UK-Visum (begleitet) [Duplikat]

Als ich 17 Jahre alt war, beantragte ich zusammen mit einer Freundin, die als meine Firma vermerkt war (da sie älter als 18 ist), ein Visum für das Vereinigte Königreich. Auf meinem Visum steht ausdrücklich, dass ich nur in Begleitung von ihr nach Großbritannien einreisen kann. Jetzt bin ich 18 geworden und möchte alleine nach Großbritannien reisen. Darf ich ohne meine frühere Firma reisen, obwohl ihr Name auf dem Visum steht? Oder müsste ich warten bis mein Visum abgelaufen ist und ein neues beantragen?

Ihr Visum für begleitete Kinder läuft innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag ab, wenn ich mich richtig erinnere. Denke du brauchst wohl einen neuen
Ich habe noch 2 Monate bis zum Ablauf und würde gerne vorher nach Großbritannien reisen. Ich frage mich nur, ob ich von der auf meinem Visum aufgeführten Person begleitet werden muss oder alleine reisen darf.

Antworten (1)

Sie müssen nicht warten, bis Ihr aktuelles Visum abgelaufen ist, bevor Sie ein neues beantragen können. Sie können sich sofort bewerben; Ihr aktuelles Visum wird storniert ("unbeschadet" oder mit einem ähnlichen Hinweis, der darauf hinweist, dass die Stornierung Ihnen nicht zur Last gelegt wird).

Man sollte meinen, dass mit dem 18. Lebensjahr automatisch die Beschränkung des Visums wegfällt, aber anscheinend ist das nicht der Fall :

Was all dies zusammenfasst, ist: Tun Sie es nicht, Sie könnten sich in der Abschiebehaft wiederfinden.

Ein Grund dafür, dass die Einschränkung nicht automatisch wegfällt, ist meiner Meinung nach, dass sich Ihre Umstände ändern können, wenn Sie nicht mehr mit einem begleitenden Erwachsenen verbunden sind und Sie möglicherweise keinen Anspruch auf ein eigenes Visum haben.
@ user16259 das macht Sinn.