Wechseln Sie die Terminals bei Charles de Gaulle, um Zugang zum Duty-Free-Shopping zu erhalten?

Ich reise aus den Vereinigten Staaten nach Paris (ich bin Amerikaner mit einem amerikanischen Pass) und lande am Terminal 1 des Flughafens Charles des Gaulle. Nachdem ich in Terminal 1 gelandet bin, möchte ich zum Terminal 2E gehen, um ein paar Einkäufe zu erledigen, insbesondere um die zollfreien Luxuseinkäufe zu nutzen. Ist das möglich?

Kann ich die Sicherheitskontrolle passieren, um Terminal 2E zu betreten, wenn ich bedenke, dass mein Endziel Paris ist und ich keine Anschlussflüge habe? Ich würde die Tasche gerne bei der Ankunft kaufen, weil ich dann vielleicht die Chance habe, die Tasche, um die ich mich kümmere, in den Pariser Boutiquen zu finden, wenn ich sie nicht bei Charles de Gaulle finde.

Wenn Sie im Duty-Free-Shop einkaufen, müssen Sie Ihre Bordkarte vorzeigen. Selbst wenn Sie es schaffen, dort anzukommen, können Sie nichts kaufen.
Beachten Sie, dass Sie außerhalb der Flughäfen in Frankreich zollfrei einkaufen können: Einkaufen ohne Mehrwertsteuer: Wie können Sie von steuerfreien Waren profitieren? en.parisinfo.com/practical-paris/money/…

Antworten (2)

Flughäfen haben in der Regel ihre Duty-Free-Einkäufe an den Abfluggates, sodass Sie Duty-Free-Waren kaufen und sofort mit einem internationalen Flug abfliegen und den Artikel außer Landes bringen können. Wenn Sie die Waren in dem Land behalten, in dem Sie sie gekauft haben, müssen Sie darauf Zölle und Steuern zahlen (wozu Sie sie beim Zoll deklarieren müssten). Tatsächlich sind einige meiner Mitreisenden letztes Jahr darauf gestoßen, als unser von den USA vorab genehmigter Flug von Montreal nach Fort Lauderdale storniert wurde. Sie kauften zollfreie Waren, bevor sie den US-Zoll passierten, und bestiegen dann unseren Flug, aber wir wurden von Bord gelassen und mussten den kanadischen Zoll erneut passieren (da wir Kanada technisch gesehen aufgrund der Flughafenbetriebsregeln verlassen hatten). Ich glaube nicht, dass ihnen aufgrund der Umstände Steuern berechnet wurden, aber sie mussten die Waren verzollen.

Wenn Sie in Ihrem Fall Waren nach der Zollabfertigung in Paris gekauft haben, befinden Sie sich jetzt in Frankreich und können keine zollfreien Waren mehr kaufen.

Der Zeitpunkt, diese Waren zu kaufen, wäre, wenn Sie gehen – was Ihnen leider die Komplikation gibt, ob sie, wie Sie erwähnt haben, auf Lager sind. Vielleicht können Sie den Duty-Free-Shop am Flughafen telefonisch kontaktieren, um zu sehen, ob er vorrätig ist. Auch hier müssen Sie von Terminal 2E abfliegen, um dort einzukaufen. Wenn Sie also von Terminal 1 abfliegen, müssen Sie die Einkaufsmöglichkeiten von Terminal 1 nutzen.

Ich verlasse CDG von Terminal 1. In diesem Fall kann ich nur in Terminal 1 einkaufen und darf nicht zu Terminal 2E fahren?
@Karen Nicht für zollfreies Einkaufen, nein ... und der Schengen-Raum (in dem sich Frankreich befindet) führt Ausgangskontrollen durch, also müssen Sie Frankreich tatsächlich "verlassen", dann zollfrei einkaufen und dann in Ihr Flugzeug einsteigen außerhalb des Landes, so dass es keine einfache Möglichkeit gibt, das zu tun, was Sie wollen, es sei denn, Sie haben stattdessen einen Flug gebucht, der von 2E abfliegt.
Ich denke, die Hauptfrage hier ist, ob Bordkarten beim Wechsel zwischen den Terminals überprüft werden.
@JonathanReez Wenn sie ankommt, hat sie an diesem Tag keine Bordkarte für einen Hinflug. Wenn sie abfliegt, es sei denn, es gibt einen sterilen Transport zwischen den Terminals 1 und 2 (was meiner Suche nach nicht der Fall zu sein scheint), muss sie Ausgangskontrollen an ihrem Abflugterminal durchführen, andernfalls muss sie nach Frankreich wieder einreisen. Ausfahrt" und das löst Steuern und Abgaben aus.

Das geht aus mehreren Gründen nicht:

  • T1 ist luftseitig nicht mit T2 verbunden. Und sobald Sie Ihr Gepäck im T1 abgeholt haben, können Sie nur noch nach draußen gehen.
  • Es gibt keine DF-Geschäfte für die Ankunft, sodass nur abfliegende Passagiere einkaufen können.
  • Sie haben kein Weiterflugticket von T2, also können Sie nicht mehr zur Luftseite gehen.

Wenn Sie abreisen, können Sie im T1 einkaufen, aber nur dort. Sie können nicht auf T2 zugreifen.

Was passiert, wenn OP ein Wegwerfticket von T2 für denselben Tag bucht?
Das wäre eine teure Angelegenheit und selbstzerstörerisch, wenn man bedenkt, dass das Ziel darin besteht, bei T2E einzukaufen. Das ist das Nicht-EU-Terminal. Tickets werden teurer sein, als man es für angemessen halten könnte ...
Was ist mit einem vollständig erstattungsfähigen Ticket? Ich nehme an, OP möchte eine Designertasche kaufen, also haben sie etwas Geld zur Verfügung.
Sie können (im Allgemeinen) keine Rückerstattung für ein verwendetes Flugticket erhalten: Der OP müsste einchecken, eine Bordkarte erhalten und durch die Sicherheitskontrolle gehen. Angenommen, sie kommt mit Gepäck aus T1, müsste sie das Gepäck einchecken. Albtraum...
Es gibt Tickets, die auch nach dem Check-in erstattungsfähig sind. Also checkte OP ihr Gepäck bei T1 ein, benutzte die Wegwerf-Bordkarte, um bei T2 einzukaufen, benutzte dann ihren echten BP, um zu T1 zurückzukehren, und stornierte dann das zweite Ticket.
All dies, um eine Tasche zu kaufen? Und bei CDG (wo der DF nicht billig ist)? Klingt nach viel Ärger...
Es ist möglich, dass OP nach einer seltenen Tasche sucht und bereit ist, dafür zu bezahlen ...
Nicht einmal innerhalb der gleichen Postleitzahl wie möglich. DF-Läden verkaufen keine seltenen Sachen. Teuer, ja. Selten, nein.