Meine biometrischen Daten wurden im Dezember 2018 für das Visum nach Belgien eingereicht. Jetzt möchte ich ein Visum für die Schweiz. Ob ich noch einmal zur Biometrie erscheinen muss?
Wenn Sie erneut ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Besuch (Typ C) beantragen, müssen Sie die biometrischen Daten nicht erneut angeben, wenn Sie Fingerabdrücke für einen anderen Antrag auf ein Schengen-Visum des Typs C bereitgestellt haben, der in den letzten 59 Monaten gestellt wurde.
Eine Person beantragt zum ersten Mal am 9. Februar 20XX ein Visum.
Am 25. Juni 20XX+4 (52 Monate nach dem ersten Antrag) beantragen sie ein neues Visum: Ihre Fingerabdrücke werden vom ersten Antrag kopiert.
Am 15. September 20XX+4 (67 Monate nach dem ersten Antrag) stellen sie einen neuen Visumantrag: Ihre Fingerabdrücke werden erneut genommen.
Es kann dennoch sein, dass Sie zu einem Termin verpflichtet werden, wenn die zuvor erhobenen Daten aus Qualitätsgründen als unzureichend erachtet werden (selten, aber möglich).
Wenn Ihre biometrischen Daten zuvor von nationalen Behörden für Aufenthaltstitel oder Typ-D-Visa erhoben wurden, müssen Sie möglicherweise einen Termin vereinbaren, um die biometrischen Daten für ein Kurzzeitvisum erneut bereitzustellen.
Die Schweiz verlangt für ein nationales Visum in der Regel keine biometrischen Informationen. Ihre Fingerabdrücke werden nach Ihrer Ankunft in der Schweiz gesammelt.
In jedem Fall, auch wenn keine neue biometrische Erfassung erforderlich ist, kann je nach Ihren persönlichen Umständen zu einem späteren Zeitpunkt ein persönliches Gespräch erforderlich sein.
Das genaue Verfahren finden Sie auf der Website der Schweizerischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland .
Ja
Es sind zwei völlig getrennte Länder mit unterschiedlichen Einwanderungsbehörden, die überprüfen möchten, ob Sie der sind, für den Sie sich ausgeben, wenn sie Ihr Visum ausstellen
Reisender
Roter Baron