnis von bis zu 90 Tagen in anderen Schengen-Staaten bei einem Besuch). Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege. Da ich ein Studentenvisum habe, sollten wir außer einem OFII-Stempel niemals zusätzliche Genehmigungen erhalten.
Was ist Ihre Staatsbürgerschaft? Haben Sie Bedenken, nach Rumänien einzureisen oder nach Frankreich zurückzukehren?
Ich glaube, da liegt ein Missverständnis bei den Lesern vor. Die Frage ist im Grunde, ist eine "Visa-Erneuerungsbescheinigung" für Reisen nach Rumänien gültig? Der OP hatte eine gültige Studienerlaubnis und beantragte eine Verlängerung. Er wartet auf sein neues Visum und hat in der Zwischenzeit nur eine Quittung, die beweist, dass er ein neues Visum bekommen sollte.
@MichaelHampton, wie ich es verstehe, fungieren die meisten D-Visa heutzutage als Titre de Sejour für ein Jahr, sodass Sie keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, bis das Visum abläuft (das zweite Jahr).
@JonathanReez, es wäre indisch. Ich bin mir bewusst, dass eine Rückkehr nach Frankreich kein Problem wäre, da die französischen Behörden dies eindeutig anerkennen, schließlich wird es von ihnen ausgestellt.
@JonathanReez, meine Hauptsorge ist, ob ich einen Flug von Brüssel aus besteigen kann, und zweitrangig, ob Bukarest ein französisches Récépissé anerkennt.
@MichaelHampton für Studenten mit Typ-D-Visum "wandelt" der OFII-Stempel darauf dieses Visum im Wesentlichen in einen Titre de Séjour (Aufenthaltserlaubnis) um. nach OP, Rumänien erlaubt Inhabern von Schengen-Visa (mindestens zweifache Einreise) die Einreise in das Land ( mae.ro/en/node/2040 ), sofern Sie die Anzahl der Tage/das Aufenthaltsrecht nicht erschöpfen. Aber da Ihres erneuert wird, könnten Sie vielleicht das rumänische Konsulat fragen?
@ h21 OK, das macht Sinn.
@h21, ja, Sie haben Recht, idealerweise ermöglicht ein Schengen-Visum den Zugang zu assoziierten Staaten + 4 Staaten, einschließlich Rumänien, auch wenn es sich um ein Récépissé handelt. Aber besser sicher sein als bereuen! Ich habe MAE in Rumänien bereits geschrieben, aber sie scheinen sich Zeit zu nehmen, um zu antworten. Werde abwarten und sehen.
@KK Alles Gute! Aktualisiere zurück, damit wir wissen, wie das Konsulat steht. Bringen Sie auch einen Ausdruck ihrer Antwort mit (wenn sie sagen, dass Sie reisen dürfen).

Antworten (1)

Nach Angaben des rumänischen Außenministeriums :

Aufgrund der zuvor ausgewählten Bedingungen benötigen Sie ein Visum, um nach Rumänien zu reisen.

Sollten Sie jedoch in eine der folgenden Situationen passen, sind Sie von der rumänischen Visumspflicht befreit, wenn Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage aufhalten:

...

• Ich besitze eine von einem Schengen-Mitgliedstaat ausgestellte Aufenthaltserlaubnis;

Eine wesentliche Voraussetzung für die Gleichwertigkeit dieser Visa mit rumänischen nationalen Visa ist, dass sie gültig sind, nämlich das Aufenthaltsrecht und die Gültigkeitsdauer nicht aufgebraucht sind.“;

Daher lautet die Antwort nein , Sie dürften nicht ohne Visum nach Rumänien einreisen.