Meine Frau wird in der Schweiz ein Auto mieten und durch Frankreich fahren. Sie ist französische Staatsbürgerin und hat eine französische Lizenz, aber sie hat auch eine Green Card und eine US-Lizenz. Sie lebt hauptsächlich in den USA und wird sie wieder besuchen, falls das wichtig ist.
Einige Autovermietungen bieten für „ausländische“ (dh in den USA ansässige) Fahrer in Europa unterschiedliche Tarife an im Vergleich zu europäischen Fahrern. Gibt es Probleme, ein Auto mit dem US-Führerschein statt dem französischen zu mieten? Gibt es Gesetze darüber, welche Lizenz mitgeführt/ angeboten werden muss, wenn mehrere verfügbar sind?
Zur Klarstellung: Die Schweiz ist nicht in der EU. Aus offensichtlichen Gründen ist die Schweizer Polizei jedoch mit dem Format der EU-Lizenzen sehr vertraut, und Schweizer Lizenzen haben ein sehr ähnliches Format.
Auch wenn es vielleicht kein ausdrückliches Gesetz dazu gibt, wäre es meiner Meinung nach logisch, dass sie, wenn sie einen französischen Führerschein hat, diesen vorzeigen sollte, wenn er von einem französischen Beamten verlangt wird. Lokale Führerscheininhaber werden möglicherweise etwas besser behandelt: Es wird oft berichtet, dass ausländische Fahrer in Frankreich, die wegen eines Verstoßes angehalten werden, aufgrund der Schwierigkeiten bei der internationalen Durchsetzung von Strafen sofort Strafen zahlen oder ihr Auto beschlagnahmen müssen .
Wenn sie daher von einem Beamten aufgefordert wird, ihren Führerschein in Frankreich oder der Schweiz vorzuzeigen, sollte sie ihren französischen Führerschein vorlegen.
Die Mitarbeiter der Autovermietungen sind jedoch keine Beamten. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass Sie dem Personal der Autovermietung den gleichen Führerschein vorzeigen müssen, den Sie einem Polizisten zeigen würden, wenn Sie angehalten werden. Wenn sie möchte, kann sie dem Personal der Autovermietung ihren amerikanischen Führerschein zeigen.
Aganju
tpg2114