Wie erstelle ich eine benutzerdefinierte Auflösung für mein Display in Lion, das in einer virtuellen Maschine ausgeführt wird?

Ich muss eine benutzerdefinierte Bildschirmauflösung für meine Lion-Installation erstellen, da sie nicht die Größe hat, die ich für ein Projekt haben muss.

Gibt es eine Möglichkeit, eine benutzerdefinierte Auflösung in Lion OSX 10.7 zu erstellen?

Solche Dinge werden im Allgemeinen automatisch von dem Display bestimmt, das an Ihren Computer angeschlossen ist; Lion gibt Ihnen nur die Optionen, die das Display unterstützt.
Gibt es eine Möglichkeit, eine Anzeige zu fälschen? Der Grund, warum ich frage, ist, dass meine Situation eine VM von Lion beinhaltet und ich 1280 x 720 benötige
Ich glaube, das würde von der VM selbst diktiert werden, nicht vom virtualisierten Betriebssystem.
Christian, das klingt nach der richtigen Antwort, also schlage ich vor, dass Sie das als Antwort posten (und vielleicht erwähnen, dass die Frage an den VM-Anbieter gerichtet werden sollte).

Antworten (2)

Ich verwende OSX unter VMWare, und solange Sie die VM nicht im Vollbildmodus ausführen, zeigen die Anzeigeeinstellungen die Bildschirmgröße als aktuelle Fenstergröße abzüglich aller Hostfensterrahmen an.

Damit können Sie die Größe des Fensters manuell ändern, um sich der gewünschten Auflösung zu nähern.

Die Einschränkung dabei ist, dass Sie die Bildschirmgröße nicht auf einen genauen Betrag "einstellen" können, aber mit ein wenig Herumspielen können Sie die Auflösung innerhalb weniger Pixel erreichen.

Sie benötigen einen Monitor mit einer größeren Auflösung, da das VM-Fenster einige Pixel wegnimmt. Wenn Ihr Monitor also nur 1280 breit ist, erhalten Sie mit dieser Methode niemals die volle 1280-Breite.

Sie können die Bildschirmfreigabe aktivieren, dann über VNC eine Verbindung zu localhost/127.0.0.1 herstellen und eine benutzerdefinierte Auflösung auf dem Client-Bildschirm festlegen. Dies kann größer oder kleiner als Ihr natives Display sein und kann auf unterschiedliche Seitenverhältnisse eingestellt werden, wenn dies erforderlich ist.