Was sind die gesetzlichen (durch den Islam erzwungenen) Pflichten einer Frau gegenüber den Verwandten/Freunden ihres Mannes?
Beispiel 1: Kochen, Abwaschen, Haushalt etc. in einem gemeinsamen Familiensystem. Obwohl Pflichten allen gleichermaßen übertragen werden könnten oder einer von ihnen sie alleine erledigt (Freundlichkeit gegenüber anderen zeigt), aber ist eine Frau buchstäblich (in der Scharia) dafür verantwortlich, für die Mutter / Schwester des Ehemanns zu kochen?
Beispiel 2: Es gibt viele Gäste/Freunde, die den Ehemann häufig besuchen. Ist eine Frau also dafür verantwortlich, ihnen zu dienen?
Kurz gesagt, selbst wenn es sich um ein gemeinsames Familiensystem handelt oder nicht, was sind die Pflichten (von allem, was man sich vorstellen kann, wenn man mit Menschen zusammenlebt) einer Ehefrau gegenüber den Verwandten / Freunden ihres Mannes?
Teil 2
Was war ein Eheleben zur Zeit des Propheten und der Sahaba? Hatten sie ein gemeinsames Familiensystem? Wie haben sie den Haushalt geführt? Wenn sie getrennte Häuser für ihre Frauen hatten, wie kümmerten sie sich dann um ihre Mütter/unverheirateten Schwestern?
Nun, Aufgaben wie Kochen, Putzen usw. sind nicht weit. Es ist also nicht zwingend für eine Frau, diese Aufgaben zu erledigen, aber sie wird belohnt, wenn sie dies tut.
Wenn es um die Familie des Mannes geht, liegt es ganz bei der Frau zu entscheiden, ob sie ihr dienen will oder nicht. Tut sie das, wird sie belohnt. Wenn nicht, dann kann sie niemand zwingen. Mit anderen Worten, die Pflichten, die eine Frau gegenüber der Familie ihres Mannes hat, sind die gleichen wie die Pflichten, die ein Ehemann gegenüber der Familie seiner Frau hat (islamisch gesprochen). So wie ein Ehemann zum Beispiel belohnt wird, indem er der Familie seiner Frau finanziell hilft; Die Ehefrau wird belohnt, wenn sie für die Familie ihres Mannes kocht, putzt usw.
Das Folgende ist von islamqa.org
Sie erwähnen das Kochen von Speisen. Erstens ist eine Frau gesetzlich nicht einmal verpflichtet, für ihren Mann zu kochen. Dies ist der Fall in den drei Schulen des Fiqh und einer der beiden Meinungen in der Hanafi Madhhab. Wenn nun der Ehemann kommt und die Ehefrau bittet, eine bestimmte Art von Essen für ihn zu kochen, dann ist die Ehefrau gesetzlich nicht verpflichtet, aber die Belohnungen dafür sind großartig.
Kochen ist laut Hanafi Madhab eine religiöse Pflicht für die Frau, aber keine Algenpflicht.
Medi1Saif