Eine Freundin hat einen Haftbefehl, weil sie ihre letzte Geldstrafe für einen DUI in Colorado nicht bezahlt hat, und will nach Tijuana, Mexiko. Wenn die Einwanderungsbehörde überprüft und herausfindet (als sie auf dem Rückweg die Grenze überquert), dass sie einen Haftbefehl hat, werden sie sie dann zurück nach Colorado ausliefern? Sie lebt jetzt in Wyoming.
Es hängt davon ab, ob Colorado den Haftbefehl an das NCIC geschickt hat, damit Strafverfolgungsbehörden überall in den USA darauf zugreifen können. Wenn dies geschehen ist, bedeutet dies, dass Colorado wahrscheinlich zur Auslieferung bereit ist und CBP an der Grenze auf den Haftbefehl zugreifen kann .
CBP-Beamte verlassen sich auch auf das Interagency Border Inspection System (IBIS), um zu bestimmen, welche Personen bei ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten einer zweiten Untersuchung unterzogen werden sollen.
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IBIS bietet der Strafverfolgungsgemeinschaft Zugang zu computergestützten Strafverfolgungsdateien von gemeinsamem Interesse. Es bietet auch Zugriff auf das National Crime Information Center (NCIC) des FBI und ermöglicht seinen Benutzern, sich über die National Law Enforcement Telecommunications Systems mit allen 50 Bundesstaaten zu verbinden.
Das heißt, selbst wenn Colorado es nicht an das NCIC geschickt hat und nicht bereit ist, es auszuliefern, kann das CBP durch NLETS immer noch Kenntnis von dem Haftbefehl haben. Das bedeutet für sie zumindest eine Zweitkontrolle und einen sehr unangenehmen Grenzübertritt, auch wenn sie am Ende ohne Festnahme eingelassen wird.
Klären Sie dies am besten vor der Reise, wenn möglich.
WGroleau
Spehro Pefhany
Robert Kolumbien
Magda