Was bezahle ich mit dem neuen EU-Roaming für Anrufe im Ausland?

Die EU-Roaming-Gebühren stehen kurz vor der Abschaffung. Was bedeutet das für Anrufe aus dem Ausland?

Angenommen, mein Telefonanbieter berechnet zu Hause A für einen Anruf in meinem Land und B für einen Anruf in ein EU-Land.

Kostet es jetzt im Ausland A oder B, im Ausland zu telefonieren? Kostet es A oder B, nach Hause (aus dem Ausland) anzurufen?

Antworten (2)

Ab dem 15. Juni 2017 wird Ihnen beim Roaming innerhalb des EWR (alle EU-Länder, Island, Lichtenstein und Norwegen) nicht mehr als der Preis für einen Inlandsanruf in Ihrem Heimatnetz berechnet, wenn Sie eine Fest- oder Mobilfunknummer innerhalb des EWR anrufen EWR. Wenn Sie ein Abonnement mit Inklusivminuten haben, sind diese Minuten auch beim Roaming gültig. Der Empfang von Anrufen kann Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.

Die Antwort auf Ihre Frage lautet also A.

Ein Punkt, an dem die Verordnung unklar zu sein scheint, ist die Abrechnung von Anrufen zu Serviceleitungen, die sogenannte Shared-Cost-Dienste (wie Vorwahlen 0845 in Großbritannien oder 0180 in Deutschland) verwenden. Zum Beispiel beinhaltet mein Handy-Abonnement alle Anrufe zu normalen Festnetz- oder Mobiltelefonnummern, hat aber eine relativ hohe Gebühr pro Minute für Anrufe zu Shared-Cost-Nummern. Je nach Art des Shared-Cost-Service fallen sogar unterschiedliche Gebühren an. Wenn ich in einem anderen EWR-Land roame und einen kostenpflichtigen Dienst in diesem Land oder einem anderen EWR-Land anrufe, ist aus dem Wortlaut der Verordnung nicht ersichtlich, ob der Anruf durch meine Inklusivminuten abgedeckt werden soll oder ob mein Betreiber Gebühren dafür erheben kann und zu welchem ​​satz.

Auslandsgespräche aus Ihrem Heimatnetz in andere EWR-Staaten fallen nicht unter die Verordnung und können nach Belieben Ihres Anbieters abgerechnet werden.

Ah, also selbst wenn ich zu Hause bin (also kein Roaming) kann ich zum gleichen Preis in jedes EU-Land telefonieren A? Wenn ja, macht das alles Sinn. Andernfalls, wenn mir immer noch B für einen Anruf von zu Hause ins Ausland in Rechnung gestellt würde, würde es scheinen, dass ich aus dem Ausland weniger zahle als von zu Hause aus, woher meine Verwirrung kam.
@akkarin Äh, nein. Siehe meinen letzten Absatz.
Aha. Jemand, der in Großbritannien lebt, kann also am Ende günstiger von Spanien nach Frankreich telefonieren als von Großbritannien nach Frankreich!
@akkarin ja ... In meinem Fall: Anrufe von Spanien nach Deutschland sind kostenlos, aber Anrufe nach Deutschland oder Spanien von Frankreich aus kosten mich Geld ^^ (da ich in Frankreich lebe) würde ich etwas hinzufügen: Sie sprechen über Großbritannien aber da Großbritannien irgendwann nicht mehr in der EU sein wird, können Roaming-Gebühren in Großbritannien anfallen ...
@dotixx: Ich glaube, die Gesetzgebung betrifft den gesamten EWR. Darin ist zum Beispiel Norwegen bereits enthalten.
@akkarin Wie ich auch geschrieben habe, gelten die Vorschriften für den gesamten EWR. Einige Betreiber bieten freiwillig die gleichen Roaming-Konditionen auch für Nicht-EWR-Länder wie zB die Schweiz an. Wenn Großbritannien die EU verlässt, wird es, sofern nichts anderes ausgehandelt wird, auch den EWR verlassen, daher ist zu erwarten, dass die Regulierung der Roaming-Gebühren in Großbritannien aufhört, wenn Großbritannien die EU verlässt.

Ihr Heimatanbieter bezahlt den lokalen Anbieter, da es der lokale Anbieter ist, der das Netzwerk bereitstellt, das Sie verwenden, um das andere Telefon zu erreichen.

Außerdem, seien Sie vorsichtig, die EU sagte, dass die Roaming-Kosten abgeschafft werden, aber es sagte nichts über die Nutzung von Ihrem Heimatland in ein anderes EU-Land. Höchstwahrscheinlich liegt dies im Ermessen des Anbieters ...

BEARBEITEN: Ihr Netzbetreiber sollte nichts berechnen, wenn Sie einen Anruf aus einem EU-Land tätigen, wenn Ihr Abonnement bei Ihrem Heimatnetzbetreiber Sprachanrufe beinhaltet. Gleiches gilt für Texte. Wenn sie nicht enthalten sind, wird Ihnen derselbe Preis wie für Inlandsgespräche berechnet.

Quelle

Das beantwortet meine Frage nicht ganz. Mir ist bekannt, dass mein Anbieter B > A für Anrufe vom Inland ins Ausland weiterhin verrechnen kann. Aber was berechnen sie mir, wenn ich das Land besuche und einen Anruf tätige?
@akkarin oh, sorry ... werde meine Antwort aktualisieren :)
Das Szenario ist also, dass ich je nach Zielland des Anrufs unterschiedliche Preise A und B bezahle . Bezahle ich auch bei einem Besuch im selben Zielland exakt die gleichen Tarife, dh bezahle ich bei einem Anruf ins Inland den Inlandspreis und bei einem Ortsgespräch im Ausland den erhöhten Auslandspreis? Tut mir leid, hier so genau zu sein, aber ich möchte wirklich eine Antwort auf meine beiden obigen "A oder B" -Fragen. ^^
@akkarin es gibt ab dem 15.06 keinen "erhöhten Auslandspreis" mehr, also zahlst du den gleichen Preis wie wenn du von Frankreich nach Frankreich telefonieren würdest (oder Deutschland nach Deutschland oder was auch immer Inlandsgespräch)
@akkarin siehe hier: europa.eu/youreurope/citizens/consumers/telecoms-internet/… "keine zusätzliche Roaminggebühr, gleich wie Inlandspreis"
Die Gesetzgebung wirkt sich also nicht nur auf die Roaminggebühren aus, sondern bedeutet auch, dass mein Anbieter für Anrufe in EU-Länder (von zu Hause aus) keine zusätzlichen Gebühren erheben darf?
@akkarin, soweit ich verstanden habe, liegt dies im Ermessen Ihres Heimatanbieters ... Diese Gesetzgebung betrifft das Roaming ... nicht die "Heimnutzung".