Ich möchte meinen vorhandenen Warmwasserbereiter durch ein effizienteres Modell ersetzen . Eines der Dinge, die bessere Modelle effizienter machen, ist der Ersatz des Thermoelements / Vorsteuersystems durch eine elektronische Steuerung und Zündung sowie elektrisch gesteuerte Dämpfer. Daher benötigt das Heizgerät für diese Funktion irgendeine Art von elektrischem Anschluss.
Meines Wissens nach erfordert der Code in diesem Szenario, dass sich der Gasofen und der Gaswarmwasserbereiter in dedizierten Stromkreisen befinden. (Ist mein Verständnis falsch?)
Ich würde lieber keinen ganz neuen Stromkreis bezahlen (jemanden für den Betrieb bezahlen), wenn ich erwarten würde, dass der Warmwasserbereiter weniger als 4 W benötigt . Infolgedessen möchte ich den Ofenkreislauf wiederverwenden und eine SPST-Schalter- und Steckerkombination in der Anschlussdose installieren, in der sich der vorhandene Trennschalter des Ofens befindet, und den Warmwasserbereiter daran anschließen.
Wie besorgt sollte ich darüber sein? Werde ich ernsthafte Sicherheitsrisiken oder Geräteschäden verursachen?
Gemäß dem National Electrical Code muss ein Gasofen (oder jedes andere Zentralheizungsgerät) an einem eigenen Stromkreis angeschlossen sein. Das Anschließen eines Warmwasserbereiters (oder irgendetwas anderem) wäre also ein Verstoß gegen die Vorschriften.
Nationales Elektrogesetz 2014
Kapitel 4 Ausrüstung für den allgemeinen Gebrauch
Artikel 422 Geräte
422.12 Zentralheizungsanlagen. Andere Zentralheizungsgeräte als ortsfeste elektrische Raumheizungsgeräte müssen von einem einzelnen Abzweigstromkreis versorgt werden.
Ausnahme Nr. 1: Hilfsgeräte wie Pumpen, Ventile, Befeuchter oder elektrostatische Luftreiniger, die direkt mit der Heizanlage verbunden sind, dürfen an denselben Abzweigkreis angeschlossen werden.
Ausnahme Nr. 2: Fest angeschlossene Klimaanlagen dürfen an denselben Abzweig angeschlossen werden.
Kapitel 1 Allgemeines
Artikel 100 Begriffsbestimmungen
Nebenstromkreis, individuell. Ein Nebenstromkreis, der nur ein Verbrauchergerät versorgt.
Die nationalen Elektrovorschriften verlangen einen eigenen Stromkreis für ortsfeste ELEKTRISCHE Raumheizungsgeräte, aber keinen eigenen Stromkreis für ortsfeste Erdgas-Raumheizungsgeräte.
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Mike Collins