Ich bin Softwareentwickler und benötige mehrere verschiedene mobile Geräte zu Test- und Debuggingzwecken. Ich arbeite auch manchmal unterwegs, also ist das wichtig. Darüber hinaus kann nicht alles auf einem Emulator getestet werden, sodass in bestimmten Fällen echte Hardware benötigt wird.
Gibt es also eine Begrenzung dafür, wie viele Telefone man in einem Flugzeug im Handgepäck mitnehmen kann? Werde ich mit beispielsweise fünf Telefonen, einem Tablet und einem Laptop erfolgreich durch die Sicherheits- und Zollkontrolle gehen? Sie sind alle unterschiedlich und nicht neu. Hängt das von meinem Abflug- und/oder Zielflughafen/-land ab? Muss ich irgendwie nachweisen, dass ich diese wirklich brauche, und wenn ja, wie?
Ich bin Softwareentwickler und teste die Software auch auf vielen verschiedenen Smartphones und Tablets. Ich fliege häufig innerhalb Europas, daher beschränkt sich meine Antwort auf diesen Bereich. Allerdings auch von West nach Ost und Ost nach West, außerhalb des Schengen-Raums! Als niederländischer Staatsbürger benötige ich selten ein Visum zum Reisen, was dies einfach macht.
Ich trage viele Geräte bei mir; die meisten davon entweder an meiner Person oder in meinem Handgepäck. Die Flughafensicherheit wirft Ihnen einen seltsamen Blick zu, wenn Sie mehr als zehn Geräte in Ihre Kiste stecken, um die Sicherheitskontrolle zu passieren, aber ich hatte nie Fragen dazu. Tatsächlich besteht mein gesamtes Handgepäck oft aus einem zusätzlichen Pullover oder Hoodie, und der Rest ist Elektronik.
Nur um auf der sicheren Seite zu sein, führe ich den Papierkram mit, um zu beweisen, dass ich ein Softwareentwickler und kein Verkäufer bin. Wenn der Zoll jemals nach der Menge der Geräte fragt, wird er dies wahrscheinlich tun, weil er glaubt, dass Sie die Geräte verkaufen werden, um Steuern zu vermeiden. um einen größeren Gewinn zu machen. Ich würde stark bezweifeln, dass sie es jemals als Sicherheitsproblem betrachten würden.
Kurz gesagt, trage sie bei dir, tue so, als wäre alles normal (weil es so ist!) und wenn sie Fragen stellen, antworte ehrlich (wahrscheinlich immer eine gute Idee). Wenn Sie zwischen Ländern reisen, die sehr unterschiedliche Steuervorschriften haben, führen Sie auch einen Beschäftigungsnachweis mit sich, nur um auf der sicheren Seite zu sein und viel Ärger zu vermeiden.
Es gibt drei Bedenken: 1) Terrorismus; 2) Export-/Importbeschränkungen; und 3) die Brandgefahr durch das in Handy- und Laptop-Akkus enthaltene Lithium.
Terrorismus: Die Schwierigkeit bei der Bekämpfung des Terrorismus besteht darin, dass das Ausmaß der Überprüfung und Prüfung oft willkürlich ist, abhängig vom aktuellen politischen Klima und der Launenhaftigkeit des Sicherheitsbeamten, der Ihr Gepäck durchleuchtet.
Export-/Importbeschränkungen: In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass Sie die Geräte für Ihren persönlichen Gebrauch und nicht für den Weiterverkauf mit sich führen. Solange die Geräte ausgepackt und in „gebrauchtem“ Zustand sind, sollte dies kein Problem darstellen.
Brandgefahr: Ich werde hauptsächlich die letztere Sorge in Bezug auf die FAA-Regeln zur Brandgefahr ansprechen.
Die FAA-Bestimmungen begrenzen nicht die Menge kleiner Lithiumzellen/-batterien, die von Passagieren an Bord mitgeführt werden, obwohl sie die maximale Größe (Kapazität) größerer Zellen/Batterien begrenzen, wie sie in Elektrorollstühlen und Hochleistungskameraausrüstung (Studioblitze) verwendet werden ).
Allerdings müssen die Batterien in den Geräten enthalten sein und die Geräte müssen für den persönlichen Gebrauch (und nicht zum Beispiel für den Weiterverkauf) bestimmt sein, sodass Sie möglicherweise Schwierigkeiten haben, den Piloten/TSA/Flugbegleiter davon zu überzeugen, dass Sie (sagen wir) zehn Telefone haben für den wirklich persönlichen Gebrauch.
Aber fünf Mobiltelefone sind im internationalen Vergleich eigentlich ziemlich vernünftig, da Sie möglicherweise Sims zwischen verschiedenen Telefonen austauschen müssen, wenn Sie zwischen verschiedenen Ländern reisen.
(A) Die Batterie muss gemäß den Anweisungen des Besitzers des Rollstuhls oder der anderen Mobilitätshilfe oder seines Herstellers aus dem Rollstuhl oder einer anderen Mobilitätshilfe entfernt werden;
(B) Die Batterie darf nur im Handgepäck transportiert werden;
(C) Batteriepole müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden (indem sie in die Originalverpackung des Einzelhandels gesteckt werden oder die Pole anderweitig isolieren, z. B. indem man freiliegende Pole mit Klebeband umklebt oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche legt);
(D) Die Batterie darf 300 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten; und
(E) Es dürfen maximal eine Ersatzbatterie mit nicht mehr als 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit nicht mehr als 160 Wh mitgeführt werden;
(vi) Der verantwortliche Pilot wird vor dem Abflug entweder mündlich oder schriftlich über den Standort der Lithium-Ionen-Batterie(n) an Bord des Flugzeugs informiert.
(18) Außer wie in §173.21 dieses Unterkapitels vorgesehen, können tragbare elektronische Geräte (z. B. Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Notebooks, Camcorder, medizinische Geräte usw.), die Trockenzellen oder Trockenbatterien (einschließlich Lithium Zellen oder Batterien) und Ersatz-Trockenzellen oder -Batterien für diese Geräte, wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Tragbare elektronische Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, können entweder im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck befördert werden. Lithium-Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Jede eingebaute oder Ersatz-Lithiumbatterie muss von einem Typ sein, der nachweislich die Anforderungen jeder Prüfung im UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt, und jede Ersatz-Lithiumbatterie muss einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden (z. B. durch Einlegen in die Original-Einzelhandelsverpackung, durch anderweitiges Isolieren der Anschlüsse durch Überkleben freiliegender Anschlüsse oder Einlegen jeder Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche). Darüber hinaus darf jede installierte oder Ersatz-Lithiumbatterie die folgenden Werte nicht überschreiten:
(i) für eine Lithium-Metall-Batterie einen Lithiumgehalt von nicht mehr als 2 Gramm pro Batterie; oder
(ii) Bei einem Lithium-Ionen-Akku darf die Nennleistung in Wattstunden 100 Wh nicht überschreiten. Mit Zustimmung des Betreibers dürfen tragbare elektronische Geräte Lithium-Ionen-Akkus mit mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh enthalten und es dürfen nicht mehr als zwei einzeln abgesicherte Lithium-Ionen-Akkus mit jeweils mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh pro Person mitgeführt werden als Ersatzbatterien im Handgepäck.
(iii) Bei einer auslaufsicheren Batterie müssen Batterie und Ausrüstung §173.159a(d) entsprechen. Jede Batterie darf eine Spannung von nicht mehr als 12 Volt und eine Wattstundenleistung von nicht mehr als 100 Wh haben. Es dürfen nicht mehr als zwei einzeln geschützte Ersatzbatterien mitgeführt werden. Solche Geräte und Ersatzbatterien müssen im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden.
(iv) Gegenstände, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten, deren Hauptzweck darin besteht, ein anderes Gerät mit Strom zu versorgen, müssen gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes als Ersatzbatterien mitgeführt werden.
(19) Außer wie in §173.21 dieses Unterkapitels vorgesehen, batteriebetriebene tragbare elektronische Rauchgeräte (z. B. E-Zigaretten, E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen, E-Wasserpfeifen, persönliche Verdampfer, elektronische Nikotinabgabesysteme). ), wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch getragen werden, dürfen nur am Körper oder im Handgepäck mitgeführt werden. Ersatz-Lithiumbatterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden (indem sie in die Original-Verkaufsverpackung gelegt werden oder die Anschlüsse anderweitig isolieren, z. B. durch Überkleben freiliegender Anschlüsse oder Einlegen jeder Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche). Jede Lithiumbatterie muss von einem Typ sein, der die Anforderungen jeder Prüfung im UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt. Das Aufladen der Geräte und/oder der Batterien an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet. Jede Batterie darf Folgendes nicht überschreiten:
(i) für Lithium-Metall-Batterien ein Lithiumgehalt von 2 Gramm; oder
(ii) Für Lithium-Ionen-Batterien eine Nennleistung in Wattstunden von 100 Wh.
Die IATA hat ähnliche Vorschriften mit ähnlichen Einschränkungen:
2.3.5.9 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte), die Batterien enthalten 2.3.5.9.1 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) (wie Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder usw.), die Batterien enthalten Batterien, wenn sie von Passagieren oder der Besatzung für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden und im Handgepäck mitgeführt werden sollten. (APCS/Cargo 15.12.2014 IATA Lithium Battery Guidance Document – 2014 Seite 12)
Ich werde Ihnen eine andere Sicht auf diese Frage geben. Es ist in Ihrer Frage (Zoll) und scheint in den meisten Antworten übersehen zu werden.
Es geht nicht wirklich um Flugzeuge, Batterien, Sicherheit oder die Größe Ihres Gepäcks, sondern hauptsächlich um das Recht der Abflug- und Zielländer (normalerweise nicht Transitländer). Viele Länder verbieten, was Sie in ein Land einführen dürfen, also ja, es ist von Land zu Land unterschiedlich. Nicht nur das, ich weiß auch, dass es in Lateinamerika praktisch kein Land gibt, das es Ihnen erlauben würde, so viel (nicht nur technisch, sondern tatsächlich legal) mitzubringen.
Meine Expertise ist Ecuador.
Die ecuadorianischen Beschränkungen für die Einfuhr von Elektronik nach Ecuador sind streng und werden durchgesetzt, und Sie könnten nicht so viele Gegenstände einführen, und Ihr Handgepäck und Ihre normalen Taschen werden bei der Ankunft gescannt.
Aus dem Zollblatt von Ecuador.
Reisende oder Haushaltsvorstände können bis zu zwei (2) zusätzliche Einheiten, eine (1) neue und eine (1) gebrauchte , der folgenden tragbaren Artikel einreichen:
Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, elektronische Terminkalender, tragbare oder nicht tragbare Videospiele, elektronische Taschenrechner, tragbare Computer und deren Zubehör (Maus, Kopfhörer, Tastatur und anderes).
Außerdem können alle Reisenden oder Haushaltsvorstände bis zu einer (1) neuen oder gebrauchten Einheit von Folgendem anmelden:
Tragbarer Bildwiedergabe-, Ton- oder Videoplayer, tragbarer Fernseher bis 21 Zoll. Desktop und sein Zubehör (Maus, Kopfhörer, Kamera, Tastatur und andere). Prismentechnik, Beamer, Monitor bis 21 Zoll und Telefon, Drucker oder Fax.
Ich denke, Laptops werden als tragbare Computer betrachtet, und elektronische Terminkalender sind diese digitalen elektronischen Organisationsgeräte, die früher von Geschäftsleuten benutzt wurden, ich glaube, sie wurden Palms genannt.
Du übersiehst etwas Großes.
Sie brauchen die Telefone , um Ihre Arbeit zu erledigen . Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Je nach Visum haben einige Länder damit ein großes Problem.
Es kommt auf die Behandlung digitaler Nomaden in diesem Land an . Das ist, wenn Sie ein Amerikaner sind, der für ein US-Unternehmen arbeitet, Ihr Schreibtisch, Ihr Manager und Ihre Abteilung in Chicago sind, Sie mit US-Kunden zu tun haben, einen auf USD lautenden Gehaltsscheck mit einer US-Adresse erhalten, die mit einer US-Bank verdrahtet ist ... und Sie Surfen Sie wieder im WLAN bei einem Tim Horton's in Kanada.
Ich habe zum Beispiel gehört, dass Kanada mit digitalen Nomaden zufrieden ist und Großbritannien nicht . Sagen Sie am falschen Zollschalter „Brauche sie für die Arbeit“, und sie stornieren Ihr Visum und schicken Sie nach Hause.
Michael Hamton
Grischka
Amsel
Rx7man
Grischka
Cascabel
Johnny
Hinweis Kronen