Ich und mein Partner sind beide kanadische Staatsbürger und leben seit ungefähr 2 Jahren zusammen, wir sind technisch gesehen noch nicht Common Law (obwohl ich nicht glaube, dass das irgendeine Rolle spielt) und noch nicht ganz bereit zu heiraten, obwohl es so ist steht in den Karten.
Ich erwäge, eine Stelle in den USA anzunehmen, und wir haben versucht festzustellen, für welche Art von Visum sie gegebenenfalls in Frage kommt. Sie hat gerade erst ihren Bachelor of Arts abgeschlossen, nichts, was in den USA sehr gefragt ist.
Wäre sie wahrscheinlich in der Lage, ein H1B-Visum zu erhalten, oder gibt es einen anderen möglichen Visumtyp, den wir in Betracht ziehen sollten?
Es gibt viele mögliche Visa, für die sie in Frage kommt: Arbeitsvisum , Austauschbesuchervisum , NAFTA-Visum , Studentenvisum
Aber in all diesen Fällen müssen Sie eine Beschäftigung / ein Sponsorenprogramm / ein College-Programm finden, das sie in den USA akzeptiert, und gegebenenfalls Unterlagen bei USCIS einreichen .
Soweit es H-1B betrifft, gibt es jährliche Quoten, daher würde ich vorschlagen, sofort mit der Suche nach einer Beschäftigung zu beginnen, wenn Sie es 2015 versuchen möchten.
Wenn Sie Ihr Leben zusammen verbringen möchten, würde ich persönlich heiraten und dann irgendwann eine große Zeremonie abhalten.
Es könnte ihr auch möglich sein, mit einem B-2 Visum langfristig hier zu bleiben, siehe Abschnitt: 9 FAM 41.31 N14.4 des Dokuments, aber ich würde einen Anwalt konsultieren, bevor ich dies versuche.
Das Visum „Lebenspartner“ ist in Ihrem Fall der richtige Weg. Wenn Ihre Partnerin kanadische Staatsbürgerin ist, kann sie selbst ein langfristiges TN-Visum bekommen, wenn sie einen sponsernden US-Arbeitgeber findet, aber wenn sie Sie nur bei Ihrem Umzug begleiten möchte - dann ist der "Lebenspartner" der einzige Weg zu gehen (es sei denn, Sie entscheiden sich zu heiraten).
Beachten Sie, dass ihr Status widerrufen wird, wenn Sie eine Green Card beantragen, da der „Lebenspartner“ im Wesentlichen ein langfristiges B2-Visum (Touristenvisum) für länger als die „üblichen“ 180-Tage-Zeiträume ist. Es kann nicht mit Einwanderungsabsichten verwendet werden. In diesem Fall müssen Sie heiraten.
Denken Sie daran, dass das "normale" B2-Visum, das sie möglicherweise bereits hat (oder WVP-Reisen), nicht für "Lebenspartner" verwendet werden kann. Sie benötigt einen speziell bestätigten B2-Stempel, und die erste Einreise sollte mit Ihnen und Ihrem Langzeitvisum erfolgen.
Karlsson
Godwin
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