Sind die folgenden Logos gleich?

Ich habe dieses Logo für ein Unternehmen entworfen, das Logo hat 4 abgerundete Ecken (Pfeile), die die verschiedenen Dimensionen darstellen, in denen ein bestimmtes Unternehmen arbeitet, und die Lücke zwischen diesen Pfeilen zeigt, wie offen das Unternehmen für neue Ideen und Technologien ist.

Das Logo auf der linken Seite ist einfach und das rechte hat ein wenig Schatten. Meine Frage ist also, können sie beide verwenden, indem sie das linke als Markenzeichen verwenden, oder müssen sie beide als Markenzeichen verwenden? Ändert dies auch das Konzept des Logos?Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Sie müssten Ihren IP-Anwalt fragen, aber ich glaube, Sie können beide als Variationen eines Logos einreichen.
Für mich sind sie gleich. Jegliche Änderungen in Umrissen, Schatten oder anderen Farben bedeuten nicht, dass es sich um ein anderes Logo handelt.

Antworten (1)

Aus Gründen der Perspektive und meines allgemeinen Verständnisses sind die Logos gleich. Ich denke , die Identität des Logos liegt mehr im Design der Merkmale als in Farbe oder Tiefe. Und ich glaube nicht, dass der Schatten das Konzept überhaupt verändert. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, deckt das Einreichen des Logos zur Markeneintragung in Schwarz, Weiß und Grau normalerweise alle Farben ab ( und ich denke, in diesem Fall auch den Schatten, da er auf Farbtonunterschiede zurückzuführen ist ). Es sei denn, Ihr Kunde ist es sehr an einer bestimmten Markenfarbgebung interessiert sind und darauf besonderen Wert legen, können sie in diesem Fall das farbige Logo einreichen. In beiden Fällen denke ich , dass Logo 2 verdeckt ist.

PS: Diese Antwort ersetzt keine professionelle Rechtsberatung, ein professioneller Markenanwalt wird Sie/Ihren Mandanten dazu unbedingt beraten.

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