Die EU-Roaming-Gebühren stehen kurz vor der Abschaffung. Was bedeutet das für Anrufe aus dem Ausland?
Angenommen, mein Telefonanbieter berechnet zu Hause A für einen Anruf in meinem Land und B für einen Anruf in ein EU-Land.
Kostet es jetzt im Ausland A oder B, im Ausland zu telefonieren? Kostet es A oder B, nach Hause (aus dem Ausland) anzurufen?
Ab dem 15. Juni 2017 wird Ihnen beim Roaming innerhalb des EWR (alle EU-Länder, Island, Lichtenstein und Norwegen) nicht mehr als der Preis für einen Inlandsanruf in Ihrem Heimatnetz berechnet, wenn Sie eine Fest- oder Mobilfunknummer innerhalb des EWR anrufen EWR. Wenn Sie ein Abonnement mit Inklusivminuten haben, sind diese Minuten auch beim Roaming gültig. Der Empfang von Anrufen kann Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet also A.
Ein Punkt, an dem die Verordnung unklar zu sein scheint, ist die Abrechnung von Anrufen zu Serviceleitungen, die sogenannte Shared-Cost-Dienste (wie Vorwahlen 0845 in Großbritannien oder 0180 in Deutschland) verwenden. Zum Beispiel beinhaltet mein Handy-Abonnement alle Anrufe zu normalen Festnetz- oder Mobiltelefonnummern, hat aber eine relativ hohe Gebühr pro Minute für Anrufe zu Shared-Cost-Nummern. Je nach Art des Shared-Cost-Service fallen sogar unterschiedliche Gebühren an. Wenn ich in einem anderen EWR-Land roame und einen kostenpflichtigen Dienst in diesem Land oder einem anderen EWR-Land anrufe, ist aus dem Wortlaut der Verordnung nicht ersichtlich, ob der Anruf durch meine Inklusivminuten abgedeckt werden soll oder ob mein Betreiber Gebühren dafür erheben kann und zu welchem satz.
Auslandsgespräche aus Ihrem Heimatnetz in andere EWR-Staaten fallen nicht unter die Verordnung und können nach Belieben Ihres Anbieters abgerechnet werden.
Ihr Heimatanbieter bezahlt den lokalen Anbieter, da es der lokale Anbieter ist, der das Netzwerk bereitstellt, das Sie verwenden, um das andere Telefon zu erreichen.
Außerdem, seien Sie vorsichtig, die EU sagte, dass die Roaming-Kosten abgeschafft werden, aber es sagte nichts über die Nutzung von Ihrem Heimatland in ein anderes EU-Land. Höchstwahrscheinlich liegt dies im Ermessen des Anbieters ...
BEARBEITEN: Ihr Netzbetreiber sollte nichts berechnen, wenn Sie einen Anruf aus einem EU-Land tätigen, wenn Ihr Abonnement bei Ihrem Heimatnetzbetreiber Sprachanrufe beinhaltet. Gleiches gilt für Texte. Wenn sie nicht enthalten sind, wird Ihnen derselbe Preis wie für Inlandsgespräche berechnet.
Akkarin
Tor-Einar Jarnbjo
Akkarin
dotixx
Akkarin
Tor-Einar Jarnbjo