Ein 14/3 NM-B-Kabel wird vom Hauptschalterfeld geführt. Das schwarze Kabel ist mit einem einpoligen 15-A-Schutzschalter verbunden, und das rote Kabel ist mit einem zweiten benachbarten einpoligen 15-A-Schutzschalter verbunden. Ist einer der folgenden Punkte gemäß dem National Electric Code akzeptabel? Wenn ja, müssen die Griffe der beiden Leistungsschalter mit einem vom Hersteller der Leistungsschalter zugelassenen Griffbinder zusammengebunden werden?
Bitte verweisen und/oder zitieren Sie den National Electrical Code.
Grund für die Frage: Ich habe kürzlich die Verantwortung für die Instandhaltung in einem kleinen Bürogebäude übernommen, das Ende der 1990er oder Anfang der 2000er Jahre gebaut wurde. Beim Hinzufügen einer neuen Steckdose ist mir aufgefallen, dass das vorhandene Panel ausgiebig 14/3 NM-B-Kabel verwendet, bei dem das schwarze Kabel mit einem einpoligen 15-A-Unterbrecher verbunden ist, das rote Kabel mit einem zweiten einpoligen 15-A-Unterbrecher , und die Griffe der beiden Unterbrecher sind nicht miteinander verbunden. Basierend auf anderen Problemen, die ich gefunden habe, habe ich den Verdacht, dass die Verkabelung nicht mit dem aktuellen National Electrical Code konform ist.
(NB: Alle Zitate hier stammen aus dem NEC 2014, aber mir sind keine wesentlichen Änderungen an diesen Passagen zwischen 2014 und 2017 bekannt.)
Für einen 15-A-MWBC funktionieren sowohl die Verdrahtungsmethode 1 als auch die Verdrahtungsmethode 3 und sind wie beschrieben Code-konform, sofern die Buchsenverdrahtung funktioniert.
Methode 2 verstößt jedoch wie beschrieben gegen NEC 300.13(B):
(B) Geräteentfernung. In mehradrigen Abzweigstromkreisen darf die Kontinuität eines geerdeten Leiters nicht von Geräteanschlüssen wie Lampenfassungen, Steckdosen usw. abhängen, wenn das Entfernen solcher Geräte die Kontinuität unterbrechen würde.
da das Entfernen der ersten Steckdose des Stromkreises die zweite Steckdose ohne Neutralleiter lässt. Glücklicherweise wird dieser Fehler keine Ausrüstung braten, aber das liegt nur daran, dass das zweite Gefäß nur das zweite Bein heiß macht.
In jedem Fall müssen gekennzeichnete Kabelbinder verwendet werden, um die von 210.4(B) geforderten „gemeinsamen Trennmittel“ bereitzustellen:
(B) Trennmittel. Jeder mehradrige Abzweigstromkreis muss mit einer Einrichtung versehen sein, die gleichzeitig alle nicht geerdeten Leiter am Ursprungspunkt des Abzweigstromkreises trennt.
Informativer Hinweis: Siehe 240.15(B) für Informationen zur Verwendung von einpoligen Leistungsschaltern als Trennmittel.
und 240.15(B) (insbesondere 240.15(B)(1)):
(B) Leistungsschalter als Überstromschutzgerät. Leistungsschalter müssen alle nicht geerdeten Leiter des Stromkreises sowohl manuell als auch automatisch öffnen, sofern in 240.15(B)(1), (B)(2), (B)(3) und (B)(4) nichts anderes zugelassen ist.
(1) Mehradrige Abzweigschaltungen. Einzelne einpolige Leistungsschalter mit gekennzeichneten Griffverbindungen sind als Schutz für jeden nicht geerdeten Leiter von mehradrigen Abzweigstromkreisen zulässig, die nur einphasige Leiter-zu-Nullleiter-Lasten versorgen.
DreiPhasenEel
Harper - Wiedereinsetzung von Monica
DreiPhasenEel
Ryan Prechel
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