Ich habe Aktien, die seit dem Kauf an Wert verloren haben. Nur um ein paar Zahlen zusammenzufassen, ich habe 8000 Dollar dafür bezahlt, und es ist jetzt 1000 Dollar wert. Wenn ich die Aktien für wohltätige Zwecke spende, kann ich dann den Abzug für wohltätige Zwecke (wenn ich es aufführe) von 1000 USD und den Kapitalverlust von 7000 USD geltend machen?
Nein. Sie sollten nur geschätzte Aktien spenden.
Wenn Sie eine Aktie mit Verlust besitzen, können Sie den FMV (Fair Market Value) nur dann abziehen, wenn Sie spenden. Stattdessen sollten Sie es verkaufen, den Verlust von Ihren Steuern übernehmen und das Geld spenden.
Nein, so geht das nicht. Ihr gemeinnütziger Beitrag ist auf den FMV beschränkt.
In Ihrem Szenario ist Ihr gemeinnütziger Beitrag durch die FMV begrenzt, dh: Sie können nur den Wert der Aktien abziehen. Es wäre zu Ihrem Vorteil, die Aktien zu verkaufen und Bargeld zu spenden.
Wenn Ihre Aktien gestiegen wären, müssen Sie je nach Art Ihrer Spende möglicherweise entweder den Wertsteigerungsbetrag vom Spendenabzug abziehen oder Kapitalertragssteuer zahlen (wodurch sich Ihre Grundlage für den FMV erhöht). In vielen Fällen können Sie möglicherweise den gesamten Wert der geschätzten Aktie abziehen, ohne Kapitalgewinne zu zahlen. Lesen Sie den Link unten für weitere Details und Ausnahmen. In diesem Szenario ist es wahrscheinlich vorteilhafter, die Aktien zu spenden (auch wenn sie zur Zahlung der Kapitalertragssteuer erforderlich sind), anstatt Bargeld zu verkaufen und zu spenden (was immer die Kapitalertragssteuer auslösen wird).
Ausnahmen. In bestimmten Situationen müssen Sie jedoch den Verkehrswert um jeden Betrag reduzieren, der ein langfristiger Kapitalgewinn gewesen wäre, wenn Sie die Immobilie zu ihrem Verkehrswert verkauft hätten. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass der Marktwert auf die Anschaffungskosten der Immobilie oder auf eine andere Basis reduziert wird. Sie müssen dies tun, wenn:
Das Eigentum (mit Ausnahme qualifizierter geschätzter Aktien) wird in bestimmte private, nicht operative Stiftungen eingebracht,
Sie wählen die 50%-Grenze anstelle der speziellen 30%-Grenze für Kapitalgewinne, die später besprochen werden,
Das eingebrachte Eigentum ist geistiges Eigentum (wie zuvor unter Patente und anderes geistiges Eigentum definiert),
Das eingebrachte Eigentum ist ein bestimmtes Taxidermie-Eigentum, wie zuvor erläutert, oder
Das eingebrachte Eigentum ist materielles persönliches Eigentum (wie zuvor definiert), das:
von der Wohltätigkeitsorganisation einer nicht verwandten Nutzung (später definiert) zugeführt wird, oder
einen behaupteten Wert von mehr als 5.000 $ hat und von der qualifizierten Organisation während des Jahres, in dem Sie den Beitrag geleistet haben, verkauft, gehandelt oder anderweitig entsorgt wird, und die qualifizierte Organisation hat nicht die erforderliche Bescheinigung über die steuerbefreite Verwendung (z 8282, Informationsrückgabe des Beschenkten, Teil IV). Siehe auch Wiedereroberung, wenn keine steuerbefreite Verwendung, später.
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