Da der gemeinsame Reiseraum eine teilweise offene Grenzzone bildet, was sollte ein Nicht-EU-/Schengen-Bürger beachten, der darin reist?
Werden zum Beispiel Pässe an den CTA-Binnengrenzen kontrolliert und eventuell abgestempelt?
Grundfakten:
Das gemeinsame Reisegebiet (im Folgenden CTA) umfasst das Vereinigte Königreich, Guernsey, Jersey, die Isle of Man und Irland.
Zwischen Großbritannien, Guernsey, Jersey und der Isle of Man ist die Grenze ohne Einwanderungskontrollen vollständig offen. Darüber hinaus wenden Guernsey, Jersey und die Isle of Man britische Einreisebestimmungen an und stellen britische Einreisestempel in Pässen aus. Folglich wird das Vereinigte Königreich fortan als Einbeziehung dieser Gebiete angesehen.
Bei Irland wird die Situation komplizierter, da Irland gesonderte Einreisebestimmungen anwendet und sich zudem nicht vollständig an das Konzept der offenen Grenzen des CTA hält.
Insbesondere sollen Nicht-EU-/Schengen-Bürger einen irischen Einreisestempel erhalten, auch wenn sie aus dem Vereinigten Königreich einreisen. Für visumfreie Staatsangehörige können diese maximal 3 Monate in Irland bleiben, während für Inhaber eines irischen Visums die Bedingungen des Visums gelten.
Im Gegensatz dazu werden Personen, die aus Irland in das Vereinigte Königreich einreisen, normalerweise nicht kontrolliert und erhalten keinen britischen Einreisestempel.
Reisen Sie von Irland nach Großbritannien
Bei der Einreise in das CTA über Irland erhalten Nicht-EU-/Schengen-Bürger einen irischen Einreisestempel. Wenn sie auch ein britisches Visum besitzen (oder von der Visumspflicht befreit sind), können sie ohne Formalitäten nach Großbritannien weiterreisen. Obwohl Stichprobenkontrollen an britischen Luft-/Seehäfen (allerdings niemals an der irischen Landgrenze) stattfinden, wird weder ein britischer Einreisestempel ausgestellt, noch ist einer erforderlich.
Gemäß der einschlägigen Richtlinie der britischen Regierung , Common Travel Area, Version 11.0, 2021-10-11 (PDF), haben die meisten visumfreien Staatsangehörigen für das Vereinigte Königreich (einschließlich der meisten EWR-/Schweizer-Bürger) einen (frischen) 6-monatigen angenommenen Urlaubbei der Einreise nach Großbritannien aus Irland. Der Urlaub gilt als gesetzlich vorgeschrieben und kann weder gewährt noch verweigert werden; Tatsächlich kann die Einreise nicht verweigert werden, selbst wenn die Absicht zugestanden wird, die Aufenthaltsdauer zu überschreiten oder illegal zu arbeiten. Mehrere Kohorten von Personen werden jedoch vom angenommenen Urlaub ausgeschlossen und müssen einen Grenzbeamten aufsuchen (sofern nicht zuerst angehalten) und auf die übliche Weise beurteilt werden. solchen Personen ist es daher untersagt, an der irischen Landgrenze einzureisen, es sei denn, sie besorgen sich im Voraus ein Visum (in Dublin oder anderswo). Informationen zu diesem und weiteren Sonderfällen finden Sie im verlinkten Dokument – Seite 74 bietet eine vereinfachte Übersicht in Form eines Flussdiagramms
Reise UK-Irland
Mit dem Flugzeug
An irischen Flughäfen passieren alle internationalen Ankünfte die irischen Grenzkontrollen, sodass Passagiere, die aus dem Vereinigten Königreich ankommen und einen Einreisestempel benötigen, problemlos einen erhalten.
Auf dem Seeweg
Bei der Ankunft auf dem Seeweg aus dem Vereinigten Königreich werden häufig Grenzkontrollen durchgeführt, jedoch nicht überall. Wenn es keine Kontrolle gibt, sollten Fußgänger und Autofahrer die Grenzkontrolle ( Garda ) aufsuchen, um einen Einreisestempel zu erhalten. Buspassagiere sollten sich im Voraus an die Grenzkontrolle wenden (für Dublin: +353 166 691 00; für Rosslare: +353 539 133 204), ihnen mitteilen, mit welchem Bus und mit welcher Fähre Sie reisen und dass Sie einen Einreisestempel benötigen.
Auf dem Landweg von Nordirland
Wie auf der INIS-Website angegeben, müssen Nicht-EU-/Schengen-Bürger, die über die Landgrenze nach Irland einreisen, so bald wie möglich die INIS-Station (in Dublin) oder die örtliche Garda- Station (anderswo) aufsuchen, um einen Einreisestempel zu erhalten. Dies ist auch bei einer Kontrolle an der Landgrenze erforderlich, es sei denn, es wird direkt von einer Garda- Station kontrolliert.
Dem Unterzeichner ist nicht bekannt, ob alle Garda- Stationen ausländische Teilnehmer behandeln oder nur engagierte - dies wird mit dem Garda überprüft .
Es ist davon auszugehen, dass es bald eine neue Novelle mit Wirkung 2021 geben wird, bei der die EU-Referenzen entfernt werden
Aktualisierung 11.03.2021 :
Gemäß Artikel 4 der Verordnung von 1972 wird eine Person in der Regel so behandelt, als hätte sie eine bestimmte Dauer der Erlaubnis zur Einreise in das Vereinigte Königreich, beginnend mit dem Datum, an dem sie in das Vereinigte Königreich eingereist ist, was beispielsweise durch ihr Ticket oder ihre Bordkarte belegt ist .
...
- Personen, die vor dem 1. Januar 2021 in das Vereinigte Königreich einreisen, haben Anspruch auf drei Monate angenommenen Urlaub .
- Diejenigen, die ab dem 1. Januar 2021 in das Vereinigte Königreich einreisen , haben Anspruch auf sechs Monate angenommenen Urlaub oder zwei Monate angenommenen Urlaub, wenn sie das Vereinigte Königreich zuvor auf der Grundlage des angenommenen Urlaubs besucht haben (einschließlich vor dem 1. Januar 2021) und den CTA nicht verlassen haben die Zwischenzeit.
Artikel 4
(1) Vorbehaltlich des Absatzes (2) gilt dieser Artikel für jede Person, die nicht parteiisch ist und keinBürger der Republik Irland, ein EWR-Staatsangehöriger oder eine Person, die berechtigt ist, in das Vereinigte Königreich einzureisen oder dort zu bleiben aufgrund eines durchsetzbaren EU-Rechts oder einer Bestimmung gemäß Abschnitt 2(2) des European Communities Act 1972, und der auf einer lokalen Reise aus der Republik Irland in das Vereinigte Königreich einreist, nachdem er in diese Republik eingereist ist
- (a) wenn Sie von einem Ort außerhalb des gemeinsamen Reisegebiets kommen; oder
- (b) nach dem Verlassen des Vereinigten Königreichs während einer begrenzten Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis, die inzwischen abgelaufen ist.
(2) Dieser Artikel gilt nicht für Personen, die gemäß Artikel 3 oder Abschnitt 9(4) des Gesetzes eine Erlaubnis zur Einreise in das Vereinigte Königreich benötigen.
(3) Eine Person, für die dieser Artikel nur aufgrund von Absatz (1)(a) gilt, muss, es sei denn, sie ist ein Visumstaatsangehöriger,
der ein Visum mit den Worten „Kurzbesuch“ besitzt,kein gültiges Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich haben , der auch ein Visumstaatsangehöriger ist, für den Artikel 3A gilt , unterliegen der Beschränkung und der Bedingung gemäß Absatz (4).
(4) Die Beschränkung und die Bedingung nach Absatz (3) sind
- (a) der Zeitraum, für den er sich im Vereinigten Königreich aufhalten darf, darf nicht länger als drei Monate ab dem Datum sein, an dem er in das Vereinigte Königreich eingereist ist ;
- (b)
es sei denn, er ist Staatsangehöriger eines Staates, der Mitglied der Europäischen Union ist,darf er keiner Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung nachgehen.- (c)
es sei denn, er ist Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union als Griechenland, Portugal oder Spanien,darf er keiner Beschäftigung nachgehen.(5) In Bezug auf eine Person, die ein Visumstaatsangehöriger ist und ein Visum besitzt, das die Worte „Kurzbesuch“ enthält, gelten die Beschränkung und die Bedingungen gemäß Absatz (6) anstelle der Bestimmungen des Absatzes (4).
(6) Die Beschränkung und die Voraussetzungen nach Absatz (5) sind
- (a) der Zeitraum, für den er sich im Vereinigten Königreich aufhalten darf, darf nicht länger als einen Monat ab dem Datum sein, an dem er in das Vereinigte Königreich eingereist ist;
- (b) er darf keiner entgeltlichen Beschäftigung oder Beschäftigung nachgehen; Und
(c) er muss sich bei der Polizei melden, es sei denn, er ist unter 16 Jahre alt.(6A) In Bezug auf eine Person, die ein Visumstaatsangehöriger ohne gültiges Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich ist und die auch ein Visumstaatsangehöriger ist, für die Artikel 3A gilt, gelten die Beschränkung und die Bedingung in Absatz (6B) anstelle der Bestimmungen in Absatz (4) enthalten.
(6B) Die in Absatz (6A) genannten Beschränkungen und Bedingungen sind
- (a) der Zeitraum, für den der Visumstaatsangehörige im Vereinigten Königreich bleiben darf, endet an dem Datum, an dem die in Artikel 3A(d) genannte Erlaubnis zur Landung oder zum Aufenthalt in der Republik Irland abläuft;
- (b) die Person darf keiner Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung nachgehen.
(7) Die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten in Bezug auf eine Person, für die dieser Artikel gemäß Absatz (1) Unterabsatz (b) gilt (unabhängig davon, ob sie auch eine Person ist, für die dieser Artikel gilt oder nicht). gemäß Unterabsatz (a) davon), wie sie in Bezug auf eine Person wirken, auf die dieser Artikel nur aufgrund des genannten Unterabsatzes (a) Anwendung findet, aber wie für die Verweise in den Absätzen (
4)und (6)auf drei Monatebzw. einen Monatwurde eine Bezugnahme auf sieben Tage ersetzt.
(8)Die in den Absätzen (4) und (6B) genannten Einschränkungen und Bedingungen gelten nicht mehr für eine Person, wenn diese Person aufgrund eines durchsetzbaren EU-Rechts oder einer Bestimmung gemäß Abschnitt 2 (( 2) des European Communities Act 1972.
...
ERLÄUTERNDER HINWEIS (Änderung) Verordnung 2014
...
Artikel 3 (6), (8), (9) und (13) enthält Änderungen in Bezug auf EWR-Bürger und diejenigen, die die EU ausüben Rechte, um sicherzustellen, dass sie nicht unter die Bestimmungen in Artikel 4 der Verordnung von 1972 fallen, die eine Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich gewähren.
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Quellen :
Roddy von den gefrorenen Erbsen
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JonathanReez
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Markus Johnson
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