Was passiert mit einem Green Card-Inhaber nach einer Scheidung?

Wenn jemand mit einem F-2-Visum mit seinem F-1-Ehepartner in die USA kommt, beantragt er die EB2-NIW Green Card (mit dem Inhaber des F-1-Visums als Hauptantragsteller und dem Inhaber des F-2-Visums als seinem Unterhaltsberechtigten). , können sie sich dann noch qualifizieren und ihre Green Cards bekommen? Und nachdem sie sich scheiden lassen, was passiert mit der Ehefrau, die während des gesamten Verfahrens von der Antragstellerin abhängig war? Läuft ihre Green Card ab und sie muss die USA verlassen?

Haben Sie bereits eine Green Card (wie im Titel vorgeschlagen) oder warten Sie darauf, die Green Card zu erhalten (wie im Fragetext vorgeschlagen) ?

Antworten (1)

Nichts passiert. Sobald sie eine dauerhafte Einwohnerin der USA wird (dh Inhaber einer Green Card), ist ihr Status weder vom Status einer anderen Person noch von ihrer Beziehung zu einer anderen Person abhängig. Sie kann für immer eine ständige Einwohnerin bleiben, ihre Karte so oft erneuern, wie sie möchte, und sie kann die Einbürgerung beantragen, wenn sie sich qualifiziert und dazu bereit ist.

(Dies setzt natürlich voraus, dass die Ehe nicht betrügerisch war, dh sie sind die Ehe nicht eingegangen, um die Einwanderungsgesetze zu umgehen).

Danke schön! Aber wer und wann entscheidet darüber, ob die Ehe betrügerisch war oder nicht? Vor Erhalt der Green Card oder danach? Oder vielleicht vor der Einbürgerung?
@ensan3kamel: Nun, sie müssen zumindest im Grunde schon geglaubt haben, dass die Ehe nicht betrügerisch war, damit Sie überhaupt eine Green Card bekommen haben. Selbstverständlich können sie Sie auch in Zukunft jederzeit auf Betrug untersuchen, auch vor, während oder nach Ihrem Einbürgerungsverfahren, wenn sie einen Verdacht haben.
Jemand sagte mir, dass die abhängige Person eine bedingte Green Card mit einem Ablaufdatum von 2 Jahren erhalten wird, wenn ihre Ehedauer weniger als 2 Jahre beträgt. Dann muss er/sie beantragen, die 2-Jahres-Bedingung nach 2 Jahren aufzuheben.
@ensan3kamel, Wenn der Angehörige in der I-140-Petition des Arbeitgebers des Hauptantragstellers enthalten war, ist seine Green Card nicht an Bedingungen geknüpft. Nur einem Ehepartner, der über ein I-130 von einem Ehepartner beantragt wird, der bereits einen ständigen Wohnsitz hat, kann ein bedingter Status gewährt werden.
@ensan3kamel: Ein abgeleiteter Begünstigter, der der Ehepartner des Hauptbegünstigten ist, wird immer ein nicht bedingter ständiger Einwohner, unabhängig von der Einwanderungskategorie des Hauptbegünstigten und unabhängig von der Dauer der Ehe.