Ich plane, COK
von den Vereinigten Staaten nach Indien (Flughafen, Kerala) zu reisen. Ich möchte sowohl meinen Laptop als auch mein Tablet (iPad) mitnehmen. Darf ich beides in meinem Rucksack mit meinen Arbeitsunterlagen mitnehmen? Ich denke, ich darf laut Regel nur einen Computer mitnehmen. Betrachtet der Zoll mein iPad als Computer? Was kann ich alles nehmen?
Einer meiner Freunde nahm 2 Laptops (1 beruflich und 1 persönlich) mit und hatte Probleme am Flughafen.
Außerdem habe ich vor, ein paar Armbanduhren mitzunehmen (7 davon, jeder Durchschnittspreis beträgt 45 $). Ich habe auf einer Website gelesen, dass ich Sachen bis maximal 35000 nehmen kann INR
. Ist das wahr? Wie verwalte ich in diesem Fall meine Sachen?
Hier ist, was die Zollbestimmungen in Indien besagen (die erwähnte „Freigabe“ gilt für persönliche Gegenstände und die zollfreie Erlaubnis für alkoholische Zigaretten):
Ein Laptop-Computer (Notebook-Computer) über die oben genannten Freimengen hinaus ist ebenfalls zollfrei erlaubt, wenn er von einem Passagier ab 18 Jahren eingeführt wird.
Offensichtlich wurde Ihr Freund, der zwei Laptops (einen geschäftlichen, einen privaten) bei sich trug, angehalten. Technisch gesehen hatten die Zollbeamten recht, als sie versuchten, ihm für die zweite Zollgebühr aufzuerlegen. Beachten Sie, dass insbesondere indische Staatsbürger, die von der Arbeit im Ausland zurückkehren, „Gegenstände für den beruflichen Gebrauch“ mitbringen dürfen, Computer jedoch nicht als Gegenstände für den „beruflichen Gebrauch“ gelten, da sie von jedermann wiederverwendet werden können.
Abgesehen davon erhalten Passagiere über 10 Jahre, die aus den meisten Ländern einfliegen, eine zollfreie Erlaubnis für Artikel im Wert von INR 45.000 1 , solange sie nicht in eine der Listen mit eingeschränkten Artikeln wie Alkohol / Zigaretten fallen.
Die Unklarheit besteht darin, ob ein Tablet als „Laptop-Computer“ betrachtet wird oder nicht, da es im indischen Zollrecht nicht definiert ist. Sie haben zwar die Grenze von INR 45.000 (unter die Ihr iPad fallen kann oder nicht), unter der Sie dies geltend machen könnten, aber das lässt keinen Spielraum für Ihre Uhren.
Es läuft alles darauf hinaus, was der Zollbeamte Ihr Gepäck inspiziert. Ich wurde meistens durchgewunken, ohne dass mein Gepäck kontrolliert wurde (an jedem Flughafen - in Indien oder außerhalb, also sollte ich mich glücklich schätzen!). Wenn Sie wie ein arbeitender Profi aussehen, werden Sie wahrscheinlich zur Inspektion angehalten . Sie werden jemanden wie mich wahrscheinlich weniger aufhalten, weil ich auf Reisen normalerweise meine Kleidung mit dem Universitätslogo trage.
Wenn Sie sieben Uhren bei sich tragen, werden die Zollbeamten wahrscheinlich glauben, dass Sie sie zum Zweck des Weiterverkaufs bei sich tragen, und Sie daher eher dazu bringen, Zoll für diese Artikel zu zahlen. Auch dies sind anekdotische Beweise dafür, was ich darüber gesehen habe, wie sich Zollbeamte auf indischen Flughäfen verhalten.
1 Stand 18.08.2015, Referenz
Es scheint, dass die Regeln überarbeitet, geändert und korrigiert wurden, um ab dem 1. April 2016 in Kraft zu treten, und das Folgende kombiniert diese Änderungen (kann aber seitdem geändert worden sein):
Gepäckbestimmungen, 2016 [Mitteilung Nr. 30/2016 – Zoll (NT) vom 1.3.2016 in der Fassung der Mitteilung Nr. 43/2016 – Zoll (NT) vom 31.3.2016 gelesen mit Berichtigung vom 1.4.2016]
In Ausübung der Befugnisse, die durch Abschnitt 79 des Zollgesetzes von 1962 (52 von 1962) übertragen wurden, und in Ersetzung der Baggage Rules von 1998, außer in Bezug auf Dinge, die vor einer solchen Ersetzung getan oder unterlassen wurden, macht die Zentralregierung hiermit die folgenden Regeln, nämlich:
- Kurztitel und Beginn.
- (1) Diese Regeln können als Gepäckregeln von 2016 bezeichnet werden.
- (2) Sie treten am 1. April 2016 in Kraft.
Definitionen.
– (1) In diesen Regeln gilt, sofern der Kontext nichts anderes erfordert,
- (i) „Anhang“ bedeutet Anhang, der diesen Regeln beigefügt ist;
- (ii) „Familie“ umfasst alle Personen, die im selben Haus wohnen und Teil derselben häuslichen Einrichtung sind;
- (iii) „Kleinkind“ bezeichnet ein Kind im Alter von höchstens zwei Jahren;
- (iv) „Einwohner“ bezeichnet eine Person, die einen gültigen Reisepass besitzt, der gemäß dem Passports Act von 1967 (15 von 1967) ausgestellt wurde und normalerweise in Indien wohnhaft ist;
- (v) „Tourist“ bezeichnet eine Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Indien hat und für einen Aufenthalt von höchstens sechs Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten zu rechtmäßigen Zwecken, die keine Einwanderer sind, nach Indien einreist;
- (vi) „persönliche Gegenstände“ bezeichnet Dinge, die zur Befriedigung des täglichen Bedarfs erforderlich sind, schließt jedoch keinen Schmuck ein.
– (2) Wörter und Ausdrücke, die in diesen Regeln verwendet und nicht definiert, aber im Zollgesetz von 1962 (52 von 1962) definiert werden, haben dieselbe Bedeutung, die ihnen jeweils in dem genannten Gesetz zugewiesen wurde.
Passagiere, die aus anderen Ländern als Nepal, Bhutan oder Myanmar anreisen.
- Einem in Indien ansässigen oder in Indien ansässigen Ausländer oder einem Touristen indischer Herkunft, der kein Kleinkind ist und aus einem anderen Land als Nepal, Bhutan oder Myanmar ankommt, wird erlaubt, zollfreie Artikel in seinem gutgläubigen Gepäck abzugeben ,
- (a) gebrauchte persönliche Gegenstände und Reiseandenken; und (b) andere Artikel als die in Anhang I genannten, bis zu einem Wert von fünfzigtausend Rupien, wenn diese am Körper oder im Begleitgepäck des Passagiers mitgeführt werden: Vorausgesetzt, dass ein Tourist ausländischer Herkunft, der kein Kleinkind ist, dürfen zollfreie Gegenstände in seinem gutgläubigen Gepäck abgefertigt werden, d. h. (a) gebrauchte persönliche Gegenstände und Reiseandenken; und (b) andere Artikel als die in Anhang I genannten, bis zu einem Wert von fünfzehntausend Rupien, wenn diese am Körper oder im Begleitgepäck des Passagiers mitgeführt werden: Weiter vorausgesetzt, dass, wenn der Passagier ein Kleinkind ist, nur persönlich verwendet werden Effekten werden zollfrei zugelassen.
Erläuterung. - Die Freigepäckmenge eines Passagiers gemäß dieser Regel darf nicht mit der Freigepäckmenge eines anderen Passagiers zusammengelegt werden.
- Passagier, der aus Nepal, Bhutan oder Myanmar ankommt.
- Einem in Indien ansässigen Inder oder einem in Indien ansässigen Ausländer oder einem Touristen, der kein Kleinkind ist und aus Nepal, Bhutan oder Myanmar ankommt, wird erlaubt, zollfreie Gegenstände in seinem gutgläubigen Gepäck, d. h. (a) gebrauchte persönliche Gegenstände, abzufertigen und Reiseandenken; und (b) andere Artikel als die in Anhang I genannten bis zu einem Wert von fünfzehntausend Rupien, wenn diese am Körper oder im Begleitgepäck des Passagiers mitgeführt werden: Vorausgesetzt, dass, wenn der Passagier ein Kleinkind ist, nur persönliche Gegenstände verwendet werden dürfen zollfrei befördert werden: Sofern der Passagier auf dem Landweg ankommt, dürfen nur gebrauchte persönliche Gegenstände zollfrei befördert werden.
Erläuterung. - Die Freigepäckmenge eines Passagiers gemäß dieser Regel darf nicht mit der Freigepäckmenge eines anderen Passagiers zusammengelegt werden.
Schmuck.
- Einem Passagier, der sich länger als ein Jahr im Ausland aufhält, wird bei der Rückkehr nach Indien erlaubt, sein echtes Schmuckgepäck bis zu einem Gewicht von zwanzig Gramm mit einem Wert von höchstens fünfzigtausend Rupien zollfrei abzugeben, wenn er von einem Gentleman-Passagier mitgebracht wird , oder vierzig Gramm mit einem Höchstwert von einem Lakh Rupien, wenn sie von einer Passagierin mitgebracht werden.
Wohnsitzverlegung.
- (1) Einer Person, die im Ausland einen Beruf ausübt oder ihren Wohnsitz nach Indien verlegt, wird bei der Rückkehr die zollfreie Abfertigung zusätzlich zu dem, was ihr nach Regel 3 gestattet ist, gestattet gemäß Regel 4 Gegenstände in seinem gutgläubigen Gepäck in dem Umfang, der in Spalte (2) des Anhangs unten angegeben ist, vorbehaltlich der Bedingungen, die gegebenenfalls in dem entsprechenden Eintrag in Spalte (3) des genannten Anhangs aufgeführt sind.
(2) Die in Spalte (3) des genannten Anhangs genannten Bedingungen können in dem in Spalte (4) des genannten Anhangs genannten Umfang gelockert werden.
BLINDDARM
Dauer des Auslandsaufenthalts Zollfrei zugelassene Gegenstände Bedingungen Erleichterungen (1) (2) (3) (4) Von drei Monaten bis zu sechs Monaten Persönliche und Haushaltsgegenstände, die nicht in Anhang I oder Anhang II aufgeführt sind, jedoch einschließlich der in Anhang I aufgeführten Gegenstände III bis zu einem Gesamtwert von sechzigtausend Rupien. Indischer Passagier – Von sechs Monaten bis zu einem Jahr Persönliche und Haushaltsgegenstände, die nicht in Anhang I oder Anhang II aufgeführt sind, aber einschließlich der in Anhang III aufgeführten Artikel, bis zu einem Gesamtwert von einem Lakh Rupien.
Indischer Passagier – Mindestaufenthalt von einem Jahr in den vorangegangenen zwei Jahren. Persönliche und Haushaltsgegenstände, die nicht in Anhang I oder Anhang II aufgeführt sind, jedoch einschließlich der in Anhang III aufgeführten Artikel bis zu einem Gesamtwert von zwei Lakh Rupien. Der indische Passagier hätte diese Konzession in den vorangegangenen drei Jahren nicht in Anspruch nehmen dürfen.
- Mindestaufenthalt von zwei Jahren oder mehr. Persönliche und Haushaltsartikel, die nicht in Anhang I oder Anhang II aufgeführt sind, aber einschließlich Artikel, die in Anhang III aufgeführt sind, bis zu einem Gesamtwert von fünf Lakh Rupien.
(i) Mindestaufenthalt von zwei Jahren im Ausland unmittelbar vor dem Datum seiner Ankunft bei Verlegung des Wohnsitzes;
(ii) Der Gesamtaufenthalt in Indien für einen Kurzbesuch während der zwei vorangegangenen Jahre sollte sechs Monate nicht überschreiten;
und (iii) der Passagier hat diese Ermäßigung in den vorangegangenen drei Jahren nicht in Anspruch genommen. (a) Für Bedingung (i) kann ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Monaten vom Deputy Commissioner of Customs oder Assistant Commissioner of Customs geduldet werden, wenn die vorzeitige Rückkehr auf Folgendes zurückzuführen ist:(i) Terminalurlaub oder Urlaub, der vom Passagier in Anspruch genommen wird; oder (ii) sonstige besondere Umstände aus schriftlich festzuhaltenden Gründen. (b) Für Bedingung (ii) kann der Hauptzollkommissar oder der Zollkommissar unter besonderen Umständen aus schriftlich festzuhaltenden Gründen Kurzbesuche von mehr als sechs Monaten dulden. Keine Entspannung.
- Währung.
Der Import und Export von Währungen gemäß diesen Regeln unterliegt den Bestimmungen der Foreign Exchange Management (Export and Import of Currency) Regulations, 2015, und den darunter herausgegebenen Mitteilungen.
- Bestimmungen für unbegleitetes Gepäck.
(1) Diese Regeln gelten für unbegleitetes Gepäck, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden: Vorausgesetzt, das besagte unbegleitete Gepäck war im Besitz des Passagiers im Ausland und wird innerhalb eines Monats nach seiner Ankunft in Indien oder innerhalb eines solchen weiter versandt Zeitraum, den der Deputy Commissioner of Customs oder der Assistant Commissioner of Customs gewähren kann: Weiter vorausgesetzt, dass das unbegleitete Gepäck bis zu zwei Monate vor der Ankunft des Passagiers oder innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Jahr in Indien landen kann, wie der Deputy Commissioner of Der Zoll oder der stellvertretende Zollkommissar kann aus zu protokollierenden Gründen gestatten, wenn er davon überzeugt ist, dass der Passagier aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, daran gehindert wurde, innerhalb von zwei Monaten nach Indien einzureisen,wie plötzliche Erkrankung des Passagiers oder eines Mitglieds seiner Familie oder Naturkatastrophen oder gestörte Bedingungen oder Störungen der Beförderung oder Reisearrangements in dem betreffenden Land oder den betroffenen Ländern oder andere Gründe, die eine Änderung des Reiseplans des Passagiers erforderlich machten .
- Anwendung dieser Regeln auf Besatzungsmitglieder.
- (1) Diese Vorschriften gelten auch für die Besatzungsmitglieder, die bei einer ins Ausland gehenden Beförderung zur Einfuhr ihres Reisegepäcks zum Zeitpunkt der endgültigen Ausbezahlung bei Beendigung ihres Dienstverhältnisses eingesetzt werden. (2) Ungeachtet dessen, was in Untervorschrift (1) enthalten ist, darf ein Besatzungsmitglied eines Schiffs oder Luftfahrzeugs, das nicht in Untervorschrift (1) genannt ist, Artikel wie Schokolade, Käse, Kosmetika und andere geringfügige Geschenkartikel für den persönlichen oder familiären Gebrauch, die den Wert von eintausendfünfhundert Rupien nicht übersteigen dürfen.
ANHANG – I (Siehe Regel 3, 4 und 6)
1. Schusswaffen.
2. Feuerwaffenpatronen über 50.
3. Zigaretten über 100 Stück oder Zigarren über 25 oder Tabak über 125 g.
4. Spirituosen oder Weine über zwei Liter.
5. Gold oder Silber in jeglicher Form außer Schmuck.
6. Flachbildfernseher (Flüssigkristallanzeige/Leuchtdiode/Plasma).ANHANG II (Siehe Regel 6)
1. Farbfernseher.
2. Video-Heimkinosystem.
3. Geschirrspüler.
4. Haushaltskühlschränke mit einem Fassungsvermögen von über 300 Litern oder gleichwertig.
5. Tiefkühltruhe.
6. Videokamera oder die Kombination einer solchen Videokamera mit einer oder mehreren der folgenden Waren, nämlich:
- (a) Fernsehempfänger;
- (b) Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte;
- (c) Videowiedergabegeräte.
7. Kinofilme ab 35 mm.
8. Gold oder Silber, in jeglicher Form, außer Schmuck.ANHANG III (Siehe Regel 6)
1. Videokassettenrekorder oder Videokassettenspieler oder Videofernsehempfänger oder Videokassetten-Plattenspieler.
2. Digitaler Video-Disc-Player.
3. Musiksystem.
4. Klimaanlage.
5. Mikrowelle.
6. Textverarbeitungsmaschine.
7. Faxgerät.
8. Tragbares Kopiergerät.
9. Waschmaschine.
10. Elektro- oder Flüssiggas-Kochherde
11. Personal Computer (Desktop-Computer)
12. Laptop-Computer (Notebook-Computer)
13. Haushaltskühlschränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu 300 Litern oder gleichwertig.[F. Nr. 334/8/2016 - TRU]
Kürzlich (gemäß dem Budget der indischen Union 2014) war die Grenze, die (wie ich zuletzt gesehen habe, als ich nach Indien reiste) Rs. 45.000 für andere Länder als einige Nachbarländer und alle Informationen zu dieser Änderung sind im folgenden Link enthalten.
Lesen Sie das obige Dokument zusammen mit dem in der vorherigen Antwort gezeigten Dokument, um sich ein vollständiges Bild zu machen
Bis Sie einen Laptop mitnehmen und einen anderen zum Einchecken, vorausgesetzt, Sie haben angegeben, dass beide nicht in den USA gekauft und nach Indien gebracht werden.
Das Mitführen eines Laptops und eines iPad als Handgepäck ist kein Problem
Es ist fraglich, 7 Wachen zu nehmen, wieder ist es subjektiv für den Flughafen und den Offizier. Versuchen Sie, das in verschiedene Taschen zu stecken. Ich kenne einen Freund, der zwei Laptops (einen aus Indien für die Arbeit mitgebracht, ein anderer neu in den USA gekauft) dabei hatte, die er separat in Trage- und Check-in-Taschen steckte. Dann bekam er Android-Tablets (2), eine DSLR mit seiner Tragetasche und andere Leckereien wie 3/4-Uhren; Er hatte keine Probleme am Flughafen Chennai.
DJ Clayworth
Glücklich
DJ Clayworth
Glücklich
du
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nc.
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